Prüfung eines eingehenden Lieferanten- oder Dienstleistervertrags gegen das Playbook der Rechtsabteilung. Werk-/Dienstvertrag (§§ 631 und 611 BGB), Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, LkSG-Anforderungen, CISG-Abwahl. Abweichungen werden mit Schweregrad, Redline und Eskalations-Empfehlung aufgeführt. Wird von /vertragsrecht:vertragsprüfung geladen, wenn Lieferanten-MSA, Dienstleistungsvertrag oder ähnliches erkannt wird.
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Prüfung eines eingehenden Lieferanten- oder Dienstleistervertrags gegen das Playbook der Rechtsabteilung. Werk-/Dienstvertrag (§§ 631 und 611 BGB), Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, LkSG-Anforderungen, CISG-Abwahl. Abweichungen werden mit Schweregrad, Redline und Eskalations-Empfehlung aufgeführt. Wird von /vertragsrecht:vertragsprüfung geladen, wenn Lieferanten-MSA, Dienstleistungsvertrag oder ähnliches erkannt wird.
Einen Lieferanten- oder Dienstleistervertrag gegen das tatsächlich verwendete Playbook der Rechtsabteilung prüfen (in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md), jede abweichende Klausel identifizieren und dem Juristen mitteilen, was zu tun ist – mit konkreten Redline-Formulierungen, keinen vagen "Überarbeitung erwägen"-Empfehlungen. Maßgeblich: §§ 611, 631 BGB (Dienst-/Werkvertrag), §§ 434 ff. BGB (Kauf), §§ 305–310 BGB (AGB-Recht), LkSG, ggf. CISG.
Eingaben
Lieferanten- oder Dienstleistervertrag (Datei-Upload oder Direkteingabe)
Ggf. Auftragsformular oder Leistungsbeschreibung separat
Praxisprofil aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md
Akten-Kontext
Falls Akten-Arbeitsbereiche aktiviert, aktive Akte prüfen und Ausgaben dort speichern.
Ablauf
Schritt 1: Playbook laden
Vor dem Vertragslesen~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md lesen. Falls fehlend oder Platzhalter:
Praxisprofil noch nicht konfiguriert.
Zwei Optionen:
/vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interview ausführen (ca. 10 Minuten), dann Prüfung auf Ihr eigenes Playbook zugeschnitten.
"Provisorisch" sagen – dann Prüfung gegen generische Standardpositionen (deutsches Recht, mittlere Risikobereitschaft, Juristenrolle), alle Ausgaben mit [PROVISORISCH – Praxisprofil für individuell zugeschnittene Ausgabe konfigurieren] gekennzeichnet.
Das Unternehmen verkauft Waren/Leistungen → Verkäufer-/Auftragnehmer-Seite
Reseller, JV, Umsatzbeteiligung? → Fragen: "Auf welcher Seite steht [Unternehmen]?"
Zutreffenden Playbook-Abschnitt lesen. Das K.-o.-Kriterium zuerst prüfen. Falls vorhanden: am Anfang des Vermerks kennzeichnen und Detailprüfung einstellen – kein Sinn, 30 Minuten an Haftungsdeckeln zu arbeiten, wenn ein Vertragspartner IP-Rechte an unseren Produkten erhalten soll.
Jahreswert fehlt: Wenn der Hauptvertrag keinen Wert nennt:
MSA nennt keinen Jahreswert; Preis steht im Auftragsformular. Eskalationsschwelle ist [Betrag aus CLAUDE.md]. Bitte Auftragsformular-Wert nennen oder mitteilen, ob der ACV über/unter dem Schwellenwert liegt.
Schritt 3: Haftungsbegrenzung (§§ 276, 307, 309 Nr. 7 BGB)
Haftungsklauseln haben vier Dimensionen:
a) Direktschäden-Deckel (§ 307 BGB): Vielfaches der Vergütung; mit Playbook vergleichen.
b) Mittelbare Schäden / Folgeschäden:
§ 309 Nr. 7a BGB: Haftungsausschluss für Körperverletzung / Vorsatz gegenüber Verbrauchern absolut unwirksam.
Im B2B: Ausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Pflichten möglich; bei Kardinalpflichten nach BGH-Rspr. unwirksam.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
c) Ausnahmen vom Deckel: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Kardinalpflichten, Datenpannen, produkthaftungsrechtliche Ansprüche.
d) Bemessungsgrundlage: "im letzten Jahr gezahlte Vergütung" vs. "nach Vertrag insgesamt zu zahlende Vergütung" – prüfen.
Nacherfüllungsrecht § 634 Nr. 1, § 635 BGB (Vorrang vor Rücktritt/Minderung)
Verjährung § 634a BGB: 2 Jahre bei körperlichen Bauwerken/Sachen; 3 Jahre bei Arglist
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Drittlandübermittlung: Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) oder Angemessenheitsbeschluss
Löschpflichten nach Vertragsende
Meldepflichten bei Datenpannen (72-Stunden-Frist Art. 33 DSGVO; ggf. kürzere Vertragsfrist)
Datenschutz-Schadensersatz Art. 82 DSGVO: Wechselwirkung mit Haftungsdeckel
Schritt 6: LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichten
Falls Lieferant in der Lieferkette und LkSG anwendbar (§ 1 LkSG: ab 1.000 AN seit 01.01.2024):
Prüfpunkte:
Code of Conduct / Verhaltenskodex-Klausel vorhanden?
Audit-/Inspektionsrecht des Auftraggebers (§ 6 LkSG)
Meldepflicht bei Verstößen gegen menschenrechtliche/umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Außerordentliches Kündigungsrecht bei LkSG-Verstößen (§ 7 Abs. 3 LkSG)
Weitergabepflicht an Unterlieferanten (§ 9 LkSG)
Rechtsprechung und Quellenlage noch im Aufbau. Prüfung anhand Gesetzestext, BAFA-Leitlinien und konkret bereitgestellter oder lizenziert verifizierter Quellen. Keine Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Schritt 7: IP und Nutzungsrechte (§§ 15 ff. UrhG, PatG)
Wer ist Eigentümer von im Rahmen des Vertrags entwickelten Werken?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.