Joint-Controller-Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO erstellen wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam entscheiden. Art. 26 DSGVO Gemeinsame Verantwortlichkeit. Prüfraster: gemeinsame Zwecke und Mittel Aufgabenverteilung Anlaufstelle Betroffenenrechte interne Haftungsverteilung. Output: Vereinbarungsentwurf Prüfprotokoll. Abgrenzung: nicht für Auftragsverarbeitung (avv-prüfung).
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Joint-Controller-Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO erstellen wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam entscheiden. Art. 26 DSGVO Gemeinsame Verantwortlichkeit. Prüfraster: gemeinsame Zwecke und Mittel Aufgabenverteilung Anlaufstelle Betroffenenrechte interne Haftungsverteilung. Output: Vereinbarungsentwurf Prüfprotokoll. Abgrenzung: nicht für Auftragsverarbeitung (avv-prüfung).
Bei vielen Konstellationen sind mehrere Akteure gemeinsam für eine Verarbeitung verantwortlich — das wird oft übersehen. Folge ist eine Pflicht-Vereinbarung und gesamtschuldnerische Haftung. Dieses Skill prüft Konstellationen und entwirft Vereinbarungen.
Eingaben
Verarbeitungs-Konstellation (mehrere Akteure?)
Rollen-Verteilung (wer entscheidet was?)
Bisherige Verträge zwischen den Beteiligten
Datenflüsse
Mandanten-Rolle (oft schon "selbstverständlich" als allein verantwortlich verstanden — ist es das?)
Schritt 1 — Drei Konstellationen
A) Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeiter verarbeitet weisungsgebunden
Verantwortlicher legt Zwecke und Mittel fest
Auftragsverarbeiter folgt Anweisungen
AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
B) Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
Mehrere Akteure legen gemeinsam Zwecke und Mittel fest
Auch wenn nicht alle Akteure gleich-mächtig
Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO
C) Separate Verantwortlichkeit
Mehrere Akteure verarbeiten dieselben Daten
Aber jeder für eigene Zwecke mit eigener Rechtsgrundlage
Bestimmung gemeinsamer Anlaufstelle für Betroffene
Information an Betroffene mit Adresse
Praktisches Wahl-Recht Betroffener Art. 26 Abs. 3 DSGVO — Anspruch gegen jeden Verantwortlichen
c) Wesentliche Inhalte Mitteilung an Betroffene
Pflicht zur Veröffentlichung wesentlicher Punkte
Webseite Datenschutz-Hinweise
Eigene Konstellation-Beschreibung
Empfohlene zusätzliche Inhalte
Haftung im Innen-Verhältnis (Rückgriffs-Quote)
Versicherungs-Schutz
Audit-Recht
Beendigungs-Regelungen
Datenfluss-Beschreibung
Schritt 5 — Haftung Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
Gesamtschuldnerische Außen-Haftung
Beide Verantwortliche haften gegenüber Betroffenen nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
Art. 82 Abs. 4 DSGVO regelt die Mehrheits-Haftung mehrerer Verantwortlicher, nicht den Anspruch dem Grunde nach (der folgt aus Abs. 1)
Betroffener kann sich Schaden bei jedem holen
Effektiver Schutz Betroffener
Innen-Verhältnis
Rückgriff möglich nach Vereinbarung, Art. 82 Abs. 5 DSGVO
Bei Verschuldens-Anteil
Versicherung-Übernahme
Bei Bußgeld Art. 83 DSGVO
Wichtig: Bußgelder werden separat pro Verantwortlichem verhängt — keine gesamtschuldnerische Bußgeld-Haftung
Jeder Verantwortliche haftet für eigenes Verschulden, eigenen Jahresumsatz, eigene Wiederholungs-Last
Quote der Verantwortung pro Akteur
Schritt 6 — Information Betroffener
Pflicht-Information
Wesentliche Inhalte der Joint-Controller-Vereinbarung
Wer ist für welche Anfrage zuständig
Wahl-Recht des Betroffenen
Adresse Kontakt-Stelle
Form
Datenschutz-Hinweise Webseite
Vertrags-Texte mit Datenschutz-Klausel
Datenpannen-Meldung wenn nötig
Schritt 7 — Aufbau-Schritte Vereinbarung
Phase 1 — Konstellations-Analyse
Wer ist Beteiligter?
Welche Zwecke?
Welche Mittel?
Wer entscheidet was?
Phase 2 — Rechtliche Klassifikation
Auftragsverarbeitung?
Gemeinsame Verantwortlichkeit?
Separate Verantwortlichkeit?
Phase 3 — Vereinbarungs-Entwurf
Pflicht-Inhalte nach Art. 26
Zusatz-Inhalte (Haftung Audit etc.)
Anhänge (Datenfluss-Beschreibung TOMs)
Phase 4 — Abschluss und Kommunikation
Beide Verantwortliche unterzeichnen
Information Betroffener
VVT-Eintrag
Schritt 8 — Muster-Vereinbarung
Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit
gemäss Art. 26 DSGVO
zwischen
[Verantwortlicher 1]
- nachfolgend "V1" -
und
[Verantwortlicher 2]
- nachfolgend "V2" -
§ 1 Gegenstand
V1 und V2 verarbeiten gemeinsam personenbezogene
Daten zum Zweck der [Zweck konkret].
§ 2 Verarbeitungs-Tätigkeit
Die gemeinsam verantworteten Verarbeitungs-
Tätigkeiten sind im Anhang 1 beschrieben.
Die Daten-Kategorien, betroffene Personen-Kreise,
Empfänger und Lösch-Fristen sind in Anhang 1
spezifiziert.
§ 3 Aufgaben-Verteilung
3.1 Information Betroffener gem. Art. 13 14 DSGVO:
[V1 oder V2 oder gemeinsam]
3.2 Beantwortung Anfragen Betroffener gem.
Art. 15-22 DSGVO: V1 als Anlaufstelle
3.3 DSFA gem. Art. 35 DSGVO: [V1 oder V2 oder
gemeinsam]
3.4 Sicherheitsverletzungs-Meldungen gem.
Art. 33 34 DSGVO: V1 als Meldestelle, V2 bei
eigenen Tätigkeiten
3.5 Drittland-Garantien: V1 für Drittland-
Übertragungen aus eigener Verarbeitung;
V2 für eigene Drittland-Übertragungen
3.6 Lösch-Verpflichtungen: V1 und V2 gemäss
eigener Verantwortungs-Bereiche
§ 4 Kontakt-Stelle
Anlaufstelle für Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 1
DSGVO: V1, [Anschrift Kontakt-Daten].
Trotz der Bestimmung der Anlaufstelle können sich
Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 3 DSGVO auch direkt
an V2 wenden.
§ 5 Information Betroffener
Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung werden
den Betroffenen wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Veröffentlichung in der Datenschutz-Erklärung
V1 und V2
- Hinweis im Vertrags-Schluss
- Auf Verlangen Vorlage in Volltext
§ 6 Datensicherheit
V1 und V2 implementieren angemessene technische
und organisatorische Maßnahmen gemäss Art. 32 DSGVO.
TOMs in Anhang 2.
§ 7 Bußgeld und Haftung
7.1 Außenhaftung: V1 und V2 haften gesamtschuldnerisch
nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO. Bußgelder
nach Art. 83 DSGVO werden separat pro Verantwortlichem
verhängt.
7.2 Innenhaftung: V1 und V2 tragen Schäden im
Innen-Verhältnis entsprechend ihrer Verantwortung-
Anteile gemäss Anhang 3.
7.3 Versicherungs-Schutz: V1 und V2 sicherstellen
angemessene Versicherungs-Deckung.
§ 8 Audit-Recht
V1 und V2 gewähren sich gegenseitig auf vorheriger
Ankündigung Audit-Rechte hinsichtlich der gemeinsam
verantworteten Verarbeitung.
§ 9 Beendigung
Diese Vereinbarung kann mit drei-Monats-Frist
gekündigt werden. Bei Beendigung wird die Verarbeitung
einvernehmlich aufgeloest und Daten gemäss DSGVO
gelöscht oder zurückgegeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
[Salvatorische Klausel, anwendbares Recht etc.]
[Ort Datum]
[Unterschriften]
Anhang 1: Verarbeitungs-Tätigkeit
Anhang 2: TOMs
Anhang 3: Innenhaftungs-Quote
regulierungs-luecken-analyse — bei mehreren Verarbeitungs-Tätigkeiten
Ausgabe
joint-controller-{az}.md mit Konstellations-Analyse Klassifikation Vereinbarungs-Entwurf
Information-Texte für Betroffene
VVT-Update
Innenhaftungs-Klausel
Frist im Fristenbuch (Vertragsschluss vor Verarbeitung)
Quellen
DSGVO Art. 26 28 82 83
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EDSA Guidelines 7/2020 zu Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
BfDI-Informationen
DSK Kurzpapier
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage zu Beginn
Legen zwei oder mehr Stellen gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest?
Handelt es sich um eine konzernweite Verarbeitung oder externe Partnerschaft?
Liegt bereits eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO vor?
Wird die Vereinbarung (Wesentliches) gegenüber Betroffenen transparent gemacht?