Workflow-Skill zu fachanwalt familienrecht scheidungsantrag stellen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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Workflow-Skill zu fachanwalt familienrecht scheidungsantrag stellen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Seit wann leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt — haben Sie das Trennungsdatum dokumentiert (z. B. Auszug, Bankkonto, E-Mail)?
Ist die Scheidung einvernehmlich (beide einverstanden nach mindestens 1 Jahr Trennung), oder verweigert der andere Teil die Zustimmung?
Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr begründen könnten (z. B. schwere häusliche Gewalt)?
Sind minderjährige Kinder vorhanden — besteht Einigkeit über Sorge und Unterhalt?
Haben Sie gemeinsames Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteile oder Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich relevant sind?
Wie hoch sind die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (relevant für Verfahrenswert und VKH-Prüfung)?
Haben Sie bereits einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten oder dessen Anwalt ausgehandelt?
Kennen Sie das Datum der Eheschließung und liegt die Heiratsurkunde vor?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 1565 BGB
Scheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe; Trennungsjahr als Regelfall
§ 1565 Abs. 2 BGB
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur bei unzumutbarer Härte
§ 1566 Abs. 1 BGB
Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 1 Jahr Trennung + beiderseitiger Scheidungsantrag
§ 1566 Abs. 2 BGB
Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 3 Jahren Trennung (einseitige Scheidung möglich)
§ 1567 BGB
Definition der Trennung; Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich
§ 1568 BGB
Härteklausel: Scheidungsversagung bei außergewöhnlichen Umständen zum Wohl der Kinder oder des anderen Ehegatten
§ 133 FamFG
Antrag auf Ehescheidung; notwendiger Inhalt des Scheidungsantrags
§ 114 FamFG
Anwaltszwang in Ehesachen; kein Selbstauftritt
§ 122 FamFG
Örtliche Zuständigkeit: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Antragsgegners
Abtrennung von Folgesachen bei unverhältnismäßiger Verzögerung
§ 43 FamGKG
Verfahrenswert bei Ehescheidung: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
§ 48 FamGKG
Verfahrenswert Versorgungsausgleich: 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht
§ 76 FamFG
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen; §§ 114 ff. ZPO entsprechend
§§ 1 ff. VersAusglG
Versorgungsausgleich; interne und externe Teilung; Auskunftspflicht der Versorgungsträger
§ 6 VersAusglG
Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung
Art. 17 EGBGB
Anzuwendendes Scheidungsrecht bei Auslandsbezug (Haager Scheidungsübereinkommen, Rom III-VO)
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema Scheidungsantrag
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Rechtsfolge
1
Ehe wirksam geschlossen?
§§ 1303 ff. BGB; PStG
Voraussetzung; Nichtehe schließt Scheidung aus
2
Deutsches Recht anwendbar?
Art. 17 EGBGB; Rom III-VO
Bei Auslandsbezug zuerst Kollisionsrecht prüfen
3
Örtliche Zuständigkeit
§ 122 FamFG
Gemeinsamer Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Ag.; hilfsweise des AS.
4
Scheitern der Ehe feststellbar?
§ 1565 Abs. 1 BGB
Unwiderlegbar bei § 1566 Abs. 1 oder 2 BGB; sonst Einzelfallprüfung
5a
Trennungsjahr abgelaufen (> 1 Jahr)?
§ 1566 Abs. 1 BGB
Bei beiderseitigem Antrag: Zerrüttung unwiderlegbar
5b
Drei Jahre Trennung?
§ 1566 Abs. 2 BGB
Auch einseitig möglich; Zerrüttung unwiderlegbar
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
6
Härteklausel Versagung?
§ 1568 BGB
Ausnahme: Kindeswohl oder schwere Folgen für Ehegatten; praktisch selten
7
Verbundsachen?
§ 137 FamFG
Versorgungsausgleich von Amts wegen; andere Folgesachen auf Antrag
8
Versorgungsausgleich ausschließbar?
§ 6 VersAusglG
Nur durch notarielle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid
9
Anwaltszwang beachtet?
§ 114 FamFG
Muss durch Anwalt gestellt werden; Eigenantrag unzulässig
10
VKH beantragt wenn nötig?
§ 76 FamFG
Gleichzeitig mit Scheidungsantrag möglich
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — einvernehmlicher Scheidungsantrag
Muster einvernehmlich unten; VKH-Antrag beachten
Variante A — einseitiger Antrag nach 3 Jahren Trennung
Muster einseitig unten; Haertefall-Ausnahme nicht noetig
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Einvernehmlicher Scheidungsantrag (Muster)
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG
In der Familiensache
[Name Antragsteller/in], [Anschrift]
– Antragsteller/in –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], [Kanzleiadresse]
gegen
[Name Antragsgegner/in], [Anschrift]
– Antragsgegner/in –
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] (Eheregister-Nr. [X]) geschlossene
Ehe der Beteiligten wird geschieden.
BEGRÜNDUNG:
I. Sachverhalt
Die Beteiligten haben sich am [Datum] getrennt. Seit diesem Zeitpunkt führen
sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr (§ 1567 BGB). Das Trennungsjahr
gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ist abgelaufen. Beide Ehegatten beantragen die
Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB).
II. Zerrüttung
Die Ehe der Beteiligten ist gemäß § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert. Die Vermutung
des § 1566 Abs. 1 BGB greift ein: Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr
getrennt und beantragen beide die Scheidung.
III. Versorgungsausgleich
Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen
(§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, §§ 1 ff. VersAusglG). Die Beteiligten werden die
erforderlichen Formulare (Fragebogen des Gerichts) unverzüglich ausfüllen.
[Alternativ: Die Beteiligten haben den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen
(Anlage: Notarielle Vereinbarung vom [Datum], UR-Nr. [X], Notar [Name], [Ort]).
Es wird beantragt, gemäß § 6 VersAusglG von der Durchführung des Versorgungsausgleichs
abzusehen.]
IV. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert berechnet sich gemäß § 43 FamGKG:
Monatliches Nettoeinkommen AS: EUR [X]; Ag: EUR [Y]; Summe: EUR [Z].
Dreifacher Betrag: EUR [3 × Z].
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
Anlagen:
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis Trennungsdatum
- ggf. Notarielle Vereinbarung (VA-Ausschluss)
- ggf. VKH-Antrag und Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Einseitiger Scheidungsantrag (3 Jahre Trennung)
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG
In der Familiensache [...]
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.
BEGRÜNDUNG:
I. Sachverhalt
Die Beteiligten leben seit dem [Datum] getrennt, mithin seit mehr als drei Jahren.
II. Zerrüttung
Die unwiderlegliche Vermutung des § 1566 Abs. 2 BGB greift ein: Bei dreijähriger
Trennung gilt die Ehe als unwiderlegbar gescheitert, auch wenn der Antragsgegner/
die Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt.
III. Härteklausel
Anhaltspunkte für eine Scheidungsversagung nach § 1568 BGB liegen nicht vor.
Gemeinsame minderjährige Kinder existieren [nicht / deren Belange wurden gesondert
geregelt, s. Anlage]. Eine ungewöhnliche Härte für den anderen Ehegatten ist
nicht dargelegt.
[...]
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
Härtefall-Scheidungsantrag (§ 1565 Abs. 2 BGB)
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG IM HÄRTEFALL
In der Familiensache [...]
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
1. Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.
2. Es wird festgestellt, dass das Trennungsjahr gemäß § 1565 Abs. 2 BGB nicht
abgewartet werden muss.
BEGRÜNDUNG:
I. Härteklausel § 1565 Abs. 2 BGB
Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist die Fortsetzung der Ehe aus folgenden
Gründen nicht zuzumuten:
[Schilderung der Härtefallumstände, z. B.: Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin
hat am [Datum] körperliche Gewalt gegen den/die Antragsteller/in ausgeübt.
Es liegt ein Strafanzeigenprotokoll der Polizeiinspektion [X] vom [Datum] vor.
Eine einstweilige Schutzanordnung gemäß § 1 GewSchG wurde vom Amtsgericht [X]
am [Datum] erlassen (Az. [X]).
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Gewalt die Unzumutbarkeit der Ehefortführung begründet und eine Scheidung
vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.]
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
Anlagen:
- Polizeibericht vom [Datum]
- Beschluss einstweilige Schutzanordnung vom [Datum]
- ärztliche Atteste (Verletzungsdokumentation)
VKH-Antrag
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
ANTRAG AUF VERFAHRENSKOSTENHILFE
In der Familiensache [...]
beantragen wir für den/die Antragsteller/in die Bewilligung von
Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung (§ 76 FamFG iVm § 115 ZPO)
und beiordnen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name] ohne Aufzahlung (§ 121 ZPO).
Anlage: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Vordruck)
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
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Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]