| name | elsj-leichte-sprache |
| title | Leichte Sprache |
| description | Kanzlei oder Behoerde will juristischen Text für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschraenkungen aufbereiten: Leichte Sprache nach Netzwerk Leichte Sprache A2-Niveau kurze Saetze klare Zeilenstruktur erklärte Woerter. Normen BGG § 11 BITV 2.0 Netzwerk Leichte Sprache Regeln. Prüfraster Satzlaenge max. 8 Woerter aktive Formulierung Erklärungen sichtbare Schritte Nutzergruppen-Test. Output Leichte-Sprache-Fassung Glossar. Abgrenzung zu elsj-einfache-sprache (B1-Niveau) und elsj-qualitaetsgate (Prüfung). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/einfache-leichte-sprache-jura/skills/elsj-leichte-sprache |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Leichte Sprache
Nutze diesen Skill, wenn ein juristischer Text für Menschen mit sehr geringer
Lesekompetenz oder hohem Barrierefreiheitsbedarf verständlich werden soll.
Triage zu Beginn
- Wurde sichergestellt, dass Leichte Sprache (nicht Einfache Sprache) der richtige Modus ist?
- Gibt es eine Pruefgruppe aus der Zielgruppe — oder bleibt es beim Entwurf-Status?
- Welche Fristen und Rechtsfolgen muessen unbedingt erhalten bleiben?
- Sollen Bilder oder Piktogramme eingesetzt werden (Hinweis auf Grafik-Ressourcen erforderlich)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 11 BGG — Anspruch auf barrierefreie Kommunikation gegenueber Behoerden
- Art. 9 UN-BRK — Uebereinkommen ueber die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Zugaenglichkeit von Informationen
- § 12a BGG — Webzugaenglichkeitsgesetz: Anforderungen an oeffentliche digitale Dokumente
- DIN EN ISO 9241-171 — Ergonomie der Mensch-System-Interaktion: Barrierefreiheit
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Output-Template: Leichte-Sprache-Fassung
Adressat: Personen mit Leseschwierigkeiten / Barrierefreiheitsbedarf
Tonfall: direkt, respektvoll, eine Information pro Satz
# Worum geht es?
[1-2 kurze Saetze. Kein Nebensatz.]
# Was bedeutet das fuer Sie?
[Jede Information in einem eigenen Satz.]
[Aktiv formulieren.]
# Was muessen Sie jetzt tun?
1. [Erste Handlung]
2. [Zweite Handlung]
3. [Dritte Handlung]
# Wichtiges Datum
[TAG]. [MONAT] [JAHR]
Das ist die Frist.
Wenn Sie diese Frist verpassen, dann:
[Rechtsfolge in einem Satz]
# Schwere Woerter
Wort: [FACHBEGRIFF]
Das bedeutet: [Erklaerung in 1-2 Saetzen]
# Wer kann helfen?
[Name / Stelle / Telefonnummer / Adresse]
Hinweis: Dieser Entwurf ist in Leichter Sprache formuliert.
Eine Pruefung durch Personen aus der Zielgruppe steht noch aus.
Grundhaltung
Leichte Sprache ist kein "netter Ton". Sie ist ein eigenständiges
barrierearmes Textformat. Der Text darf einfacher wirken als normale
Standardsprache. Er muss trotzdem respektvoll und rechtlich richtig bleiben.
Arbeitsregeln
- Schreibe sehr kurze Sätze.
- Schreibe möglichst nur eine Information pro Satz.
- Nutze viele Absätze.