| name | beweisbeschluss-vorbereiten |
| title | Beweisbeschluss vorbereiten |
| description | Beweisbeschluss nach § 359 ZPO vorbereiten: Richter bestimmt Beweisaufnahme nach muendlicher Verhandlung. Normen: § 359 ZPO (Inhalt Beweisbeschluss), § 286 ZPO (Beweislast), §§ 373 ff. ZPO (Zeugen), §§ 402 ff. ZPO (Sachverständige). Prüfraster: streitige Beweistatsachen, Beweisthema, Beweismittel, Beweislast, Reihenfolge Beweisaufnahme. Output Beweisbeschluss-Entwurf mit Beweisthemen-Tabelle. Abgrenzung: Beweiswürdigung danach siehe beweiswürdigung-mit-richter-input; Beschluss-Bau allgemein siehe beschluss-bauen-zpo. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urteilsbauer-relationsmacher/skills/beweisbeschluss-vorbereiten |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Beweisbeschluss vorbereiten
Vor der Beweisaufnahme das, was streitig und beweisbedürftig ist, förmlich festhalten.
Triage zu Beginn
- Welche Tatsachen sind zwischen den Parteien streitig und entscheidungserheblich?
- Welche Beweismittel sind angeboten (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung)?
- Wer trägt die Beweislast für welche Tatsache?
- Ist Beweis bereits ganz oder teilweise erhoben — was steht noch aus?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 286 ZPO — freie richterliche Beweiswürdigung, Vollüberzeugung
- § 358, 359 ZPO — Beweisbeschluss (Inhalt: Beweisthema, Beweismittel, Beweisführer)
- § 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
- § 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
- § 291 ZPO — offenkundige Tatsachen (kein Beweis nötig)
- § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Beweislastumkehr bei Pflichtverletzung
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Streitige Tatsachen identifizieren: aus der Relation oder Aktenübersicht die entscheidungserheblichen, streitigen Tatsachen auflisten.
- Beweislast klären: Grundsatz — Kläger für anspruchsbegründende, Beklagter für anspruchsvernichtende Tatsachen.
- Beweismittel zuordnen: für jede streitige Tatsache: welches Beweismittel, von wem angeboten?
- Beweisbeschluss formulieren: Beweisthema in einem Satz, Beweismittel, Beweisführer, Terminierung.
- Reihenfolge festlegen: logische Reihenfolge (z.B. erst Grundtatbestand, dann Schaden).
Output-Template
Adressat: Gerichtsinterne Notiz / Beweisbeschluss nach § 359 ZPO — Tonfall: sachlich-juristisch
BEWEISBESCHLUSS
In Sachen [KLÄGER] ./. [BEKLAGTER] — AZ: [AKTENZEICHEN]
wird Beweis erhoben über die Behauptung der [PARTEI],
[BEWEISTHEMA IN EINEM SATZ],
durch Vernehmung des Zeugen [NAME, ANSCHRIFT] / Einholung eines Sachverständigengutachtens
über das Thema: [GUTACHTENTHEMA].
Beweisführer: [PARTEI].
Termin: [DATUM].
Voraussetzungen
- Streitige Tatsache - nicht aus eigener Kenntnis des Gerichts und nicht unstreitig.