| name | forderungsschreiben-erste-stufe |
| title | Forderungsschreiben — Erste Stufe |
| description | Workflow-Skill zu forderungsschreiben erste stufe. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fluggastrechte/skills/forderungsschreiben-erste-stufe |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | en |
Forderungsschreiben — Erste Stufe
Empfänger
- Operating Carrier (ausführendes Luftfahrtunternehmen) — Hauptanspruchsgegner nach VO 261/2004.
- Kundenservice-Postfach der Airline (in Deutschland regelmäßig im Impressum / AGB der Airline angegeben).
- Niederlassung in Deutschland wenn vorhanden (Zustellungsort).
Struktur
1. Briefkopf
[Vor- und Nachname Hauptansprechender]
[Strasse Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Tel] [E-Mail]
[Datum]
An: [Airline-Name]
[Kundenservice-Postfach]
[Adresse]
[Land]
Betreff: Forderung Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004
Flug [Flugnummer] vom [Datum]
Buchungscode [PNR]
2. Sachverhalt knapp
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf den unter dem Buchungscode [PNR] gebuchten Flug [Flugnummer]
am [Datum] von [Abflughafen] nach [Zielflughafen] mit Ihrer Fluggesellschaft.
Folgende Passagiere waren betroffen:
- [Name 1], geboren [Datum 1]
- [Name 2], geboren [Datum 2]
- [Name 3], geboren [Datum 3] (minderjährig, vertreten durch
die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten)
Vollmachten der Mitreisenden sind beigefuegt (Anlagen K1 K2 ...).
Der genannte Flug wurde durch Sie [annulliert / mit X Stunden Verspätung
durchgeführt / wir wurden trotz gültigem Ticket nicht befoerdert].
3. Rechtliche Begründung
1. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004
folgt aus [Art. 5 (Annullierung) / Art. 6 + EuGH-Rechtsprechung Sturgeon
(Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden) / Art. 4 (Nichtbefoerderung)].
2. Der Flug fiel unter den Anwendungsbereich der VO 261/2004 — Abflug aus
einem Mitgliedstaat der Europaeischen Union (Art. 3 Abs. 1 lit. a VO 261/2004).
3. Die Distanz zwischen [Abflughafen] und [Zielflughafen] betraegt nach
Grosskreisrechnung [X] km. Dies entspricht der Stufe [1 / 2 / 3] des
Art. 7 VO 261/2004 mit einem Ausgleichsanspruch in Höhe von [250 / 400 / 600]
EUR pro Passagier.
4. Bei [drei] Passagieren ergibt sich ein Gesamtausgleich von [Gesamtbetrag]
EUR.
5. Eine Befreiung wegen außergewöhnlicher Umstaende gemäß Art. 5 Abs. 3
VO 261/2004 ist nicht ersichtlich. Sie tragen die Beweislast hierfür.
[Falls Airline bereits eine Begründung wie technischer Defekt geliefert hat,
hinzufügen: Technische Defekte sind nach st. Rspr. des EuGH (Urt. v.
22.12.2008, C-549/07 — Wallentin-Hermann; curia.europa.eu) regelmäßig
NICHT als außergewöhnliche Umstaende zu werten.]
[Bei Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden bei Anschlussflug:]
6. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel der Reise nach EuGH
C-11/11 (Folkerts). Die tatsächliche Ankunft am Endziel erfolgte mit
[X] Stunden Verspätung gegenüber der geplanten Ankunftszeit.
4. Forderung
Hiermit fordere ich Sie auf den Gesamtausgleich in Höhe von [X] EUR sowie
gegebenenfalls Auslagenersatz für [Hotel Verpflegung Telefon] in Höhe von
[Y] EUR — Belege beiliegend — auf folgendes Konto zu überweisen:
Inhaber: [Name]
IBAN: DE [...]
BIC: [...]
bis spaetestens [Datum + 14 Tage].
Bei Nichtzahlung werde ich zur weiteren Geltendmachung die Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr (SOEP) anrufen — kostenfrei für
Verbraucher (vgl. § 14 Abs. 1 UKlaG). Bei weiterer Erfolglosigkeit werde ich
Klage zum zuständigen Amtsgericht erheben mit den hieraus folgenden Mehrkosten
(Verzugszinsen Gerichtskosten Anwaltskosten).