| name | kanzlei-allgemein-rechtsprechungsrecherche |
| title | Rechtsprechungsrecherche und Fundstellenablage |
| description | Recherchiert Rechtsprechung zu einer konkreten Sache in amtlichen Datenbanken der Bundesgerichte und Länder, ergänzt OpenJur und dejure.org, bewertet Treffer, erstellt Zitier- und Verwertungsnotizen und legt Fundstellen samt Quellenprotokoll in der Akte oder freigegebenen Online-Ablage ab. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kanzlei-allgemein/skills/kanzlei-allgemein-rechtsprechungsrecherche |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Rechtsprechungsrecherche und Fundstellenablage
Triage zu Beginn
- Fuer welche Akte und welches Rechtsgebiet wird die Rechtsprechung benoetigt?
- Welche amtlichen Datenbanken stehen zur Verfuegung: Bundesgerichtsdatenbank, juris, Beck-online, OpenJur?
- Muss der Sachverhalt vor der Suche abstrahiert/anonymisiert werden (Mandatsgeheimnis)?
- Soll die Fundstelle in die Akte oder in einen Schriftsatz eingearbeitet werden?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht: Recherchepflicht als Teil der anwaltlichen Beratung
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheit: Abstrahierung des Sachverhalts vor Datenbanksuche
- Art. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG — Bindung an Gesetz und Recht: einschlaegige Rechtsprechung ist massgebend
- § 139 ZPO — Richterliche Hinweispflicht: Gericht nutzt bekannte Rechtsprechung; Anwalt muss vorbereitet sein
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill recherchiert gezielt Rechtsprechung zu einer Akte, einem Schriftsatz, einer Replik, einem Vertragsrisiko oder einer internen Rechtsfrage. Er arbeitet quellenbewusst: zuerst amtliche Quellen, dann freie Ergänzungsdatenbanken, danach nur mit Kennzeichnung weitere Quellen.
Sicherheitsregeln
- Keine Mandatsgeheimnisse in öffentliche Suchfelder kopieren. Sachverhalt vorher abstrahieren.
- Personen, Gegner, interne Aktenzeichen und vertrauliche Vertragsdetails pseudonymisieren, wenn sie für die Suche nicht nötig sind.
- Amtliche Volltexte und PDF-Dateien bevorzugen.
- OpenJur und dejure.org als Ergänzung nutzen, nicht als alleinige Primärquelle, wenn eine amtliche Fassung erreichbar ist.
- Jede Fundstelle mit URL, Abrufdatum, Quelle, Gericht, Datum, Aktenzeichen, ECLI, Entscheidungsart, Rn./Seite und Relevanz dokumentieren.
- Keine Entscheidung als aktuell oder herrschend darstellen, ohne spätere Rechtsprechung und Gegenansichten zu prüfen.
- Online-Ablage, DMS, Cloud, GitHub oder geteilte Ordner nur nach ausdrücklicher Freigabe verwenden.
Quellenkaskade
- Bundesübergreifend amtlich:
https://www.rechtsprechung-im-internet.de und Justizportal https://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php.
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