| name | output-klageschrift-bereicherungsklage |
| title | Output: Klageschrift Bereicherungsklage |
| description | Klageschrift aus Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB aufbauen: Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, ODUE-Schema. Normen: §§ 812 818 BGB, §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Obersatz, Definition, Untersatz, Ergebnis, Streitwert, Beweisangebot. Output: Klageschriftentwurf Bereicherungsklage. Abgrenzung: nicht AnfG-Anfechtungsklage (dort Duldungsantrag). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-klageschrift-bereicherungsklage |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Output: Klageschrift Bereicherungsklage
Triage — kläre vor dem Schreiben
- Welcher Bereicherungsanspruch ist einschlägig (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 Leistungskondiktion, Alt. 2 Nichtleistungskondiktion, § 816 BGB, § 822 BGB)?
- Was konkret ist herauszugeben (Geld, Sache, Nutzung) — Naturalrestitution oder Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)?
- Greift Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB), und ist der Beklagte bösgläubig (§ 819 BGB)?
- Greift § 814 BGB oder § 817 S. 2 BGB als Ausschlussgrund?
- Welches Gericht ist zuständig (Amtsgericht bis 5.000 EUR Streitwert, Landgericht ab 5.001 EUR)?
Zentrale Normen
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB (Leistungs-/Nichtleistungskondiktion) — § 814 BGB (Ausschluss) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 819 BGB (verschärfte Haftung) — § 291 BGB (Prozesszinsen) — §§ 253, 256 ZPO (Klageerhebung) — §§ 23, 71 GVG (Zuständigkeit)
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Hinweis
Dieser Skill liefert ein strukturiertes Muster für eine Klageschrift auf Grundlage der §§ 812 ff. BGB. Er ersetzt keine anwaltliche Leistung. Bezeichnungen und Beträge sind Platzhalter.
Vorarbeit: Kondiktionskarte
Vor dem Entwurf der Klageschrift muss eine Kondiktionskarte vorliegen:
| Punkt | Klärung |
|---|
| Anspruchstyp | Leistungskondiktion / Nichtleistungskondiktion / § 816 / § 822 |
| Vermögensvorteil | konkret benennen, nicht nur "Geld" oder "Bereicherung" |
| Zweck und Zurechnung | Wer leistete an wen, mit welchem erkennbaren Zweck? |
| Rechtsgrundmangel |