| name | sachverhaltschronologie |
| title | Sachverhaltschronologie |
| description | Erstellt eine chronologische Bullet-Liste aller wesentlichen außerprozessualen Tatsachen: Vertragsschluss Vorfaelle vorgerichtliche Korrespondenz Schadensereignisse und Behoerdenakte. Datum fett vorangestellt knappe Beschreibung ohne Wertung. Fundstellen in der Akte werden angegeben. Normen §§ 145-157 BGB Vertragsschluss §§ 280 631 BGB. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/sachverhaltschronologie |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Sachverhaltschronologie
Zweck
Die Sachverhaltschronologie listet alle wesentlichen außerprozessualen Ereignisse in zeitlicher Reihenfolge auf. Sie unterscheidet sich von der Verfahrenschronologie dadurch, dass sie ausschließlich materielle Tatsachen erfasst — also Ereignisse aus dem Leben des Rechtsverhältnisses selbst, nicht die prozessualen Schritte.
Triage — kläre vor Erstellung
- Liegt der Vertragsschluss klar dokumentiert vor? (Angebot § 145 BGB + Annahme § 147 BGB)
- Gibt es widersprüchliche Datumsangaben in den Schriftsätzen der Parteien?
- Existieren Behördenbescheide oder Protokolle, die in die Chronologie einzupflegen sind?
- Welcher Zeitraum ist rechtserheblich? (Verjährungsfrist nach §§ 195-218 BGB beachten)
Zentrale Normen (materiell-rechtlicher Hintergrund)
- §§ 145-157 BGB — Vertragsschluss (Angebot, Annahme, Vertragsinhalt)
- §§ 280-285 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- §§ 631-651 BGB — Werkvertrag (Errichtung, Abnahme, Mängelhaftung)
- §§ 433-442 BGB — Kaufvertrag (Übergabe, Mängelrechte)
- §§ 195-199 BGB — Verjährung und Verjährungsbeginn (Kenntnis von Anspruch und Person)
- § 307 BGB — Unwirksame AGB-Klauseln die Rechte des Vertragspartners beschneiden
Rechtsprechung zur Sachverhalts-Dokumentation und Vertragsschluss
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Was gehört hinein
- Vertragsschlüsse, Angebote, Annahmen
- Leistungserbringung oder Nichtleistung
- Mängelrügen, Mahnungen, Zahlungen
- Schadensereignisse (Unfälle, Lieferausfälle, Datenverluste)
- Vorgerichtliche Korrespondenz (Schreiben, E-Mails, Protokolle)
- Behördliche Bescheide, Genehmigungen, Prüfprotokolle
- Verhandlungen und Einigungsversuche
- Kündigung oder Rücktritt
- Alle sonstigen tatsächlichen Handlungen, die für den Rechtsstreit erheblich sind
Was nicht hinein gehört
- Schriftsätze, Klageschrift, Erwiderungen (→ Verfahrenschronologie)
- Gerichtstermine, Beschlüsse, Urteile (→ Verfahrenschronologie)
- Rechtliche Bewertungen
Formatvorgabe
- **TT.MM.JJJJ** [Kurzbeschreibung des Ereignisses] (Fundstelle: [Anlage / Blatt])