| name | schwerpunktthemen-identifikation |
| title | Schwerpunktthemen-Identifikation |
| description | Anwalt braucht schnellen Überblick über drei bis fuenf rechtliche Hauptstreitpunkte des Verfahrens mit Pinpoint-Zitaten ohne Erfolgsprognose. Normen §§ 139 286 ZPO BGH-Leitsaetze. Prüfraster Streitpunkt-Relevanzbewertung Rechtsprechungs-Verankerung Fundstellen-Praezision. Output Streitpunkt-Liste Relevanz-Einschaetzung Leitsatz-Referenzen. Abgrenzung zu verfahrenszusammenfassung-absatz (Überblick) und rechtsargumente-gegenüberstellung (alle Argumente). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/schwerpunktthemen-identifikation |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Schwerpunktthemen-Identifikation
Zweck
Dieser Skill identifiziert die drei bis fünf zentralen Rechtsfragen, auf denen das Verfahren schwerpunktmäßig beruht. Er hilft dem Anwalt, die Prioritäten für die weitere Bearbeitung zu setzen, ohne eine Einschätzung des Ausgangs zu treffen.
Triage — kläre vor Identifikation
- Hat das Gericht bereits Hinweise nach § 139 ZPO erteilt, auf welche Punkte es ankommt?
- Liegt ein Beweisbeschluss vor (§ 359 ZPO)? Beweisthemen sind automatisch Schwerpunkte.
- Sind in der Akte BGH- oder OLG-Urteile von den Parteien zitiert? (Hinweis auf rechtlich umstrittene Punkte)
- Welche Punkte sind in mehreren Schriftsätzen (Klageerwiderung, Replik, Duplik) ausführlich diskutiert?
Zentrale Normen
- § 139 ZPO — Richterliche Hinweispflicht; Hinweise des Gerichts benennen die Schwerpunkte
- § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; entscheidungserhebliche Tatsachen sind Schwerpunkte
- § 359 ZPO — Beweisbeschluss; benennt beweisbedürftige Tatsachen
- § 522 Abs. 2 ZPO — Berufungsverwerfung; Schwerpunkt in der Berufung ist Erfolgsaussicht
Rechtsprechung zu Schwerpunktthemen im Zivilprozess
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Kriterien für ein Schwerpunktthema
Ein Thema ist Schwerpunkt, wenn:
- Es in mehreren Schriftsätzen kontrovers diskutiert wird
- Das Gericht einen ausdrücklichen Hinweis dazu erteilt hat
- Ein Beweisbeschluss zu diesem Punkt ergangen ist
- Rechtsprechung der Parteien zu diesem Punkt zitiert wird
- Die Entscheidung im Verfahren von diesem Punkt maßgeblich abhängt
Anzahl
Drei bis fünf Schwerpunktthemen. Bei einfachen Verfahren können es weniger sein; bei komplexen Verfahren werden trotzdem nicht mehr als fünf ausgewiesen — die übrigen Fragen werden in den Tabellen erfasst.
Outputformat
## Schwerpunktthemen
### 1. [Bezeichnung des Schwerpunktthemas]
**Beschreibung:** [Kurze Darstellung der Rechtsfrage]
**Parteiposition Kläger:** [Position ohne Wertung]
**Parteiposition Beklagter:** [Position ohne Wertung]
[Zitat mit Aktenzeichen und Datum soweit in Schriftsätzen genannt]
[Schriftsatz Bl. ...]
---