| name | verfahrenszusammenfassung-absatz |
| title | Verfahrenszusammenfassung — Absatz |
| description | Anwalt will sich schnell in Akte einarbeiten ohne vollständige Lektuere. Acht bis zehn Saetze Hintergrund Streitstand prozessuale Lage anstehende Verfahrenshandlungen. Normen §§ 253 261 ZPO. Prüfraster Vollständigkeit Neutralitaet Verstaendlichkeit Aktualitaet. Output Zusammenfassungs-Absatz. Abgrenzung zu aktenauszug-erstellen (vollständig) und schwerpunktthemen-identifikation (Streitpunkte). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/verfahrenszusammenfassung-absatz |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Verfahrenszusammenfassung — Absatz
Zweck
Der Zusammenfassungsabsatz bietet dem Leser nach dem Einleitungssatz eine kompakte Gesamtschau des Verfahrens. Er ist kein Sachverhaltsnarrativ und keine Chronologie, sondern ein strukturierter Fließtext, der Hintergrund, Streitpunkte, Stand und Ausblick verbindet.
Triage — kläre vor Erstellung
- In welchem Stadium befindet sich das Verfahren? (Schriftsatzaustausch / Beweisaufnahme / Entscheidungsreife)
- Welcher Sachverhalt ist unstreitig, welcher wird bestritten?
- Hat das Gericht bereits Hinweise nach § 139 ZPO erteilt?
- Steht ein Termin unmittelbar bevor?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 253 ZPO — Klagebegehren (Grundlage des Zusammenfassungsabsatzes)
- § 261 ZPO — Anhängigkeit und Rechtshängigkeit (Verfahrensstand)
- § 139 ZPO — Richterliche Prozessleitung (Hinweise des Gerichts beeinflussen den Stand)
- § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung (offene Fragen zur Beweiswürdigung)
Rechtsprechung zur Verfahrensdokumentation und Einarbeitung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Aufbau (acht bis zehn Sätze)
| Satz | Inhalt |
|---|
| 1 | Hintergrund der Geschäftsbeziehung oder des Sachverhalts |
| 2 | Anlass des Rechtsstreits (Auslösendes Ereignis) |
| 3 | Klagebegehren / Antragstellung |
| 4 | Kerneinwand der Gegenseite |
| 5 | Weiterer streitiger Sachverhaltspunkt |
| 6 | Bisheriger prozessualer Verlauf (Schriftsätze / Termine) |
| 7 | Beweisaufnahme oder Beweisanordnung (soweit erfolgt) |
| 8 | Aktueller Verfahrensstand |
| 9 | Nächste Verfahrenshandlung / anstehender Termin |
| 10 | Wesentliche offene Rechtsfrage (ohne Einschätzung) |
Stilanforderungen
- Präsens oder Perfekt — kein Futur für Vergangenes