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Liegt Mietpreisbindung vor — sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbremse §§ 556d ff. BGB?
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt — wurden diese ordnungsgemäß angekündigt § 555c BGB? Welche Kosten entstanden?
Was ist das Erhöhungsziel in EUR/qm — noch innerhalb Kappungsgrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete?
Stimmt der Mieter nicht zu — soll Zustimmungsklage § 558b Abs. 2 BGB erhoben werden?
Staffelmiete § 557a BGB oder Indexmiete § 557b BGB vereinbart — diese schließen § 558 BGB-Erhöhung aus.
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Mieterhöhung bis Vergleichsmiete
§ 558 Abs. 1 BGB — Verlangen auf Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung.
§ 558 Abs. 2 BGB — Ortsübliche Vergleichsmiete: Mittelwert der üblichen Mieten der letzten vier Jahre für vergleichbare Wohnungen.
§ 558 Abs. 3 BGB — Kappungsgrenze: innerhalb von drei Jahren max. 20 % (Abs. 3 Satz 1); in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Landesverordnung max. 15 % (Abs. 3 Satz 2; z. B. in Berlin, München, Hamburg aktuell 15 %).
§ 558a BGB — Form und Begründung: Textform; Begründungsmittel abschließend: Mietspiegel, Sachverständigengutachten, Auskunft Mietdatenbank, drei Vergleichswohnungen (genaue Bezeichnung).
§ 558b BGB — Zustimmungspflicht: Abs. 1 Frist Ablauf des übernächsten Monats; Abs. 2 bei Nichtzustimmung Zustimmungsklage binnen weiterer drei Monate, sonst Verwirkung.
§ 555c BGB — Ankündigungspflicht: Textform, mind. drei Monate vor Beginn, Inhalt: Art, Umfang, Beginn, Dauer, voraussichtliche Mieterhöhung.
§ 559 BGB — Modernisierungsmieterhöhung: 8 % der aufgewendeten Kosten p. a. umlegbar; Abzug Erhaltungsanteil.
§ 559 Abs. 3a BGB — Kappung: Erhöhung max. 3 EUR je qm innerhalb von sechs Jahren (bei Ausgangsmiete unter 7 EUR/qm: max. 2 EUR/qm).
§ 559b BGB — Form und Berechnung: Erklärung in Textform; Mieter kann Einsicht in Belege verlangen.
Mietpreisbremse
§§ 556d–556g BGB — Mietpreisbremse: bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB).
§ 556g BGB — Rüge-Verfahren: Vermieter muss nach qualifizierter Rüge des Mieters zuviel gezahlte Miete zurückzahlen; Ausnahmen (Neubau, Modernisierung, Vormiete über Vergleichsmiete).
Verlaengerung bis 31.12.2029 durch das Gesetz zur Aenderung der Regelungen ueber die zulaessige Miethoehe bei Mietbeginn v. 17.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163, in Kraft 23.07.2025): § 556d Abs. 2 Satz 4 BGB nennt jetzt das Jahr 2029; Landesverordnungen koennen ueber den 31.12.2025 hinaus erlassen werden. Bundestags-Drs. 21/17 (Entwurf): https://dserver.bundestag.de/btd/21/000/2100017.pdf
BGH, Beschl. v. 15.07.2025 – VIII ZB 69/24 — Vermieter darf das selbstaendige Beweisverfahren nicht dazu nutzen, vor Erhebung einer Zustimmungsklage § 558b BGB ein Sachverstaendigengutachten zur ortsueblichen Vergleichsmiete bzw. zu Wohnwertmerkmalen zu erzwingen; die Mietfindung ist umfassende Rechtsanwendung. Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de (Az.-Suche)
BGH, Urt. v. 26.03.2025 – VIII ZR 283/23 (parallel VIII ZR 280/23, VIII ZR 281/23, VIII ZR 282/23) — Modernisierungsmieterhoehung nach energetischer Modernisierung § 559 Abs. 1 i.V.m. § 555b Nr. 1 BGB setzt nur eine im Zeitpunkt der Mieterhoehungserklaerung absehbare, dauerhafte Endenergieeinsparung voraus; entscheidend ist eine bauphysikalisch begruendete Prognose, nicht der spaetere tatsaechliche Verbrauch. Dejure: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=26.03.2025&Aktenzeichen=VIII+ZR+283/23 ; openJur (VIII ZR 282/23): https://openjur.de/u/2517641.html
Prüfschema
Nr.
Prüfschritt
Norm
Kernfrage
1
Anwendbarkeit § 558 BGB
§§ 549, 557a, 557b BGB
Wohnraummiete? Keine Staffel-/Indexmiete?
2
Wartefrist
§ 558 Abs. 1 BGB
15 Monate seit Einzug oder letzter Erhöhung?
3
Ortsübliche Vergleichsmiete
§ 558 Abs. 2 BGB
Aktueller Wert aus Mietspiegel/Gutachten?
4
Kappungsgrenze
§ 558 Abs. 3 BGB
20 % (Standard) oder 15 % (Landesverordnung angespannte Märkte)?
Ablauf übernächster Monat; Zustimmungsklage binnen weiterer 3 Monate?
8
Modernisierung
§§ 555b–559b BGB
Ankündigung; Kosten; 8 % p. a.; Kappung
9
Mietpreisbremse
§§ 556d ff. BGB
Neuvermietung in Schutzgebiet? Rüge des Mieters?
10
Streitwert Zustimmungsklage
§ 41 Abs. 5 GKG
Jahresbetrag der Erhöhung
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Mieterhoeung nach Mietspiegel/Vergleichsmiete
Mieterhoeungsverlangen; Template unten
Variante A — Mieter verweigert Zustimmung
Zustimmungsklage nach 2 Monaten §§ 558 ff. BGB
Variante B — Modernisierungsumlage statt Vergleichsmiete
§§ 559 ff. BGB Ankuendigungsschreiben; andere Berechnung
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Mieterhöhungsverlangen § 558a BGB
[Briefkopf Vermieter / Kanzlei] [Ort, Datum]
An [Mieter / Mieterin, Anschrift]
Mieterhöhungsverlangen gemäß §§ 558, 558a BGB
1. Bisherige Nettokaltmiete: EUR [Betrag]
(gültig seit: [Datum])
2. Neue Nettokaltmiete: EUR [Betrag] ab [Datum = 1. des
übernächsten Monats nach Zugang], entspricht EUR [Betrag]/qm
bei einer Wohnfläche von [qm].
3. Begründung gemäß § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Qualifizierter Mietspiegel der Stadt [Ort], Ausgabe [Jahr],
Tabellenfeld [Nr.] (Baujahr [Jahr], Lage [Lageklasse],
Ausstattung [Stufe]).
Mittelwert der Tabelle: EUR [Betrag]/qm; die neue Miete
liegt innerhalb des Mietspiegelrahmens.
(Auszug Mietspiegel: Anlage 1)
4. Einhaltung Kappungsgrenze § 558 Abs. 3 BGB:
Letzte Erhöhung war am [Datum]; die bisherige Miete betrug
EUR [Betrag]. Die Erhöhung beträgt EUR [Betrag] = [x %]
innerhalb von drei Jahren. Die Kappungsgrenze von
[20 / 15] % ist eingehalten.
Bitte erklären Sie Ihre Zustimmung bis zum Ablauf von
[Datum = Ende des übernächsten Monats nach Zugang].
Andernfalls werde ich Zustimmungsklage nach § 558b Abs. 2 BGB
erheben. Die Klage müsste bis [Datum = Ende übernächster Monat +
drei Monate] erhoben werden.
[Unterschrift, Anwalt]
Modernisierungsankündigung § 555c BGB
Ankündigung Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555c BGB
Art der Maßnahme: [z.B. Wärmedämmung Fassade und Keller;
Einbau Brennwerttherme mit Wärmepumpe]
Umfang: [Beschreibung]
Beginn: [Datum — mindestens drei Monate nach Zugang]
Voraussichtliche Dauer: [Kalenderwochen]
Voraussichtliche Mieterhöhung: EUR [Betrag] / Monat
(entspricht 8 % p. a. der umlagefähigen Modernisierungskosten
von EUR [Betrag], bezogen auf die Wohnfläche [qm]).
Die Kappungsgrenze § 559 Abs. 3a BGB (max. EUR 3 / qm in sechs
Jahren) wird eingehalten.
Hinweis auf Sonderkündigungsrecht § 555e BGB: Sie können das
Mietverhältnis bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang dieser
Ankündigung folgt, außerordentlich zum Ablauf des übernächsten
Monats kündigen.
[Unterschrift]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
Frage
Last
Beweismittel
Mietspiegelwert
Vermieter — Begründung legt Beweis nahe
Mietspiegel; Tabellenfeld
Kappungsgrenze eingehalten
Vermieter
Miethistorie; Berechnungsnachweis
Wartefrist gewahrt
Vermieter
Mietvertrag; letzte Erhöhung
Modernisierungskosten
Vermieter
Rechnungen; Belege auf Verlangen § 559b BGB
Ortsübliche Vergleichsmiete
Vermieter; Mieter kann widerlegen
Sachverständiger; Mietspiegel
Fristen und Verjährung
Frist
Dauer
Norm
Wartefrist Mieterhöhung
15 Monate ab Einzug oder letzter Erhöhung
§ 558 Abs. 1 BGB
Kappungszeitraum
3 Jahre
§ 558 Abs. 3 BGB
Zustimmungsfrist Mieter
Ende des übernächsten Monats nach Zugang
§ 558b Abs. 1 BGB
Zustimmungsklage
Innerhalb weiterer 3 Monate nach Zustimmungsfrist
§ 558b Abs. 2 BGB
Modernisierungsankündigung
Mind. 3 Monate vor Beginn
§ 555c Abs. 1 BGB
Sonderkündigungsrecht Mieter (Modernisierung)
Ende des Folgemonats auf Ankündigung
§ 555e BGB
Mietpreisbremse Rüge-Rückzahlung
Bis Vertragsende rückwirkend
§ 556g BGB n. F.
Typische Gegenargumente und Reaktion
Einwand Mieter
Reaktion Vermieter
Mietspiegel nicht aktuell
Qualifizierter Mietspiegel hat zwei Jahre Pflicht-Anpassung; Vermutungswirkung § 558d Abs. 3 BGB
Energetische Modernisierungsumlage nicht plausibel
BGH, Urt. v. 26.03.2025 – VIII ZR 283/23: prognostizierte dauerhafte Endenergieeinsparung genuegt; bauphysikalische Bewertung
Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn v. 17.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163), in Kraft 23.07.2025 — Verlaengerung der Mietpreisbremse bis 31.12.2029: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/163/VO.html