| name | preisangaben |
| title | Preisangaben (PAngV 2022) |
| description | Prüft die Einhaltung der Preisangabenverordnung 2022 (PAngV) bei Gesamtpreisen, Grundpreisen, Streichpreisen und Versandkosten, insbesondere die 30-Tage-Niedrigstpreisregel bei Preisreduzierungen. Lädt bei Fragen zu Preisauszeichnung, Rabattaktionen, Sale-Kennzeichnung und Grundpreisangabe. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/produktrecht/skills/preisangaben |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | regulatory |
| language | de |
Preisangaben (PAngV 2022)
Zweck
Dieser Skill begleitet die rechtskonforme Preisauszeichnung gegenüber Verbrauchern nach der Preisangabenverordnung 2022 (PAngV, in Kraft getreten 28.05.2022 zur Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie). Er deckt Gesamtpreis, Grundpreis, Streichpreise (insb. 30-Tage-Niedrigstpreis nach § 11 PAngV), Versandkosten und die UWG-Rechtsfolgen ab. Anwendungsfälle: Online-Shop-Preisauszeichnung, Black-Friday-Sale, Streichpreiswerbeaktion, Grundpreispflicht für Lebensmittel/Kosmetik, B2C-Preiskommunikation.
Eingaben
Das Modell benötigt:
- Art des Angebots: Online-Shop, stationärer Handel, Werbeanzeige (Online/Print/Social Media)?
- Produkt: Lebensmittel, Kosmetik, Drogerieartikel, Elektronik, Textilien?
- Preisstruktur: Endpreis inkl. MwSt., Grundpreis (Menge/Gewicht), Versandkosten?
- Preisreduktion: Liegt eine Preissenkung vor? Wie wird sie kommuniziert (Streichpreis, Prozentangabe "-30 %", "Sale")?
- Referenzpreis: Was ist der Referenzpreis für die Streichpreisangabe? Seit wann galt er?
- 30-Tage-Preishistorie: Was war der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen vor der Preisreduzierung?
- Zielgruppe: Ausschließlich Verbraucher (B2C) oder auch Unternehmer (B2B)?
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 3 PAngV (Gesamtpreis): Gegenüber Verbrauchern ist stets der Gesamtpreis (einschließlich aller Steuern und Abgaben) anzugeben; eindeutig, leicht erkennbar, gut lesbar oder hörbar.
- § 4 PAngV (Grundpreis): Bei Erzeugnissen nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche ist neben dem Gesamtpreis der Grundpreis pro Mengeneinheit anzugeben; gilt für Lebensmittel, Kosmetika, Waschmittel, Tierfutter u.a. Ausnahmen: § 9 PAngV (Kleinunternehmen, Einzelhandel).
- § 6 PAngV (Versandkosten): Versandkosten sind klar anzugeben oder darauf hinzuweisen, dass weitere Kosten anfallen, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt; kein verstecktes Aufschlagen nach Checkout-Einstieg.
- § 11 PAngV (Streichpreis/Preisreduzierung): Bei Ankündigung einer Preisermäßigung muss als Referenzpreis der niedrigste Gesamtpreis verwendet werden, den der Händler in den letzten 30 Tagen vor der Preisreduzierung gegenüber Verbrauchern gefordert hat (Umsetzung Art. 6a Preisangaben-RL, eingefügt durch Omnibus-RL 2019/2161).
- § 5a Abs. 2, 4 UWG: Vorenthalten wesentlicher Preisangaben als unlautere Handlung; Grundlage für Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, einstweiligen Rechtsschutz.
- § 19 PAngV (Bußgeld): Verstöße gegen PAngV sind Ordnungswidrigkeiten; Bußgeld bis 25.000 EUR.