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Ist der Nachlass überschuldet (Passiva übersteigen Aktiva)? Liegen Schuldenaufstellungen und Vermögensverzeichnisse vor?
Innerhalb welcher Frist nach Erbschaftskenntnis befinden wir uns — noch vor Ablauf der 6-Wochen-Ausschlagungsfrist § 1944 BGB?
Ist der Erblasser Kaufmann gewesen? Besteht Insolvenzantragspflicht über den Nachlass (§ 1980 BGB, §§ 315 ff. InsO)?
Sind mehrere Miterben vorhanden? Haften sie als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB)?
Welche Erbenhaftungs-Instrumente stehen noch offen — Inventar, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeits-Einrede?
Bestehen Pflichtteilsansprüche Dritter, die den Nachlass weiter belasten?
Ist der Erbe Ehegatte des Erblassers — besondere Regelung § 1371 Abs. 3 BGB bei Ausschlagung und Zugewinnausgleich?
Gibt es Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, laufenden Verträgen oder offener Steuer des Erblassers?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 1922 BGB
Gesamtrechtsnachfolge — Erbe übernimmt Aktiva und Passiva
§ 1944 BGB
Ausschlagungsfrist — 6 Wochen ab Kenntnis; 6 Monate bei Auslandsbezug
§ 1945 BGB
Form der Ausschlagung — gegenüber Nachlassgericht; persönlich oder durch Bevollmächtigten
§ 1953 BGB
Wirkung der Ausschlagung — Erbe gilt als nicht angefallen; gesetzliche Erbfolge
§ 1994 BGB
Inventarfrist — Nachlassgericht kann Frist zur Inventarerrichtung setzen
§ 2002 BGB
Inventarerrichtung — vollständiges Verzeichnis Aktiva und Passiva
§ 2005 BGB
Folgen unbeschränkter Haftung — bei Inventar-Unterdrückung oder Inventar-Untreue
§ 2007 BGB
Folgen mangelhafter Inventarerrichtung
§ 1975 BGB
Haftungsbeschränkung — Erbe kann Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen
§ 1981 BGB
Nachlassverwaltung — Trennung Eigenvermögen und Nachlass; Befriedigung nur aus Nachlass
§ 1990 BGB
Dürftigkeits-Einrede — Erbe kann Befriedigung verweigern wenn Nachlass zur Deckung aller Gläubiger nicht ausreicht
§ 1970 BGB
Aufgebotsverfahren — Gläubiger müssen Forderungen innerhalb Aufgebotsfrist anmelden
§ 2058 BGB
Gesamtschuldnerische Haftung der Miterben
§ 2059 BGB
Haftungsbeschränkung vor Auseinandersetzung — Miterbe haftet nur für seinen Erbteil
§ 1980 BGB
Insolvenzantragspflicht — Erbe muss Insolvenz über Nachlass beantragen wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
§§ 315–331 InsO
Nachlassinsolvenzverfahren — besondere InsO-Vorschriften für Nachlass
§ 1371 Abs. 3 BGB
Ehegatte: bei Ausschlagung Zugewinnausgleich und kleiner Pflichtteil nach § 2303 BGB
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema — Haftungsbegrenzungs-Instrumente
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Instrument
Frist
Voraussetzung
Folge
1
Ausschlagung § 1944 BGB
6 Wochen ab Kenntniserlangung
Keine
Erbe gilt als nicht angefallen; vollständige Schuldenbefreiung
Beschränkung Befriedigung auf Nachlassbestand; Eigenvermögen geschützt
7
Aufgebotsverfahren § 1970 BGB
Antrag beim Nachlassgericht
Nach Erbschaftsannahme
Bekannte und unbekannte Gläubiger müssen sich melden; Nachlass-Haftungsbeschränkung
Instrument 1 — Ausschlagung § 1944 BGB (Priorität bei Überschuldung)
Frist und Form
6 Wochen ab Kenntnis von Berufung als Erbe und des Grundes der Berufung (Testament, gesetzliche Erbfolge)
6 Monate wenn Erblasser oder Erbe ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten
Form: Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; persönlich oder durch Notar-beglaubigte Vollmacht
Keine Fristverlängerung grundsätzlich; Fristversäumnis = Erbschaftsannahme
Praktische Hinweise
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Bei Überschuldungsverdacht: unverzüglich Nachlass-Überblick verschaffen; keine Aktivitäten, die Erbschaftsannahme implizieren (Konten-Abhebungen, Schuldenbegleichung aus eigenem Vermögen)
Konkludente Erbschaftsannahme: Zahlung von Erblasserschulden, Inbesitznahme Nachlassgegenstände, Antrag auf Erbschein
Wirkung der Ausschlagung
Erbe gilt als nicht angefallen § 1953 BGB
Gesetzliche Erbfolge tritt ein (ggf. nächste Erbordnung)
Wichtig für Ehegatten: Ausschlagung + Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 3 BGB möglich — kann wirtschaftlich günstiger sein als Erbschaftsannahme mit Überschuldung
Das Inventar ist das vollständige Verzeichnis des Nachlasses (Aktiva und Passiva). Es dient als Grundlage für Haftungsbeschränkungen und Pflichtteilsberechnungen.
Inhalt des Inventars
Alle Aktiva: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Krypto-Assets, Fahrzeuge, Hausrat
Alle Passiva: Schulden, Bürgschaften, Verbindlichkeiten, Unterhaltsrückstände, Steuerschulden
Schenkungen der letzten 10 Jahre (§ 2325 BGB — Pflichtteilsergänzung)
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses
Keine Massearmut (Kosten des Verfahrens müssen aus Masse gedeckt sein)
Besonderheiten Nachlassinsolvenz:
Insolvenzverwalter verwaltet Nachlass getrennt vom Eigenvermögen des Erben
Pro-rata-Befriedigung der Gläubiger nach Insolvenzordnung (§§ 38–55 InsO)
Erbe haftet nicht persönlich für Restschulden nach Verfahrensabschluss
Pflicht nach § 1980 BGB:
Erbe muss unverzüglich Insolvenzantrag stellen wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bekannt
Bei Verletzung: Schadensersatz gegenüber Nachlassgläubigern
Instrument 5 — Dürftigkeits-Einrede § 1990 BGB
Anwendung:
Wenn Nachlassverwaltung oder -insolvenz nicht angeordnet/beantragt
Erbe kann Befriedigung auf Nachlassbestand beschränken
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wirkung:
Gläubiger können Herausgabe der Nachlassgegenstände verlangen
Befriedigung nur aus vorhandenem Nachlass
Eigenvermögen des Erben bleibt vollständig geschützt
Schriftsatz-Muster Einrede:
Wir erheben hiermit die Dürftigkeits-Einrede nach § 1990 BGB.
Der Nachlass reicht zur Befriedigung aller Nachlassgläubiger
nicht aus. Die Befriedigung Ihrer Forderung in Höhe von EUR [X]
kann daher nur aus dem vorhandenen Nachlass erfolgen.
Instrument 6 — Aufgebotsverfahren § 1970 BGB
Zweck: Bekannte und unbekannte Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordern.
Wirkung: Gläubiger, die sich nicht melden, werden bei der Nachlassverteilung nachrangig behandelt.
Verfahren:
Antrag beim Nachlassgericht
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldefrist (regelmäßig 6 Wochen bis 3 Monate)
Ausschluss nicht gemeldeter Gläubiger von vordringlicher Befriedigung
Besonderheit: Ehegatte und § 1371 Abs. 3 BGB
Schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus:
Kein erbrechtlicher Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB entfällt)
Dafür: Güterrechtlicher Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB
Kleiner Pflichtteil nach § 2303 BGB als gesetzlicher Erbteil ohne Zugewinnzuschlag
Wirtschaftlich günstiger wenn Erbschaft überschuldet, Zugewinn aber erheblich
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz als Gesamtloesung
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Ausschlagungserklärung
Nachlassgericht [Amtsgericht]
Geschäftszeichen: [Az.]
Ausschlagungserklärung nach § 1945 BGB
[Name, Adresse des Erben]
erkläre hiermit die Ausschlagung der Erbschaft nach dem am
[Datum] verstorbenen [Name Erblasser], zuletzt wohnhaft
[Adresse].
Die Ausschlagung erfolgt fristgerecht. Der Erbfall wurde
mir am [Datum] bekannt.
Datum, Unterschrift
[Hinweis: Bei notariellem Vorgehen: Notarielle Beglaubigung]
Antrag Nachlassverwaltung
Nachlassgericht [Amtsgericht]
Betreff: Antrag auf Nachlassverwaltung nach § 1981 BGB
Antragsteller: [Name, Adresse] — Erbe nach [Erblasser]
Es wird beantragt, für den Nachlass nach dem am [Datum]
verstorbenen [Name] Nachlassverwaltung anzuordnen.
Begründung: Der Nachlass ist nach vorläufiger Prüfung
überschuldet / die Schuldenlage ist unklar. Zum Schutz
der Nachlassgläubiger und zur Trennung von Eigenvermögen
wird Nachlassverwaltung beantragt.
Vorläufige Vermögensaufstellung:
Aktiva: EUR [ca. X]
Passiva: EUR [ca. Y]
Saldo: EUR [-Z]
[Unterschrift Erbe]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Partei
Beweislastgegenstand
Beweismittel
Erbe
Fristgemäße Ausschlagung
Eingangsstempel Nachlassgericht; Einschreiben
Erbe
Kenntnis-Zeitpunkt für Fristbeginn
Schreiben von Gläubigern, Verwandten; Datum Erbschein-Einsicht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.