| name | gpai-modelle-art-51-bis-55 |
| title | GPAI-Modelle — Art. 51 bis 55 KI-VO |
| description | Entwickler oder Anbieter eines Sprachmodells oder Basismodells fragt: Fallen wir unter die GPAI-Pflichten der KI-VO und was muessen wir konkret tun? Art. 51 bis 55 KI-VO GPAI-Modelle. Prüfraster: technische Dokumentation Anhang XI Urheberrechts-Compliance-Strategie Art. 53 Abs. 1 lit. c Zusammenfassung Trainingsdaten Art. 53 Abs. 1 lit. d. Output: GPAI-Pflichtencheckliste nach Risikostufe. Abgrenzung zu gpai-vorliegen-art-3-nr-63 (Vorliegen eines GPAI-Modells) und gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop (erhoehte Pflichten bei systemischem Risiko). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/gpai-modelle-art-51-bis-55 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
GPAI-Modelle — Art. 51 bis 55 KI-VO
Zweck
Art. 51 bis 55 KI-VO enthalten einen eigenen Pflichtenkatalog für Anbieter von GPAI-Modellen (General-Purpose-KI-Modelle). Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob das GPAI-Modell als Hochrisiko-KI eingesetzt wird. Sie sind seit dem 2. August 2025 anwendbar.
Abgrenzung: GPAI-Modell versus GPAI-System
GPAI-Modell (Art. 3 Nr. 63 KI-VO): Ein KI-Modell, das mit großer Datenmenge mit selbstüberwachtem Lernen in großem Maßstab trainiert wird und eine Reihe von allgemeinen Aufgaben erfüllen kann, auch wenn es für einen bestimmten spezifischeren Zweck eingesetzt wird.
GPAI-System (Art. 3 Nr. 66 KI-VO): Ein KI-System, das auf einem GPAI-Modell basiert und für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann.
Praxisrelevanz: Das GPAI-Modell ist die Grundlage (z.B. ein Foundation-Modell); das GPAI-System ist die Anwendung darauf (z.B. ein Chatbot oder eine spezifische Anwendung). Pflichten treffen primär den Modellanbieter.
→ Detailprüfung: gpai-vorliegen-art-3-nr-63
Pflicht 1 — Technische Dokumentation (Art. 53 Abs. 1 lit. a KI-VO i.V.m. Anhang XI KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten. Der Inhalt richtet sich nach Anhang XI KI-VO und umfasst:
- Allgemeine Beschreibung des GPAI-Modells einschließlich seines Bestimmungszwecks
- Beschreibung der Modellarchitektur und der Anzahl der Parameter
- Informationen über Trainingsverfahren und -daten (auf hoher Abstraktionsebene)
- Beschreibung des Leistungsniveaus anhand geeigneter Metriken
- Bekannte Grenzen und Schwächen
Prüffragen:
- Liegt eine vollständige technische Dokumentation nach Anhang XI vor?
- Wurde die Dokumentation bei wesentlichen Modellanpassungen aktualisiert?
Pflicht 2 — Informationen und Dokumentation für nachgelagerte Anbieter (Art. 53 Abs. 1 lit. b KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen nachgelagerten Anbietern, die das Modell in ihre KI-Systeme integrieren, ausreichende Informationen und Dokumentation bereitstellen, damit diese ihre eigenen Pflichten nach der KI-VO erfüllen können.
Prüffragen:
- Stellen Sie Ihren Nutzern (Entwicklern, Integrierern) ausreichende technische Informationen bereit?
- Enthält Ihre Dokumentation Hinweise auf bekannte Risiken und Einschränkungen, die für Hochrisiko-Einsätze relevant sein könnten?
Pflicht 3 — Urheberrechts-Compliance-Strategie (Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen müssen eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union implementieren. Diese Pflicht ist eng mit Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) verknüpft.