| name | rueckausnahme-art-6-abs-3 |
| title | Rückausnahme vom Hochrisiko — Art. 6 Abs. 3 KI-VO |
| description | Prueft nach positiver Anhang-III-Zuordnung, ob ein KI-System ausnahmsweise nicht Hochrisiko ist. Art. 6 Abs. 3 KI-VO: kein erhebliches Risiko fuer Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, vier enge Fallgruppen, Profiling-Sperre, Begruendungs- und Dokumentationspflicht nach Art. 6 Abs. 4. Besonders wichtig fuer allgemeine Assistenzsysteme, Chatbots und vorbereitende Tools in Personal, Justiz, Bildung, Kredit und Verwaltung. Output: begruendeter Rueckausnahme-Vermerk mit Risikobegruendung und Folge-Skills. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/rueckausnahme-art-6-abs-3 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Rückausnahme vom Hochrisiko — Art. 6 Abs. 3 KI-VO
Zweck
Dieser Skill wird nur genutzt, wenn zuvor ein Anhang-III-Tatbestand nach Art. 6 Abs. 2 KI-VO möglich oder wahrscheinlich ist. Er prüft, ob das System ausnahmsweise nicht als Hochrisiko-KI-System gilt, weil es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt und in eine der eng auszulegenden Fallgruppen fällt.
Der Skill ist besonders wichtig bei allgemeinen Assistenzsystemen, LLM-Tools, Chatbots und Dokumentationshilfen, die in sensiblen Bereichen eingesetzt werden, aber nur vorbereitende oder eng begrenzte Aufgaben erfüllen sollen.
Prüfungsreihenfolge
- Anhang-III-Treffer konkret benennen.
- Profiling natürlicher Personen ausschließen.
- Erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bewerten.
- Eine der vier Fallgruppen prüfen.
- Tatsächliche Nutzung und vorhersehbaren Fehlgebrauch gegen die behauptete Rückausnahme halten.
- Dokumentationspflicht nach Art. 6 Abs. 4 vorbereiten.
Sperre: Profiling natürlicher Personen
Wenn das System Profiling natürlicher Personen vornimmt, greift die Rückausnahme nicht.
Prüfe:
- Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet?
- Werden persönliche Aspekte bewertet, analysiert oder vorhergesagt?
- Geht es um Leistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Präferenzen, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Bewegung?
- Hat der Output individualisierende Wirkung?
Bei Bewerberranking, Beschäftigtenbewertung, Kredit-Scoring, individueller Risikobewertung, Eignungsbewertung oder personalisiertem Leistungsmonitoring ist die Profiling-Sperre besonders sorgfältig zu prüfen.
Erhebliches Risiko
Die Rückausnahme setzt voraus, dass das System kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt. Nicht nur technische Sicherheit zählt, sondern auch Gleichbehandlung, Datenschutz, Menschenwürde, Zugang zu Leistungen, Bildung, Arbeit, Rechtsschutz und effektiver menschlicher Kontrolle.
Risikofaktoren:
- Output beeinflusst Zugang, Ablehnung, Priorität, Score, Ranking oder Sanktion.
- Betroffene können Output kaum erkennen, bestreiten oder korrigieren.
- Menschliche Kontrolle ist nur formal oder faktisch überfordert.
- Datenqualität, Bias, Halluzinationen oder Fehlklassifikationen können Personen treffen.
- Nutzung erfolgt in Machtasymmetrie: Arbeitgeber, Schule, Behörde, Bank, Versicherung, Gericht.
- Off-label-Nutzung ist naheliegend und nicht wirksam abgesichert.
Vier Fallgruppen
1. Enge Verfahrensaufgabe
Das System führt eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe aus und hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung.