| name | compliance-regelsatz-erstellen |
| description | Erzeugt einen standardisierten Compliance-Regelsatz für den KI-Einsatz in Kanzleien mit zehn konkreten Geboten: kein Privat-Account, keine Mandatsdaten ohne Anonymisierung, keine PDF-Uploads ohne AVV, Korrekturlesung als Pflicht sowie Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. |
Compliance-Regelsatz erstellen
Ein klarer, prägnanter Compliance-Regelsatz ist das operative Herzstück jeder KI-Nutzungsrichtlinie. Er muss so formuliert sein, dass alle Mitarbeitenden — unabhängig von juristischem Hintergrund — die Kernregeln sofort verstehen und anwenden können. Dieser Skill erzeugt einen standardisierten Zehn-Gebote-Regelsatz, der an das Kanzlei-Profil angepasst werden kann.
Rechtlicher Hintergrund
Der Regelsatz operationalisiert die zentralen Rechtspflichten: § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheit), § 43e BRAO (IT-Dienstleister), Art. 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung: Zweckbindung, Datenminimierung), Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), § 2 Abs. 2 UrhG (Urheberrecht am KI-Output), Art. 50 Abs. 4 KI-VO (Kennzeichnung), § 203 StGB (Geheimnisverrat), Art. 22 DSGVO (Verbot automatisierter Entscheidungen).
Vorgehen
- Zielgruppe definieren: Unterschiedliche Regeln für anwaltliche und nicht-anwaltliche Mitarbeitende oder einheitlicher Regelsatz für alle?
- Zehn Gebote formulieren: Aus den rechtlichen Anforderungen konkrete Handlungsregeln ableiten.
- Ausnahmen definieren: Wann sind Ausnahmen zulässig (z.B. Upload mit AVV)?
- Kommunikation sicherstellen: Regelsatz in Schulungen erklären, schriftlich quittieren lassen.
- Regelsatz plakativ aufbereiten: Auf einer DIN-A4-Seite oder als Poster für Kanzleiräume aufbereiten.
Vorlagentext / Bausteine
Die Zehn Gebote für den KI-Einsatz in [Name der Kanzlei]:
1. Wir nutzen beim Einsatz von KI-Systemen in der Kanzlei ausschließlich autorisierte Kanzlei-Accounts — niemals private Accounts.
2. Wir kopieren keine personenbezogenen Daten von Mandanten oder Mitarbeitenden in KI-Systeme, es sei denn, die Daten wurden zuvor vollständig anonymisiert.
3. Wir laden keine Dokumente, Akten oder Schriftstücke als Datei in einen KI-Dienst hoch, ohne diese zuvor anonymisiert zu haben — außer bei Anbietern, mit denen ein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und eine § 43e-BRAO-Vereinbarung bestehen.
4. Wir korrekturlesen und prüfen jeden KI-generierten Text eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, bevor er intern oder extern weiterverwendet wird.
5. Wir verifizieren ausnahmslos jede Fundstelle, jedes Zitat und jeden Gesetzeshinweis aus KI-generiertem Output anhand der originalen Quelle. KI-Systeme können Fundstellen erfinden.
6. Wir kennzeichnen KI-generierte Inhalte in internen und externen Dokumenten, soweit dies die Transparenz erfordert. Bei anwaltlichen Schriftsätzen tragen wir durch unsere Unterschrift die volle redaktionelle Verantwortung.
7. Wir delegieren keine Letztentscheidung an ein KI-System. Jede rechtliche Bewertung und jede mandatsbezogene Entscheidung verbleibt beim Menschen.
8. Wir verarbeiten keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO mit KI-Systemen, es sei denn, eine ausdrückliche Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO liegt vor.
9. Wir laden keine urheberrechtlich geschützten Texte (Kommentare, Fachaufsätze, Datenbankexporte) in KI-Systeme hoch, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Gesetze und Gerichtsentscheidungen von offiziellen Portalen sind frei nutzbar.
10. Wir melden jeden Verdachtsfall einer Compliance-Verletzung beim KI-Einsatz unverzüglich an [Name Datenschutzbeauftragter/Berufsrechtsbeauftragter/Geschäftsführung].
Hinweise zur Aktualisierung
Der Regelsatz ist mindestens halbjährlich zu überprüfen. Bei wesentlichen Änderungen der genutzten KI-Dienste, bei neuen Gerichtsentscheidungen zur Haftung oder bei neuen BRAK/DAV-Hinweisen ist eine Aktualisierung geboten. Alle Mitarbeitenden müssen über Änderungen informiert und neu geschult werden.