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Japanische Kosei Nenkin-Rente für in DE ansässige Ex-Expats: Besteuerung in DE
Praxis-Problem: Stranded Pensions:
Expats, die in mehreren Ländern BAV-Anwartschaften aufgebaut haben, erhalten im Ruhestand Renten aus mehreren Systemen:
Jede Rente unterliegt eigenem DBA-Regime und lokalen Auszahlungsmodalitäten
Koordination notwendig: Welche Renten werden wann, in welcher Währung ausgezahlt?
§ [X] BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG WÄHREND DER ENTSENDUNG
(1) Das Arbeitsverhältnis mit der [Konzern Muster AG] (Deutschland) bleibt
während der Entsendung bestehen. Die Versorgungsordnung [Bezeichnung] gilt
weiter, soweit nicht nachfolgend abweichendes vereinbart.
(2) Entsendungszulagen und sonstige Zulagen, die über das Grundgehalt hinaus-
gehen, werden für die Berechnung der Versorgungsanwartschaft nach [Variante A:
nicht berücksichtigt / Variante B: zu [X]% berücksichtigt].
(3) Sozialversicherung: A1-Bescheinigung gem. VO (EG) 883/2004 wird beantragt;
GRV-Beiträge werden weiter in Deutschland abgeführt.
(4) Gastland-Plan: Sofern im Gastland ein lokaler betrieblicher Rentenplan
angeboten wird, besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilnahme, es sei
denn, dies ist nach lokalem Recht zwingend vorgeschrieben.
(5) Bei vorzeitiger Beendigung der Entsendung (Rückkehr nach Deutschland):
Alle während der Entsendung aufgebauten Anwartschaften im Gastland-System
werden, soweit nach lokalem Recht zulässig, auf ein deutsches Versorgungswerk
übertragen oder eine Abfindungsregelung gem. lokalem Recht angeboten.
Fallstricke
A1-Fehler sind teuer: Fehlende A1-Bescheinigungen können in Ländern wie Österreich, Frankreich und Belgien zu erheblichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Frühzeitige Beantragung ist Pflicht.
Stranded Pensions — oft ignoriert: Ex-Expats mit Rentenansprüchen in fünf Ländern haben bei Rente oft erhebliche Verwaltungsaufwände und steuerliche Risiken. Frühzeitige Gesamtplanung vermeidet Probleme.
US-Expats — ERISA extraterritorial: US-Staatsbürger in Deutschland unterliegen unter Umständen US-ERISA-Anforderungen für betriebliche Pläne ihres US-Arbeitgebers, auch wenn die Leistungen in Deutschland erbracht werden. Komplexes Doppelregime.
Japan-Expats — Kosei Nenkin-Lücke: Expatriates (Non-PR) in Japan zahlen Kosei Nenkin-Beiträge. Bei Rückkehr vor Erfüllung der zehn Jahre Mindestwartezeit haben sie keinen Rentenanspruch — nur Rückerstattung (Lump-sum Withdrawal) möglich, aber steuerlich belastet.
→ internationale-buyout-datenflows-und-datenschutz — Datenschutz bei Expat-Daten
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