Rollierende Liquiditaetsvorschau fuer 3/6/12 Monate mit Fortfuehrungsprognose, Wochenraster, Excel-Export und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.
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Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)
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Rollierende Liquiditaetsvorschau fuer 3/6/12 Monate mit Fortfuehrungsprognose, Wochenraster, Excel-Export und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.
Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)
Zweck
Dieser Skill erzeugt aus dem typischerweise vorhandenen, oft unstrukturierten Material einer kleinen Kapitalgesellschaft (offene Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Kreditverträge, Daueraufträge, Sozialversicherungs- und Steuerbescheide) eine rollierende Liquiditätsvorschau mit folgenden Funktionen:
Mittelfristhorizont 26 Wochen (6 Monate) – Brücke zwischen Zahlungsfähigkeit und Fortführungsprognose.
Langfristhorizont 52 Wochen (12 Monate) – Grundlage Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO und Fortführungsprognose nach IDW S 6.
Automatische Insolvenzreife-Ampel für jede Woche:
Grün: Liquide Mittel > 110 % der in der Folgewoche fällig werdenden Verbindlichkeiten.
Gelb (Zahlungsstockung): Lücke < 10 % oder Lücke ≥ 10 %, aber innerhalb von 3 Wochen schließbar.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Fortführungsprognose: 12-Monats-Auswertung mit den Kernelementen des IDW S 6 (siehe unten), abgegrenzt von einer reinen handelsbilanziellen Überschuldungsprognose. Liefert ein Ergebnis "positive Fortführungsprognose" / "negative Fortführungsprognose" mit Begründung.
Excel-Export: Die Tabelle wird über werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py als liquiditaetsplan.xlsx exportiert. Cloud-Bedienung über interaktive Tabelle möglich; Werte mit Excel-Formeln, nicht hartcodiert. Das Skript läuft mit reiner Python-Standardbibliothek — kein pip install nötig. PyYAML wird automatisch erkannt, sonst kommt ein eingebauter Mini-YAML-Parser zum Einsatz.
Anwendungsfälle: Krisen-GmbH/UG, Mittelstand mit Bugwellen-Liquidität, Vorbereitung Sanierungsgespräch mit Hausbank, Dokumentation Fortbestehensprognose für § 19 InsO, Vorbereitung StaRUG-Restrukturierungsverfahren, regelmäßige wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung.
Bezugsquellen der Eingabedaten
Bevor Werte geschätzt werden, dem Nutzer zuerst genau diese Frage stellen:
Wie sollen die Bankdaten und offenen Posten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-OPOS), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?
Manuell: Nutzer trägt Werte im Padlet, Markdown-Artefakt oder Chat ein. Stets zulässig.
Datei-Import: Akzeptiert werden CAMT.053, MT940, CSV des Onlinebankings, DATEV-OPOS-Exporte (Offene Posten Debitoren/Kreditoren). Der Skill liest die Daten ein und ordnet sie nach Fälligkeitsdatum den Wochenbuckets zu.
Connector: Vor jedem Versuch list_external_tools mit Suchbegriffen wie banking, psd2, fintap, gocardless aufrufen. Wenn ein Connector verfügbar ist, dem Nutzer Datenherkunft und Drittlandtransfer-Risiken (DSGVO Art. 44 ff.) transparent erläutern. Wenn nicht, höflich auf manuell oder Datei-Import zurückfallen.
Ergebnisformat: nur Excel-Tabelle (Standard), Excel + interaktives HTML-Padlet zur fortlaufenden Pflege, oder Excel + Markdown-Artefakt? Memo erst auf Anfrage.
Antwort merken, nicht erneut fragen. Default bei Schweigen: Excel + HTML-Padlet.
Eingaben
Strukturiert oder unstrukturiert; das Modell soll robust extrahieren:
Auftragsbestand: zugesagte Aufträge mit Lieferzeitpunkt, voraussichtlichem Zahlungsziel, Abschlagszahlungen.
Bankauszüge der letzten 3–6 Monate (für saisonale Muster und Plausibilität).
BWA und SuSa (siehe Schwester-Skill bwa-sus-bilanz-pruefung).
Wenn Daten lückenhaft sind: Annahmen explizit dokumentieren, sensitivitätsanalysieren (Best/Base/Worst).
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
§ 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.
§ 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit: Voraussichtliche Unfähigkeit zur Erfüllung im Zeitraum 24 Monate (Prognose).
§ 19 InsO – Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose). Prognosehorizont 12 Monate — die SanInsKG-Verkürzung auf 4 Monate galt nur bis 31.12.2023; seit 01.01.2024 wieder Regelfall 12 Monate. Eine erneute Verkürzung ist Stand Mai 2026 nicht in Kraft.
§ 15a InsO – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Eintritt der Überschuldung.
§ 15b InsO – Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
§ 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung: Pflicht der Geschäftsleitung zur fortlaufenden Krisenüberwachung; Frühwarnsystem mit 24-Monats-Horizont.
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026, vor Verwendung Aktenzeichen über dejure.org/openjur.de live verifizieren)
Konkrete BGH-Linien zur Liquiditätsbilanz (10-%-Schwelle, Aktiva II / Passiva II) vor Ausgabe über offene Quellen verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zitierweise: Pinpoint mit Randnummer; jüngere BGH-Entscheidungen zuerst; keine US-stare-decisis-Logik; keine pretrial discovery.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsständischer Hintergrund (nicht im Vordergrund zitieren)
IDW S 11 (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung. Hier nur Hintergrundmaßstab, der die BGH-Belege nicht ersetzt.
Ablauf
Schritt 0 – Format und Datenquelle
Format-Wahl (Abschnitt Format- und Padlet-Wahl) und Banking-Wahl (Abschnitt Bezugsquellen der Eingabedaten) klären. Antworten merken.
Ausfallrisiko-Score für Debitoren (Top-Kunden, Mahnstand, Branche).
Schritt 2 – Wochenraster bauen
Spalten: KW (Mo–So) ab KW Stichtag, Anfangsbestand Bank, + Einzahlungen je Bucket, − Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten in Folgewoche, 3-Wochen-Lücke (kumuliert), Lücken-Quote in %, Ampel.
Drei Sheets: 13-Wochen, 26-Wochen, 52-Wochen. Letzteres monatlich aggregiert ab Monat 4.
Ergebnis: positive vs. negative Fortführungsprognose mit Begründung.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 6 – Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Qualifizierter Rangrücktritt (§ 39 Abs. 2 InsO) eliminiert Verbindlichkeit aus dem Status.
Stille Reserven (insb. Sachanlagen, selbst erstellte immaterielle WG) sind zu aktivieren.
Stille Lasten (Rückstellungsbedarf, Prozessrisiken, Bürgschaften) sind anzusetzen.
Ergebnis: Insolvenzfähige Überschuldung nur, wenn rechnerische Unterdeckung und negative Fortführungsprognose.
Schritt 7 – Ergebnis ausliefern
Immer: Excel-Datei Liquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsx auf Basis von assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx befüllen. Vorgegebenes Layout (Kategorien-Zeilen × KW-Spalten) nicht verändern. BGH-Block ab Zeile 42 (Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., Lücke %, Ampel) und Block "Offene Forderungen" behalten. Formeln verwenden, nicht hartcodieren.
Wenn HTML-Padlet gewählt: zusätzlich liquiditaets-padlet-<Firma>-KW<t>.html aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html ableiten (single-file, autark, localStorage, JSON-Export/Import, Live-Ampel nach BGH-Schema).
Wenn Markdown-Artefakt gewählt: liquiditaets-artefakt-<Firma>-KW<t>.md auf Basis von assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md ausfüllen.
Bei jeder Folgemeldung des Nutzers das gewählte Artefakt aktualisieren und die neue Version unter demselben Asset-Namen liefern.
Schritt 8 – Memo (nur auf Anfrage)
Erst nach Auslieferung der Vorschau anbieten:
Soll ich zusätzlich ein Kurz-Memo im Gutachtenstil mit Subsumtion nach §§ 17, 19 InsO erstellen?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
Excel (immer) auf Basis von assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx. KW-Spalten × Kategorien-Zeilen wie in der Vorlage; BGH-Block (Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., %, Ampel) ab Zeile 42; Block "Offene Forderungen"; Hinweise zur BGH-Rspr. Sheet Liquiditätsplan (Werte) und Sheet BGH-Schema (Erläuterung). Wochenstichtag = Freitag.
HTML-Padlet (auf Wunsch): autarke single-file HTML aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html, live rechnend, localStorage-Speicher, JSON-Export/-Import.
Markdown-Artefakt (auf Wunsch): assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md als Vorlage; bei jeder Folgemeldung neu geschrieben.
Memo (nur auf Anfrage): Kurz-Gutachten im Gutachtenstil, höchstens zwei Seiten, DOCX oder Markdown nach Wahl.
Hinweispflicht § 102 StaRUG wenn nicht-Geschäftsleiter beauftragt (z. B. Steuerberatermandat) — Textbaustein anbieten.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Handlungsempfehlung: Antragspflicht 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO (KW 22) bzw. 6 Wochen ab § 19 InsO. Parallel Prüfung StaRUG-Restrukturierungsrahmen nur möglich bei rein drohender Zahlungsunfähigkeit – nicht mehr eröffnet, wenn § 17 InsO bereits eingetreten ist. Hinweis nach § 102 StaRUG durch beauftragten Steuerberater zu erteilen.
Risiken und typische Fehler
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3-Wochen-Frist statisch rechnen: Die Frist läuft ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Liquiditätsplans.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kreditlinien unkritisch ansetzen: Nur zugesagte und ziehungsfähige Linien zählen; gekündigte oder ausgeschöpfte Linien nicht.
Großaufträge ohne Zahlungseingangsrisiko ansetzen: Realistische Annahmen mit Ausfall- und Skonto-Quoten; immer Sensitivität (Worst Case).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
USt- und LSt-Rückstände kleinreden: Diese sind starke Insolvenzindizien und führen oft zur Anzeige durch Finanzamt/Krankenkasse (§ 15a Abs. 4 InsO).
SanInsKG-Stand übersehen: Prognosehorizont § 19 InsO war zwischen 09.11.2022 und 31.12.2023 auf 4 Monate verkürzt. Seit 01.01.2024 gilt wieder der reguläre Prognosezeitraum von 12 Monaten. Stand Mai 2026: keine erneute Verkürzung in Kraft. Am Bewertungsstichtag dennoch verifizieren.
Quellenpflicht
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Übergabe
Bei 🔴 § 17 InsO sofort an zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso und antragspflicht-15a-inso (Plugin insolvenzrecht).
Bei indizierter insolvenzrechtlicher Überschuldung an überschuldung-prüfung-19-inso (Plugin insolvenzrecht).
Für die wochenaktuelle Kurzfrist-Sicht: Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3wochen (dieses Plugin).
Für die gerichtsfeste Liquiditätsbilanz als Beweismittel: liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich (dieses Plugin).