Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht handelsvertreterausgleich. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht handelsvertreterausgleich. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
Wann endete das Handelsvertreterverhältnis, und wer hat es beendet (Eigenkündigung des Handelsvertreters, Kündigung des Unternehmens, einvernehmliche Aufhebung, Tod)?
Hat der Handelsvertreter neue Kunden geworben oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert, und erzielen diese Kunden nach Vertragsende weiterhin Umsätze beim Unternehmer?
Wie hoch waren die Provisionen der letzten 5 Vertragsjahre (Jahresvergütungen für § 89b Abs. 2 HGB-Höchstgrenze)?
Wurde der Ausgleichsanspruch innerhalb eines Jahres nach Vertragsende schriftlich geltend gemacht (§ 89b Abs. 4 S. 2 HGB)?
Liegt ein schriftlicher Handelsvertretervertrag mit Ausgleichs-, Wettbewerbs- oder Karenzklauseln vor?
Liegt ein Ausschlussgrund vor — Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, Kündigung des Unternehmers aus schuldhaftem Verhalten des Handelsvertreters, Übernahme durch Dritten mit Vereinbarung?
Handelt es sich ggf. um einen Vertragshändler oder Franchisenehmer (analoge Anwendung § 89b HGB)?
Welche Sogwirkung hat die Marke des Unternehmers gehabt — stark oder schwach — relevant für Billigkeitskorrektur?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 89b Abs. 1 HGB
Ausgleichsanspruch: (1) Unternehmervorteile aus neuen Kunden, (2) Provisionsverluste des HV, (3) Billigkeit
§ 89b Abs. 2 HGB
Höchstgrenze: Durchschnitt der letzten 5 Jahresvergütungen; bei kürzerer Vertragsdauer: Gesamtdurchschnitt
§ 89b Abs. 3 HGB
Ausschluss: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund; Kündigung durch Unternehmer aus schuldhaftem Verhalten; Übernahme durch Dritten
§ 89b Abs. 4 HGB
Verzicht im Voraus unwirksam; Geltendmachung binnen 1 Jahr nach Beendigung
§ 89b Abs. 5 HGB
Modifizierte Anwendung auf Versicherungs- und Bausparkassenvertreter
§ 89a HGB
Kündigung aus wichtigem Grund; fristlose Kündigung
Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Unternehmern
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Berechnungsschema Münchener Modell
Schritt
Berechnung
Erläuterung
1
Bruttoprovision aus Neukunden letztes Vertragsjahr
Basis für Prognose
2
Multiplikation Prognosezeitraum (3–5 Jahre) unter Berücksichtigung Abwanderungsquote (typisch 15–25 % p. a.)
Gibt Bruttoprovisionsverlust
3
Abzug verwaltende Tätigkeit (Bestandspflege, ohne Neuwerbung): 15–25 %
BGH: nur Neuwerbungsanteile maßgeblich
4
Abzinsung auf Vertragsendezeitpunkt (Basiszinssatz zzgl. Risikoaufschlag)
Barwertberechnung
5
Billigkeitskorrektur: Sogwirkung der Marke (Abschlag); Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Alter, Krankheit
Kann Ergebnis erhöhen oder senken
6
Vergleich mit Höchstgrenze § 89b Abs. 2 HGB (Durchschnitt 5-Jahres-Vergütung)
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Rechtsfolge
1
Handelsvertretervertrag i. S. §§ 84 ff. HGB?
§ 84 HGB
Analoge Anwendung bei Vertragshändler/Franchisenehmer prüfen
2
Beendigung des Vertragsverhältnisses?
§ 89b Abs. 1 HGB
Frist läuft erst ab Vertragsende
3
Neukunden geworben oder Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert?
§ 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB
Nachweis durch Kundenlisten, Provisionsabrechnungen
4
Nachvertragliche Unternehmervorteile aus diesen Kunden?
§ 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB
Prognostische Schätzung zulässig (§ 287 ZPO)
5
Provisionsverluste des Handelsvertreters?
§ 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB
Prognose nach Abwanderungsquote; EuGH Semen: Untergrenze beachten
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Handelsvertreterausgleich § 89b HGB berechnen und fordern
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
[Briefkopf Kanzlei] [Ort, Datum]
An [Unternehmensname] - Einschreiben/Rückschein -
Beendigung Handelsvertretervertrag vom [Datum]
Geltendmachung Ausgleichsanspruch § 89b HGB — Wahrung Jahresfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die anliegende Vollmacht (Anlage 1) zeige ich die
anwaltliche Vertretung des Handelsvertreters [Name] an.
Das Handelsvertreterverhältnis endete zum [Datum]. Der Ausgleichsanspruch
nach § 89b HGB ist entstanden und wird hiermit innerhalb der Jahresfrist
des § 89b Abs. 4 S. 2 HGB schriftlich geltend gemacht.
Vorläufige Berechnung (Detailberechnung folgt nach Belegübermittlung):
Bruttoprovisionen Neukunden letztes Jahr: EUR [X]
Provisionen Ø 5 Jahre: EUR [X/Jahr]
Höchstgrenze § 89b Abs. 2 HGB: EUR [X]
Vorläufiger Ausgleichsanspruch: EUR [X] zzgl. 19 % USt
Zur Ermittlung des Ausgleichs sind wir auf die Provisionsabrechnungen und
Kundendaten der letzten 5 Vertragsjahre angewiesen. Wir bitten um deren
Übermittlung bis zum [Datum].
Nach Vorlage der Unterlagen werden wir den Anspruch beziffert geltend machen.
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]
Klage auf Handelsvertreterausgleich
An das Landgericht [Sitz des Unternehmens]
— Kammer für Handelssachen — [Ort, Datum]
Klage
des [Handelsvertreter], [Anschrift] – Kläger –
gegen
die [Unternehmensname], [Anschrift] – Beklagte –
wegen Handelsvertreterausgleich § 89b HGB
Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen
in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum]
zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert: EUR [Betrag].
Begründung:
I. Sachverhalt
Der Kläger war seit [Datum] als selbständiger Handelsvertreter (§ 84 HGB) für
die Beklagte tätig (Handelsvertretervertrag vom [Datum], Anlage K 1). Das
Vertragsverhältnis endete durch Kündigung der Beklagten zum [Datum] (Anlage K 2).
II. Unternehmervorteile § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB
Der Kläger hat [Anzahl] Neukunden akquiriert (Kundenliste Anlage K 3). Diese
Kunden erzielen mit der Beklagten nach Vertragsende erhebliche Umsätze. Die
Provisionen aus Neukundengeschäften betrugen im letzten Vertragsjahr [Jahr]
EUR [Betrag] (Provisionsabrechnungen Anlage K 4).
III. Provisionsverluste § 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB
Berechnungsgrundlage nach Münchener Modell (Anlage K 5, Detailberechnung):
[Prognose 4 Jahre, Abwanderungsquote 20 %, Barwert, Billigkeitskorrektur].
Ergebnis: EUR [Betrag].
IV. Billigkeit § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB
Eine überragende Sogwirkung der Marke der Beklagten ist nicht nachweisbar.
Eine Karenzentschädigung wurde nicht gezahlt.
V. Höchstgrenze § 89b Abs. 2 HGB
Ø Jahresvergütung der letzten 5 Jahre: EUR [Betrag]/Jahr. Höchstgrenze: EUR [Betrag].
Der berechnete Ausgleich liegt [unter/über] der Höchstgrenze. Geltend gemacht
wird: EUR [Betrag].
VI. Kein Ausschlussgrund § 89b Abs. 3 HGB
Das Vertragsverhältnis wurde durch die Beklagte ordentlich gekündigt.
VII. Jahresfrist § 89b Abs. 4 S. 2 HGB
Schreiben vom [Datum] (Anlage K 6) wahrt die Jahresfrist.
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Nachweis wichtiger Grund (unzumutbares Verhalten des Unternehmers); oder Alter/Krankheit des HV
"Keine Neukunden geworben — nur Bestandspflege"
Unternehmer
Provisionsabrechnungen detailliert aufschlüsseln; Anteil Neukunden- vs. Bestandsprovisionen
Rechtsprechung live prüfen
Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
"Jahresfrist versäumt"
Unternehmer
Fristenwahrung durch anwaltliches Schreiben belegen; Datum des Poststempels
"Kein Handelsvertreter sondern Arbeitnehmer"
Unternehmer
Selbständigkeit nach § 84 HGB: kein Weisungsrecht des Unternehmers über Arbeitszeit und -ort; Beweise für unternehmerische Freiheit
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Streitwert und Kosten
Streitwert: Bezifferter Ausgleichsanspruch; vor Bezifferung: Antrag auf vorläufigen Streitwert nach § 61 GKG.
Beispiel: Ausgleich EUR 60.000:
Gerichtsgebühren (3.0 LG-Verfahren aus EUR 60.000): ca. EUR 1.638.
Anwaltsgebühren (1.3 + 1.2 + Auslagen): ca. EUR 3.800 netto je Seite.
Umsatzsteuer: Ausgleichsanspruch ist umsatzsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG); daher zzgl. 19 % USt auf Nettobetrag.
Steuerliche Behandlung beim Handelsvertreter: § 34 EStG ermäßigter Steuersatz möglich bei Vertragsbeendigung als außerordentliche Einkunft.
Strategische Empfehlung
Situation
Empfehlung
Begründung
Jahresfrist droht zu verstreichen
Sofort Geltendmachungsschreiben mit vorläufiger Berechnung