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strafbefehl-akteneinsicht-147

Akteneinsicht im Strafbefehlsverfahren nach § 147 StPO. Antrag bei Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht. Versagungsgründe § 147 Abs. 2 StPO. Akte im Strafbefehlsverfahren: Ermittlungsakte Messakte Bußgeldheft. Beschwerderecht § 147 Abs. 5 StPO. eAkte § 32f StPO.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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