verkehrsowi-alkohol-drogen-24a
Alkohol- und Drogen-OWi verteidigen: Mandant hat Bußgeldbescheid wegen 0.5-Promille oder Drogennachweis erhalten. Normen: § 24a Abs. 1 StVG (0.5-Promille-Grenze), § 24a Abs. 2 StVG (Wirkstoffnachweis THC/Kokain/Amphetamin), § 81a StPO (Blutprobe), § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr Abgrenzung). Prüfraster: Toleranzwerte, analytische Nachweisgrenze vs. Wirkung, Blutprobe-Anforderung ordnungsgemäß, Fahrerlaubnis-Konsequenzen § 69 StGB. Output Einspruchs-Strategie, Beweisverwertungs-Antrag. Abgrenzung: Strafrecht § 316 StGB siehe fachanwalt-strafrecht-Plugin; Fahrerlaubnisentzug VwR siehe fachanwalt-verwaltungsrecht-Plugin.
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 1. Juni 2026 um 17:27
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
- Forks
- 4
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