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verkehrsowi-zeugen-polizei-strategie

Zeugen-Strategie gegenüber Polizeibeamten im OWi-Verfahren: Polizeibeamter als einziger Zeuge in der HV. Normen: § 240 StPO i.V.m. § 71 OWiG (Fragerecht), §§ 373 ff. StPO (Zeugenvernehmung). Prüfraster: Aussage-Konstanz (Protokoll vs. HV), Erinnerungsfähigkeit Routine-OWi, Vorhalt frueherer Aussage, Sachverständiger Aussage-Glaubwürdigkeit. Output Fragenkatalog für Polizeizeugen-Vernehmung, Strategie-Memo. Abgrenzung: Fahreridentifizierung siehe verkehrsowi-fahreridentifizierung; HV-Gesamt siehe verkehrsowi-hauptverhandlung-amtsgericht.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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