Datenschutzkonforme Verwendung von Mandantendaten beim Einsatz von KI-Tools in der Kanzlei prüfen. Art. 5 6 DSGVO BRAO § 43a Verschwiegenheit. Prüfraster: Rechtsgrundlage Zweckbindung Vertraulichkeit Anwaltsprivileg AVV KI-Anbieter. Output: Compliance-Memo Nutzungsempfehlung. Abgrenzung: nicht für allgemeine KI-VO-Fragen (ki-verordnung-compliance).
Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Mandantendaten und KI-Dienstleister (§ 203 StGB, Art. 28 DSGVO)
description
Datenschutzkonforme Verwendung von Mandantendaten beim Einsatz von KI-Tools in der Kanzlei prüfen. Art. 5 6 DSGVO BRAO § 43a Verschwiegenheit. Prüfraster: Rechtsgrundlage Zweckbindung Vertraulichkeit Anwaltsprivileg AVV KI-Anbieter. Output: Compliance-Memo Nutzungsempfehlung. Abgrenzung: nicht für allgemeine KI-VO-Fragen (ki-verordnung-compliance).
Mandantendaten und KI-Dienstleister (§ 203 StGB, Art. 28 DSGVO)
Zweck
Dieser Skill begleitet die berufsrechtlich und datenschutzrechtlich konforme Einbindung externer IT- und KI-Dienstleister in Kanzlei- und Beratungsprozesse. Im Mittelpunkt stehen (1) die strafrechtliche Compliance nach § 203 StGB n.F., (2) die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO, (3) der datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sowie (4) spezifische Anforderungen an KI-Systeme (Transfer Impact Assessment, EU-Hosting, Audit-Logs). Anwendungsfälle: Kanzlei möchte CloudDienstleister für E-Mail-Hosting einsetzen; Rechtsanwalt erwägt Nutzung eines KI-Tools zur Dokumentenanalyse; IT-Dienstleister erhält Zugang zu Mandantenakten für Systemwartung.
Eingaben
Das Modell benötigt:
Art des KI-/IT-Dienstleisters: Name, Sitz (EU/Drittland), Geschäftsmodell, Trainingsnutzung personenbezogener Daten?
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger; unbefugte Offenbarung von Geheimnissen strafbar (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe).
§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB (i.d.F. Gesetz v. 30.10.2017, BGBl. I S. 3618): Mitwirkende Personen (externe IT-/KI-Dienstleister) sind zulässig, wenn Berufsgeheimnisträger sie zur Geheimhaltung verpflichtet; keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts mehr für die bloße Weitergabe an vertraglich gebundene IT-Dienstleister.
§ 203 Abs. 4 StGB: Mitwirkende Personen machen sich selbst strafbar, wenn sie das Geheimnis unbefugt offenbaren.
§ 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten; umfasst alle Informationen aus dem Mandatsverhältnis; gilt auch gegenüber Dritten, die in Kanzleiprozesse eingebunden werden.
Art. 44 ff. DSGVO: Internationale Datentransfers; Standardvertragsklauseln (SCCs) als primäres Instrument für Drittländer; Transfer Impact Assessment (TIA) bei Hochrisikoländern nach EuGH "Schrems II".
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Verschlüsselung at-rest und in-transit (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)?
Zugangsprotokolle (Audit-Logs) für Mandantendaten?
Löschkonzept nach Auftragsende?
Incident-Response-Verfahren bei Datenpannen des Dienstleisters?
Schritt 6 – Dokumentation und laufende Überwachung
Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO aktualisieren.
Jährliche Überprüfung des Dienstleisters (Zertifizierungen, Sicherheitsnachweise).
Geheimhaltungsvereinbarungen und AVV archivieren.
Ausgabeformat
Prüfmemo (intern): Berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit des konkreten KI-/IT-Dienstleisters.
AVV-Checkliste (tabellarisch): Vorhandene vs. fehlende Klauseln nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
TIA-Grundgerüst: Länderspezifische Risikoeinschätzung für Drittlandtransfers.
Geheimhaltungsverpflichtung (Vorlage): Vertragsmuster für mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB.
Beispiel
Sachverhalt: Rechtsanwalt R möchte einen US-amerikanischen KI-Dienst (Serverstandort: Virginia, USA) für die Analyse von Vertragsunterlagen aus einem laufenden M&A-Mandat nutzen. Der Anbieter schließt in seinen AGB "Training mit Nutzerdaten nicht aus".
Gutachtenstil:
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Art. 28/44 DSGVO: Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist abzuschließen; wegen des US-Transfers sind SCCs erforderlich, ergänzt durch TIA angesichts FISA 702-Zugriffsmöglichkeiten. EU-Only-Hosting oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind als Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.
Ergebnis: Der Dienst ist in der beschriebenen Form nicht einsetzbar. Alternativ: EU-basierter Anbieter mit AVV, EU-Hosting und vertraglichem Trainingsverbot.
Risiken und typische Fehler
KI-Training mit Mandantendaten: Unzulässig ohne ausdrückliche Einwilligung jedes Mandanten; AGB-Klausel schließt Training nicht aus – Anbieter sorgfältig prüfen.
Fehlende Geheimhaltungsvereinbarung: § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB entbindet nur bei schriftlicher Verpflichtung; ohne Vertrag: Strafbarkeit des Rechtsanwalts möglich.
AVV-Lücken: Viele Cloud-Dienste bieten Standard-AVV an, die Unterauftragnehmer-Änderungen ohne spezifische Genehmigung erlauben – Risiko nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
TIA vergessen: Ohne TIA bei US-Diensten: Verstoß gegen Art. 44 ff. DSGVO; Bußgeld bis 20 Mio. EUR / 4 % Jahresumsatz (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Keine Audit-Logs: Fehlt ein lückenloses Zugangsprotokoll, kann im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, wer auf Mandantendaten zugegriffen hat.
Berufsrecht und Strafrecht kumulieren: § 43a BRAO-Verstöße führen zu Berufsrechtssanktionen (§§ 113 ff. BRAO); § 203 StGB begründet Strafbarkeit; beide Ebenen unabhängig voneinander.
Quellenpflicht
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei Anpassungen von § 203 StGB, neuen BRAO-Berufsordnungsregeln zur KI-Nutzung, EU-KI-VO-Umsetzungsrechtsakten sowie Änderungen am EU-US Data Privacy Framework (DPF).
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md — AVV-Prüfung für den konkreten KI-Dienstleister
datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md — Vollständige TIA-Methodik bei US- oder Drittland-KI-Diensten
ki-richtlinie-kanzleien (geplant ab v3.3.0): Kanzleiweite KI-Nutzungsrichtlinien, Rollen und Freigabeprozesse für den Einsatz von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung. Querverweis sobald Plugin verfügbar.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage zu Beginn
Welche Mandatsdaten sollen verarbeitet werden? (personenbezogen oder nur nicht-personenbezogen)
Wer ist der KI-Anbieter? (EU/EWR oder Drittland)
Ist eine AVV nach Art. 28 DSGVO und eine berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung vorhanden?
Werden Mandatsdaten zu Trainingszwecken des Anbieters verwendet? (no-training-Check)