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entfristung-sachgrundlos-14-abs-3-aelter-52

Sachgrundlose Befristung für aeltere Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG: Befristung ab 52 Jahren; Voraussetzung Vorarbeitslosigkeit oder Massnahme aktiver Arbeitsmarktpolitik; EuGH-Entscheidung zur Vereinbarkeit mit Unionsrecht.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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