Energieliefervertraege prüfen und entwerfen: Strom- und Gasliefervertraege mit Industrie- und Privatkunden. Normen: §§ 41 ff. EnWG, StromGVV, GasGVV. Prüfraster: Preisanpassungsklauseln, Laufzeiten, Sonderkündigungsrecht, Lieferbedingungen. Output: Vertragsprüfergebnis oder Vertragsentwurf. Abgrenzung: nicht Netzanschlussvertrag.
Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Der Befehl bleibt in einer Zeile. Scrollen Sie horizontal, um ihn vor dem Kopieren vollständig zu prüfen.
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SKILL.md
Quellanweisungen · Schreibgeschützte Vorschau
name
energierecht-energievertraege
title
Energie-Verträge — Strukturierung und Prüfung
description
Energieliefervertraege prüfen und entwerfen: Strom- und Gasliefervertraege mit Industrie- und Privatkunden. Normen: §§ 41 ff. EnWG, StromGVV, GasGVV. Prüfraster: Preisanpassungsklauseln, Laufzeiten, Sonderkündigungsrecht, Lieferbedingungen. Output: Vertragsprüfergebnis oder Vertragsentwurf. Abgrenzung: nicht Netzanschlussvertrag.
Behandelt die Vertrags-Architektur im Energie-Bereich: Liefer-Verträge Strom / Gas / Wärme, Bilanzkreis-Verträge, Konzessions-Verträge, Industrie-Sonderverträge, PPA-Verträge. Inkl. AGB-Kontrolle und Anpassungs-Klauseln.
Bei Industrie-Sondervertrag Verhandlungs-Vertrag möglich
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 2 — Preisanpassungs-Klauseln
Standard-Anforderungen
Transparenz — Anpassungs-Faktor verständlich
Bezugnahme auf nachvollziehbare Indizes (EEX-Preis, Basispreis-Plus, Inflation)
Cost-Reflektion — Anpassung muss tatsächlich Kostenelement abbilden
Sonderkündigungs-Recht bei Anpassung
Wirksamkeits-Kriterien BGH
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Häufige Klausel-Fehler
Spotpreis-Indizierung ohne Bezug zum Lieferanten-Bedarf
Einseitige Anpassungs-Recht ohne Begründungs-Pflicht
Fehlende Cap-Mechanismen bei extremen Markt-Schwankungen
Kommune vergibt Wege-Recht (Strom-/Gas-Verteilnetz)
Konzessionsabgabe ab Endverbraucher
Vertragsdauer max. 20 Jahre
Vergabe-Verfahren
Konzessions-Wettbewerb
Diskriminierungs-Verbot
Auswahl-Kriterien BNetzA-Festlegung
Streit-Konstellationen
Konkurrenten-Klage gegen Vergabe
Konzessions-Abgabe-Streit
Übernahme-Recht der Kommune (Re-Kommunalisierung)
BGH-Linie
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Preisanpassungs-Klauseln nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vertragsdauer max. 10 Jahre + Verlängerung
Schritt 7 — Mieterstrom-Vertrag
Siehe Skill energierecht-waerme-quartier und energierecht-vertrieb-marktrollen.
Kern-Punkte:
EnWG § 42a Mieterstrom-Definition
Anbieter unterliegt erleichtertem Regime
Mieter behält Wahlrecht zu anderem Lieferanten
Vertragsdauer ohne unangemessene Bindung
Schritt 8 — Vertrags-Migration in Krisen-Zeiten
Energie-Krise 2022/2023 als Lehrbeispiel
Massive Preis-Erhöhungen
Lieferanten-Insolvenzen
Ersatzversorgung
Strompreis-/Gaspreis-Bremse 2023
Vertrags-Reaktion
Sonderkündigungs-Recht
Anpassungs-Klauseln aktiviert
Hardship-Klauseln
Aktuelle Anwendung
Nachlauf-Streitigkeiten 2024-2025
Klage-Wellen über Preisanpassungs-Klauseln
BGH-Linien stabilisieren
Schritt 9 — ESG-Verzahnung
CSRD-Bezug
Energie-Vertrag Bestandteil ESG-Reporting
Stromherkunft im Vertrag dokumentieren
HKN-Lieferung absichern
Greenwashing-Risiko
Bei "Ökostrom" ohne HKN-Belege
UWG-Streit
Skill esg-greenwashing-csrd im Umweltrecht
CBAM-Auswirkungen
Indirekt über CO2-Bepreisung Strom
Vertrags-Anpassungen Industrie-Käufer
Schritt 10 — Mandanten-Strategie
Versorger / Lieferant
AGB-Audit regelmäßig
Preisanpassungs-Klausel-Wirksamkeit absichern
Transparenz-Pflichten erfüllen
ESG-Reporting CSRD-konform
Bilanzkreis-Management strict
Industrie-Kunde
Vertrags-Verhandlung mit Spezialist
Risiko-Verteilung optimieren
Hardship-Klauseln einbauen
Bei Streit AGB-Kontrolle aktiv nutzen
Kommune (Konzessions-Vergabe)
Vergabe-Verfahren EU-konform
Übernahme-Optionen sichern
Klima-Aspekte einbringen
Endkunde
AGB prüfen vor Vertragsschluss
Bei Anpassungs-Mitteilung Plausibilität prüfen
Bei Wechsel Vertrags-Übergangs-Modalitäten
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze (Stand 05/2026, verifiziert dejure.org / curia.europa.eu)
EuGH 23.10.2014, C-359/11 (Schulz): Preisanpassungsklauseln in Strom-/Gaslieferungsvertraegen nach AVBEltV/GVV — Aenderungen muessen rechtzeitig mitgeteilt werden, Verbraucher muss Kuendigungsrecht haben. Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62011CJ0359).