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Behandelt Konflikte rund um Netzanschluss, Engpass-Management, Netzentgelte und Speicher-Sonderregelungen. Mandant typisch Erzeuger, Industriekunde, Speicher-Betreiber oder Netzbetreiber.
Eingaben
Anlagen-Typ und Leistung
Standort (Netzgebiet, Verteilnetz vs. Übertragungsnetz)
Aktueller Status (Antrag, Bestätigung, Ablehnung, Streit)
Anschluss-Kosten geltend gemacht
Netzentgelt-Festsetzung BNetzA für relevantes Jahr
Bilanzkreis und Marktrollen
Schritt 1 — Netzanschluss-Anspruch
§ 17 EnWG / § 8 EEG
Anschluss-Pflicht Verteilnetzbetreiber für EE-Anlagen vorrangig § 8 EEG
Ab 7.000 h: 20 % Entgelt; ab 7.500 h: 15 %; ab 8.000 h: 10 %
Antragsfrist: 30.09. für Folgejahr beim Netzbetreiber
Verfassungsrechtliche Probleme
EuGH 02.09.2021, C-718/18: Unabhaengigkeit BNetzA als Regulierungsbehoerde; nationaler Gesetzgeber darf die Tarif-Festlegungskompetenz nicht beschraenken (curia.europa.eu).
BNetzA-Festlegungen zu Anwendungs-Modalitaeten: aktuelle Festlegungs-Aktenzeichen vor Ausgabe ueber bundesnetzagentur.de pruefen
Streit-Konstellation
Antrag Sondernetzentgelt zurückgewiesen
Beschwerde BNetzA → OLG Düsseldorf
Skill energierecht-industriekunden für Detail
Schritt 5 — Speicher
Speicher-Doppelnutzungs-Privileg
Speicher ist gleichzeitig Verbraucher (Lade-Phase) und Erzeuger (Entlade-Phase)
Vermeidungs-Vorschrift § 118 EnWG: keine doppelte Netzentgelt-Belastung
Stand 2024: zeitlich befristete Privilegierung bis 2029 (in Reform)
Großspeicher
Anschluss an Übertragungsnetz möglich
Vermarktung als Regelenergie-Anbieter (Sekundärregelreserve, Minutenreserve, FCR)
Netzentgelt-Befreiung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG
Heim-Speicher
Verteilnetz-Anschluss
Nutzung für Eigenverbrauch + Netzeinspeisung
Marktstammdatenregister-Eintrag
Wasserstoff-Speicher
Sondernormen Wasserstoff-Netz-Verordnung
Übergangsregelung Gasnetz-Mit-Nutzung
Förderung KfW BEW / Klimaschutzverträge
Schritt 6 — Bilanzkreis und Marktrollen
Bilanzkreis-Verantwortlicher (BKV)
Übernimmt Bilanzierung-Pflicht
ÜNB Bilanzkreis-Vertrag
Ausgleichsenergie bei Abweichungen
GPKE / GeLi-Gas-Prozesse
Standardisierte Marktrollen-Prozesse
BNetzA-Festlegung MaBiS / WiM
Marktstammdatenregister
Zentrale BNetzA-Datenbank
Eintragungs-Pflicht Anlagen / Marktakteure
§ 5 MaStRV
Schritt 7 — EU-Bezug
EU-Strommarktordnung 1227/2011 (REMIT)
Markt-Transparenz, Insiderhandel-Verbot
Bilanzkreis-Daten-Übermittlung
BNetzA-Sanktionen bei REMIT-Verstoß
EU-Strommarkt-Reform 2024
Flexibilitäts-Mechanismen verstärken
Capacity-Markt-Optionen für Mitgliedstaaten
EuGH-Linie (verifiziert curia.europa.eu)
EuGH 02.09.2021, C-718/18 — Unabhaengigkeit der Regulierungsbehoerde BNetzA; Tarif-Festlegung Strom und Gas
Weitere EuGH-Entscheidungen zur Diskriminierungsfreiheit beim Netzzugang vor Ausgabe konkret ueber curia.europa.eu verifizieren
Schritt 8 — Streit-Strategie
Bei Netzanschluss-Problem
Schriftverkehr mit Netzbetreiber sortieren
§ 17 EnWG / § 8 EEG-Anspruch prüfen
Wirtschaftlichkeits-Argument einbringen
BNetzA-Beschwerde § 31 EnWG
Vor OLG-Beschwerde (Frist 1 Monat ab BNetzA-Bescheid)
Bei Netzentgelt-Streit
BNetzA-Festlegung studieren
Maßstab Anreizregulierung
Beschwerde BNetzA
OLG-Beschwerde
Bei Engpass-Entschädigung
Daten-Übermittlung verifizieren
Entschädigung berechnen nach § 13a EnWG
Klage VG bei strittig
Skill energierecht-verfahren
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze (Stand 05/2026)
EuGH 02.09.2021, C-718/18 (Kommission ./. Deutschland, Strom- und Gasmarkt): Deutschland hat gegen die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG verstossen — die Bundesnetzagentur muss umfassende Entscheidungsbefugnisse zur Festlegung der Tarife und Netznutzungsbedingungen haben (Unabhaengigkeit der Regulierungsbehoerde). Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62018CJ0718).
BVerwG 09.06.2010, 9 A 20.08 (Bahnstromleitung): Anforderungen an Planfeststellung; immissionsschutzrechtliche Massgaben. Quelle: bverwg.de.
BGH (EnVR-Senat): Laufende Senatsrspr. zur ARegV, StromNEV-Anwendung; konkrete Aktenzeichen vor Ausgabe per bundesgerichtshof.de / OLG Duesseldorf (3. Kartellsenat) verifizieren.
EnWG-Reform 2023/2024 (BGBl. I 2023 S. 1565 — EnWG-Aenderung im Rahmen Solarpaket I; sowie BGBl. I 2024): Umsetzung der EU-Strommarkt-Reform 2024/1747.
Konkrete Beschwerdeentscheidungen vor Ausgabe per olg-duesseldorf.nrw.de / bundesgerichtshof.de verifizieren.