Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Liegt Umweltinformation (§ 2 Abs. 3 UIG) vor oder allgemeine Behoerdeninformation (IFG)?
Welche Behoerde/Stelle — Behoerde des Bundes (IFG/UIG Bund), Behoerde des Landes (LIFG/LUIG)?
Besteht Drittbeteiligung (Unternehmen, das Geheimnisschutz beansprucht — § 9 UIG)?
Ist Antragsgruende angabe notwendig (IFG: nicht erforderlich; UIG: ebenso nicht)?
Besteht Eilbedarf (Oeffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren laufend)?
Soll Widerspruch oder direkt Klage (VG) erhoben werden?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen und Paragrafenkette
§ 3 Abs. 1 UIG — Anspruch auf Umweltinformationen (jedermann, keine Begruendung)
§ 4 UIG — Antragstellung; Frist Behoerde 1 Monat (verlaeaerbar auf 2 Monate bei Umfang)
§ 6 IFG — Schutz des geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschaeftsgeheimnisse
§ 9 IFG — Antrag und Frist (1 Monat)
Leitentscheidungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-fuer-Schritt-Workflow
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
A) Antragsteller (Buerger, NGO, Unternehmen)
Antrag formulieren: Konkrete Umweltinformation benennen; Bezug zu § 2 Abs. 3 UIG herstellen; keine Begruendung erforderlich.
Adressat: Informationspflichtige Stelle (Behoerde, privatrechtliche Stelle mit oeffentlichen Aufgaben — § 2 Abs. 1 UIG).
Frist kontrollieren: Behoerde muss binnen 1 Monat antworten (§ 4 UIG); bei Umfang 2 Monate unter Mitteilung.
Drittbeteiligung abwarten: Wenn Dritter (Unternehmen) beteiligt — Stellungnahme-Frist + Entscheidung.
Ablehnung anfechten: Widerspruch (falls Widerspruchsverfahren vorgesehen) oder Klage VG; Klagerecht § 6 UIG auch ohne Vorverfahren in einigen Laendern.
Eilbedarf: § 123 VwGO Antrag auf vorlaeufige Herausgabe wenn Informationsbedarf dringend.
B) Dritter (Unternehmen) — Geheimnisschutz verteidigen
Drittbeteiligung beobachten: Behoerde muss vor Herausgabe Anhoerun durchfuehren (§ 9 Abs. 1 UIG).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Behoerdenentscheidung anfechten: Klage VG gegen Herausgabe-Anordnung; Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung bis VG-Entscheidung).
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Informationsantrag nach UIG stellen
Antrag nach Schema; Template unten
Variante A — Antrag wurde bereits abgelehnt Widerspruch noetig
Widerspruchstemplate verwenden statt Erstantrag
Variante B — IFG statt UIG anzuwenden Verwaltungsinformation
IFG-Variante; Abgrenzung UIG-IFG klaeren
Variante C — Information eilig Behoerde soll priorisieren
Dringlichkeitsvermerk in Antrag aufnehmen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An die [BEHOERDE]
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemaess § 3 Abs. 1 UIG
Antragsteller: [NAME], [ADRESSE]
Ich beantrage Zugang zu folgenden Umweltinformationen:
1. [Konkrete Beschreibung der gesuchten Information]
Bezug: [Anlage, Ort, Verfahren, Datum]
2. [Zweite Information, falls mehrere]
Diese Informationen betreffen Umweltfaktoren i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG:
[Luft, Wasser, Boden, Emissionen, Massnahmen, Zustand der Umwelt].
Ich bitte um Zugang in folgender Form:
[ ] digitale Kopie (PDF per E-Mail)
[ ] Akteneinsicht vor Ort
[ ] schriftliche Auskunft
Gemaess § 4 Abs. 1 UIG bitte ich um Bescheidung binnen eines Monats.
[NAME], [DATUM]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
An die [BEHOERDE]
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Antragsteller: [NAME]
Ihr Bescheid vom [DATUM], Az. [AZ.]
I. Hiermit legen wir Widerspruch ein.
II. Begruendung
Die Ablehnung ist rechtswidrig:
a) § 9 UIG Geheimnisschutz: Die Behoerde hat keine eigene Abwaegung vorgenommen.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
b) § 8 UIG laufende Verfahren: Das Verfahren ist abgeschlossen; Ausschlussgrund
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
c) Emissionsdaten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG grundsaetzlich offenzulegen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
III. Antrag
Wir beantragen, den Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Informationen herauszugeben.
Vertiefung: Aktive Informationspflicht § 10 UIG
Behoerden sollen Umweltinformationen von allgemeinem Interesse aktiv ins Netz stellen.