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fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen

Zugewinnausgleich nach §§ 1372-1390 BGB berechnen: Trennung oder Scheidung erfordert Aufstellung von Anfangs- und Endvermögen. Normen: § 1373 BGB (Zugewinn), § 1374 BGB (Anfangsvermögen inkl. Privilegierungen Abs. 2), § 1376 BGB (Bewertungsstichtag Endvermögen), § 1379 BGB (Auskunftsanspruch), § 254 ZPO (Stufenklage). Prüfraster: Anfangsvermögen/Endvermögen, Erbschaft-/Schenkungsprivileg, negatives Anfangsvermögen seit 2009, Verfuegungsbeschraenkungen § 1365 BGB, Verjährung 3 Jahre. Output Berechnungs-Schema, Auskunftsstufe. Abgrenzung: Versorgungsausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich; Scheidungsantrag siehe fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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