| name | unterhalt-duesseldorfer-tabelle |
| title | Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle |
| description | Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle berechnen: Praktische Berechnungsaufgabe mit konkreten Einkommensdaten. Normen: §§ 1601 ff. BGB, § 1605 BGB (Selbstauskunft), § 1613 BGB (Verzug). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen (5%-Pauschale Berufsaufwendungen, Schulden, Vorsorge, Krankenversicherung), Selbstbehalt, Mangelfaelle, Erwerbstätigenbonus, Halbteilungsgrundsatz, fiktives Einkommen. Output Unterhalts-Berechnung Schritt für Schritt. Abgrenzung: Strategische Beratung siehe fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung; Abbaenderungsklage siehe fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-familienrecht/skills/unterhalt-duesseldorfer-tabelle |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | family |
| language | de |
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Zweck
Konkrete Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt — das Kernwerkzeug der familienrechtlichen Praxis.
Eingaben
- Nettoeinkommen Unterhaltsschuldner (zwölf Monatsabrechnungen plus Jahressonderzahlungen)
- Nettoeinkommen Unterhaltsberechtigter (bei Ehegattenunterhalt)
- Anzahl und Alter der Kinder
- Vorsorgeaufwendungen Krankenversicherung Berufsunfähigkeit
- Schulden mit Tilgungsplan (nur ehebedingte oder berufsbedingte regelmäßig anerkannt)
- Berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale fünf Prozent oder Einzelnachweis)
- Wohnvorteil bei selbstgenutzter Immobilie
Berechnungsraster Kindesunterhalt
Schritt 1 — Bereinigtes Nettoeinkommen
Bruttoeinkommen
- Lohnsteuer Soli Kirchensteuer
- Sozialversicherung
- Berufsbedingte Aufwendungen (fünf Prozent pauschal max EUR 150 pro Monat)
- Krankenversicherung (privat oder gesetzlicher Anteil)
- Altersvorsorge (bis vier Prozent Brutto plus gesetzlich)
- Anerkannte Verbindlichkeiten
= bereinigtes Nettoeinkommen
Schritt 2 — Tabellenstufe
Die Düsseldorfer Tabelle (Fassung aktuelles Jahr) staffelt nach Einkommen und Alter:
- Altersstufe 1: null bis fünf Jahre
- Altersstufe 2: sechs bis elf Jahre
- Altersstufe 3: zwölf bis siebzehn Jahre
- Altersstufe 4: ab achtzehn Jahre
Mindestunterhalt 2026 nach § 1612a BGB (ab 01.01.2026): EUR 486 (0-5), EUR 558 (6-11), EUR 653 (12-17). Rechtsgrundlage: Siebte Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Aktuelle Tabelle stets über olg-duesseldorf.nrw.de verifizieren.
Schritt 3 — Kindergeld-Anrechnung
- Beim minderjährigen Kind hälftige Anrechnung auf Barunterhalt (§ 1612b Abs. 1 BGB).
- Beim volljährigen Kind volle Anrechnung.
Schritt 4 — Selbstbehalt
- Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen
- Angemessener Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Volljährigen und Ehegatten
Stand Düsseldorfer Tabelle 2026 (ab 01.01.2026): Selbstbehalt unverändert ggü. 2025; notwendiger Selbstbehalt ggü. minderjährigen Kindern EUR 1.450 erwerbstätig / EUR 1.200 nichterwerbstätig (Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 01.12.2025). Sätze gegenüber Ehegatten und volljährigen Kindern der aktuellen Tabelle entnehmen.
Bei Unterschreitung des Selbstbehalts Mangelfallberechnung mit anteiliger Quotelung aller Unterhaltsansprüche.
Trennungsunterhalt § 1361 BGB
Halbteilungsgrundsatz