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unterhalt-duesseldorfer-tabelle

Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle berechnen: Praktische Berechnungsaufgabe mit konkreten Einkommensdaten. Normen: §§ 1601 ff. BGB, § 1605 BGB (Selbstauskunft), § 1613 BGB (Verzug). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen (5%-Pauschale Berufsaufwendungen, Schulden, Vorsorge, Krankenversicherung), Selbstbehalt, Mangelfaelle, Erwerbstätigenbonus, Halbteilungsgrundsatz, fiktives Einkommen. Output Unterhalts-Berechnung Schritt für Schritt. Abgrenzung: Strategische Beratung siehe fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung; Abbaenderungsklage siehe fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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