| name | anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie |
| title | Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie |
| description | Stilrichtlinie für den juristisch sauberen neutralen und für Anwaelte lesbaren Aktenauszug: Sprache Gliederung Nomenklatur Abkuerzungskonventionen Tabellengestaltung und Markdown-Formatierung. Verbindliche Stilregeln für alle Bausteine des Aktenauszugs. Massstab §§ 130 131 ZPO. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie
Zweck
Diese Stilrichtlinie legt verbindliche Regeln für Sprache, Gliederung und Formatierung des Aktenauszugs fest. Sie sichert, dass der Aktenauszug dem professionellen Standard entspricht, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrer täglichen Arbeit erwarten.
Normhintergrund — Schriftsatz-Anforderungen
- § 130 ZPO — Pflichtinhalt anwaltlicher Schriftsätze (Bezeichnung der Partei, Antraege, Tatsachen, Beweismittel)
- § 131 ZPO — Beizufügende Schriftstücke und Anlagen
- § 253 Abs. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag, Sachverhalt, Benennung Gericht
- § 520 Abs. 3 ZPO — Berufungsbegründung: Bezeichnung der Angriffspunkte, neues Vorbringen
- § 551 Abs. 3 ZPO — Revisionsbegründung: Angabe der Revisionsgründe
Rechtsprechung zum Schriftsatzstil und Schriftsatz-Anforderungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Sprache
Allgemeine Grundsätze
- Sachlich und präzise: Jeder Satz transportiert eine Information. Füllphrasen vermeiden.
- Juristisch korrekt: Rechtsbegriffe werden in ihrer gesetzlichen oder gefestigten dogmatischen Bedeutung verwendet.
- Neutral: Keine Wertungen, keine Erfolgsprognosen (→ Skill
neutralitaetspruefung).
- Aktiv bevorzugen: "Die Klägerin macht geltend" — nicht "Es wird geltend gemacht".
Verbotene Begriffe
Keine Begriffe aus dem Bereich kommerzieller Textverarbeitungssoftware oder Assistenzsysteme. Keine Formulierungen wie "basierend auf meiner Analyse" oder "nach meiner Einschätzung". Keine Ich-Form.
Parteibezeichnungen
- Konsistente Verwendung im gesamten Aktenauszug
- Zulässig: vollständiger Name, Kurzname, Parteibezeichnung (die Klägerin)
- Nicht mischen: nicht "Klägerin" in einem Abschnitt und "Frau Müller" im nächsten
- Abkürzungen (Kl., Bekl.) nur in Tabellen, nicht in Fließtext
Normen und Paragraphen
- Vollständige Angabe bei erster Nennung: § 634 Nr. 4 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB
- Abkürzung bei Wiederholung möglich: § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Verjährung)
- Gesetze stets mit Kurzbezeichnung: BGB, ZPO, StPO, VwGO, ArbGG, SGG, KSchG, GKG