| name | neutralitaetspruefung |
| title | Neutralitätsprüfung |
| description | Prüft einen erstellten Aktenauszug auf unzulässige Wertungen und Erfolgseinschaetzungen und neutralisiert diese. Markiert alle parteiischen Formulierungen Prognosen und Bewertungen und schlaegt neutrale Ersatzformulierungen vor. Sicherheitsgate vor Weitergabe des Auszugs. Massstab § 286 ZPO freie Beweiswürdigung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/neutralitaetspruefung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Neutralitätsprüfung
Zweck
Der Aktenauszug muss neutral formuliert sein — er gibt den Stand eines Verfahrens wieder, ohne eine Seite zu bevorzugen oder eine Erfolgsprognose abzugeben. Dieser Skill prüft einen erstellten Aktenauszug auf Neutralitätsverstöße und schlägt Korrekturen vor.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Für wen ist der Aktenauszug bestimmt? (internes Arbeitsdokument / Übergabe an Mandant / Gericht)
- Hat der Ersteller den Auftrag, die eigene Mandantsseite besonders darzustellen? (dann kein Aktenauszug, sondern Schriftsatz!)
- Gibt es Stellen, die bewusst als subjektive Einschätzung des Anwalts markiert sind? (Diese sind zu entfernen oder zu kennzeichnen.)
Normhintergrund
- § 286 Abs. 1 ZPO — Freie Beweiswürdigung des Gerichts; Aktenauszug darf keine Beweiswürdigungsprognosen enthalten
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht; auch interne Vermerke müssen den Sachverhalt korrekt abbilden
- § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot; gilt auch für interne Aktendokumentation
Rechtsprechung zum Sachlichkeitsgebot und Neutralität
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Verbotene Formulierungstypen
Erfolgsprognosen (absolut verboten)
| Verboten | Erlaubt |
|---|
| "Die Klage wird Erfolg haben" | "Die Klage ist anhängig" |
| "Der Anspruch dürfte begründet sein" | "Die Klägerin macht [Anspruch] geltend" |
| "Die Verjährungseinrede greift durch" | "Die Beklagte erhebt die Verjährungseinrede" |
| "Das Gericht wird … erkennen" | "Das Gericht hat … nicht geäußert" |
| "offensichtlich unbegründet" | "nach Vortrag der Beklagten unbegründet" |
Wertende Adjektive (zu vermeiden)
- substanzlos, unhaltbar, abwegig, überzeugend, zutreffend, unzutreffend
- zu Recht, zu Unrecht
- offensichtlich, eindeutig (ohne Quellenangabe)
Parteiische Darstellung
- Ausführliche Wiedergabe des Vortrags einer Seite ohne entsprechende Gegenüberstellung der anderen Seite
- Formulierungen, die implizit eine Seite stärken ("Trotz des klaren Wortlauts des Vertrags …")