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nichtleistungskondiktion-grundtatbestand-812-i-1-alt-2

Nichtleistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB prüfen: in sonstiger Weise ohne Rechtsgrund erlangt. Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB. Prüfraster: kein Leistungsverhältnis, Abgrenzung zur Leistungskondiktion, Zuweisungsgehalt. Output: Prüfergebnis Nichtleistungskondiktion. Abgrenzung: nicht Alt. 1 Leistungskondiktion (bewusste Zweckrichtung).

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
12. Juni 2026 um 09:21
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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