| name | rechtsmittelbelehrung-zivil |
| title | Rechtsmittelbelehrung Zivil |
| description | Workflow-Skill zu rechtsmittelbelehrung zivil. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urteilsbauer-relationsmacher/skills/rechtsmittelbelehrung-zivil |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Rechtsmittelbelehrung Zivil
Paragraf 232 ZPO verlangt eine Rechtsmittelbelehrung bei jeder Entscheidung, gegen die ein selbständiges Rechtsmittel statthaft ist.
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um ein Endurteil (→ Berufung § 511 ZPO) oder einen Beschluss (→ sofortige Beschwerde § 567 ZPO)?
- Ist die Beschwer der Berufungsklägerin über 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)?
- Hat das Gericht die Berufung zugelassen (§ 511 Abs. 4 ZPO)?
- Welches Berufungsgericht ist zuständig — LG (bei AG-Urteilen) oder OLG (bei LG-Urteilen)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 232 ZPO — Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung
- § 511 ZPO — Berufung (statthaft gegen Endurteile über 600 EUR Beschwer oder bei Zulassung)
- § 517 ZPO — Berufungsfrist (1 Monat nach Zustellung)
- § 520 ZPO — Berufungsbegründungsfrist (2 Monate nach Zustellung)
- § 567 ZPO — sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse (Frist 2 Wochen)
- § 78 ZPO — Anwaltszwang vor LG und OLG
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Entscheidungsart bestimmen: Urteil (→ Berufung) oder Beschluss (→ sofortige Beschwerde)?
- Statthaftigkeit prüfen: Beschwer > 600 EUR oder Berufungszulassung?
- Berufungsgericht bestimmen: AG-Urteil → LG; LG-Urteil → OLG.
- Fristen einsetzen: 1 Monat Einlegung, 2 Monate Begründung — jeweils ab Zustellung.
- Standardformel einfügen (s. unten).
Output-Template
Adressat: Urteil/Beschluss → Rechtsmittelbelehrung — Tonfall: formal-amtlich
## Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil ist die Berufung statthaft.
Die Berufung ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung dieses Urteils beim
[Landgericht / Oberlandesgericht] [ORT], [ANSCHRIFT], schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle einzulegen und binnen einer weiteren Frist von einem Monat nach Zustellung
zu begründen.
Vor dem Berufungsgericht besteht Anwaltszwang.
[Falls keine Berufung statthaft (Beschwer unter 600 EUR, keine Zulassung):]
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Berufung
Statthaft gegen Endurteile (Paragraf 511 Abs. 1 ZPO). Voraussetzungen: