Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten koennen geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote. Prüfraster: Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt Mithaftung Tempo Sicherheitsabstand Anschnall. Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Mietwagen Nutzungsausfall Sachverständige Schmerzensgeld. Output: Haftungsquoten-Berechnung und Schadenstabelle. Abgrenzung zu fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung (Gläubigerseite vs. Versicherer) und fachanwalt-verkehrsrecht-versicherer-quotenverhandlung-vergleich.
Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten koennen geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote. Prüfraster: Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt Mithaftung Tempo Sicherheitsabstand Anschnall. Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Mietwagen Nutzungsausfall Sachverständige Schmerzensgeld. Output: Haftungsquoten-Berechnung und Schadenstabelle. Abgrenzung zu fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung (Gläubigerseite vs. Versicherer) und fachanwalt-verkehrsrecht-versicherer-quotenverhandlung-vergleich.
Konkrete Quotelung der Haftung zwischen Unfallbeteiligten — Grundlage für Schadensregulierung gegenüber gegnerischer Versicherung. Der Skill führt durch alle Prüfschritte: Anspruchsgrundlage, Quotelung nach Verursachungsbeiträgen, Schadensberechnung und Schriftsatzerstellung.
Kaltstart-Rückfragen
Wann, wo und wie ist der Unfall passiert — Fahrtrichtung beider Beteiligter, Straßenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Geschwindigkeit?
Liegt ein Polizeibericht vor — wurde jemand für schuldig erachtet, Strafanzeige erstattet?
Welches Fahrzeug des Mandanten, Erstzulassung, Laufleistung, Marktwert? Sachverständigengutachten bereits vorhanden?
Soll fiktiv (SV-Gutachten ohne Reparatur) oder konkret (Reparaturrechnung) abgerechnet werden? Ist Totalschaden möglich (Reparaturkosten > 130 % Wiederbeschaffungswert)?
Bestehen Personenschäden — eigene Verletzungen, Mitfahrer? Behandlung, Arbeitsausfall?
Hat der Mandant eigene Mithaftung durch Tempoverstoß, fehlenden Sicherheitsabstand, Anschnallpflichtverletzung oder Alkohol?
Wer ist die gegnerische Haftpflichtversicherung — liegt § 134 GWB analoge Information vor, oder Ablehnung?
Droht Verjährung (3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis, § 195 BGB)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
§ 7 Abs. 1 StVG — Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Person getötet, ihr Körper oder ihre Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kein Verschulden erforderlich.
§ 7 Abs. 2 StVG — Haftungsausschluss bei höherer Gewalt (Wildunfall kann höhere Gewalt sein; Steinschlag vom LKW regelmäßig nicht).
§ 17 Abs. 1 StVG — Bei Unfall zweier Kfz: Verpflichtung zum Schadensersatz und dessen Umfang hängt ab von den Umständen, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
§ 18 StVG — Fahrerhaftung bei Verschulden; Entlastungsmöglichkeit durch Beweis fehlenden Verschuldens.
§ 115 VVG — Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; Einreden des Versicherers nach §§ 116, 117 VVG begrenzt.
§ 249 Abs. 2 BGB — Schadensersatz durch Wiederherstellung; Geldersatz nach Wahl des Geschädigten.
§ 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit, sexueller Selbstbestimmung.
§ 254 BGB — Mitverschulden des Geschädigten; Quote nach Verursachungsbeitrag; Schadensminderungspflicht.
§ 116 SGB X — Übergang des Schadensersatzanspruchs auf Sozialversicherungsträger (Kranken-, Rentenversicherung, BG).
Leitentscheidungen — Haftungsquoten
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
7
Mitverschulden Mandant?
§ 254 BGB
Tempo, Abstand, Anschnallen, Alkohol
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Haftungsquote berechnen nach Verkehrsunfall
Quotenberechnung nach Betriebsgefahren-Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Alleinverschulden Gegner eindeutig
100 Prozent-Anspruch ohne Quotenabzug; vereinfachtes Template
Variante B — Quotenstreit Zeugen und Sachverstaendiger noetig
Beweissicherung zuerst; Klage nach Beweisaufnahme
Variante C — Personenschaden Schmerzensgeld im Fokus
Haftungsquote als Grundlage; dann Schmerzensgeld-Skill separat
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An [Haftpflichtversicherung]
[Adresse]
Schadensnummer: [falls vergeben]
Verkehrsunfall vom [Datum], [Uhrzeit], [Unfallort]
Ihr Versicherungsnehmer: [Name], Kfz-Kennzeichen: [Kz]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten [Mandant] in dieser Angelegenheit.
Sachverhalt
Ihr Versicherungsnehmer befuhr am [Datum] um [Uhrzeit] die
[Straße] in Fahrtrichtung [Richtung]. Bei [Unfallort] kam es
zur Kollision mit dem Fahrzeug unseres Mandanten, Kennzeichen
[Kz], weil Ihr Versicherungsnehmer [Unfallhergang: konkret].
Haftung
Die alleinige Haftung trifft Ihren Versicherungsnehmer aus
§§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG. Ein Mitverschulden
unseres Mandanten liegt nicht vor, da [Begründung].
[Bei Anscheinsbeweis: Der Anscheinsbeweis des Auffahrunfalls
spricht für alleiniges Verschulden Ihres VN gemäß
§ 4 Abs. 1 StVO; ein atypischer Geschehensverlauf ist nicht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schaden
[Schadensaufstellung wie oben, konkret ausfüllen]
Frist
Wir setzen Ihnen Frist zur vollständigen Regulierung bis
[Datum + 4 Wochen]. Nach Ablauf treten Verzugsfolgen
(§§ 280, 286 BGB, Zinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
§ 288 BGB) ein und wir werden gerichtliche Schritte einleiten.
Anlagen
- Polizeibericht vom [Datum]
- Sachverständigengutachten vom [Datum]
- Lichtbilder
- Werkstattrechnung / Mietwagenrechnung
- Ärztliche Atteste (bei Personenschaden)
Mit freundlichen Grüßen
Baustein 2 — Argumentation gegen Mitverschulden des Mandanten
Mitverschulden unseres Mandanten ist nicht anzunehmen.
Zu [Tempovorwurf]: Unser Mandant fuhr mit angepasster
Geschwindigkeit gemäß § 3 StVO. Ein über die allgemeine
Betriebsgefahr hinausgehendes Verschulden ist nicht belegt.
Zu [Sicherheitsabstand]: Der notwendige Sicherheitsabstand
nach § 4 Abs. 1 StVO war eingehalten. Das plötzliche Bremsen
/ Ausscheren des Vorfahrzeug war nicht vorhersehbar und steht
außerhalb des normativen Risikos des § 254 BGB.
Zu [Anschnallpflicht]: Soweit behauptet wird, unser Mandant
sei nicht angeschnallt gewesen, fehlt hierfür jeder Beleg.
Im Übrigen wäre die konkrete Kausalität der Anschnallpflicht-
verletzung für die eingetretenen Verletzungen darzulegen —
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kausalität.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Nachfragen: Konkrete Messung? Zeugen? Beweislast liegt beim Versicherer
Rechtsprechung live prüfen
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Sachverständigenkosten zu hoch
BGH: Geschädigter darf Vertrauenssachverständigen beauftragen; nur grobe Unverhältnismäßigkeit schadet
Rechtsprechung live prüfen
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
SGB X-Übergang bestimmte Positionen
Nur sachlich und zeitlich kongruente Positionen; Quotenvorrecht des Geschädigten § 116 Abs. 3 SGB X
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
Streitwert und Kosten
RVG Gegenstandswert: Gesamtschadenshöhe; außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG erstattungsfähig als Schadensersatz § 249 BGB.
Gerichtlich: Amtsgericht bis EUR 10000 (ab 01.01.2026 gem. § 23 GVG-Änderung), Landgericht darüber.
Streitwert Schmerzensgeld: Anwaltsgebühren nach vollem Gegenstandswert; Gericht schätzt nach § 287 ZPO.
SGB X-Beteiligung: Sozialversicherungsträger greift auf den quotalen Anspruch zu; Quote für Mandant sichern (Quotenvorrecht § 116 Abs. 3 SGB X).
Strategische Empfehlung
Situation
Empfehlung
Klarer Anscheinsbeweis, Schaden dokumentiert
Fristsetzung 4 Wochen; bei Ablehnung direkter Klageweg
Streitige Quote (50:50 möglich)
Vergleich anstreben; Prozessrisiko darlegen
Totalschaden, Restwert strittig
Eigenes Restwert-Angebot bei neutralem Händler einholen; Versicherer nicht folgen müssen
Personenschaden, Dauerfolgen
Abwarten klinischer Stabilisierung vor Einigung; keine Vergleichsquittung ohne offene Späten-Schäden-Klausel
SGB X droht
Eigenen Anspruch vollständig sichern; SV-Träger informieren und koordinieren
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.