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Quelldateien prüfen
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Lieferketten-Sorgfaltspflichten sind seit 2023 deutsches Recht (LkSG) und werden EU-weit ab 2027 mit der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13.6.2024, ABl. L 2024/1760; Umsetzungsfrist 26.7.2026) verschaerft. Dieses Skill bedient Compliance-Aufbau und Verstoß-Verteidigung.
Stand 05/2026: Im Rahmen des EU-Omnibus-Pakets (Anfang 2025) hat die Kommission Vorschlaege zur Verschiebung und Lockerung von CSDDD und CSRD vorgelegt; Kommissionsvorschlag COM(2025) 81 final ueber eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2025:81:FIN — vor Mandatsanwendung den aktuellen legislativen Stand pruefen (eur-lex Trilog-Ergebnis 2025/2026).
Eingaben
Unternehmens-Größe (Beschäftigten-Zahl Umsatz)
Sitz Deutschland / andere EU-Staaten
Branche (Risiko-Profil)
Lieferanten-Liste
Bisherige Compliance-Strukturen
Bekannte Vorwürfe / Audits
Schritt 1 — Anwendungs-Bereich
LkSG seit 1.1.2023
Phase
Beschäftigten-Schwelle
1.1.2023
Ab 3000 Beschäftigte in Deutschland
1.1.2024
Ab 1000 Beschäftigte in Deutschland
Konzern-Betrachtung Mutter-Tochter aggregiert
Auch ausländische Mütter mit deutscher Niederlassung über Schwelle
EU-CSDDD Richtlinie (EU) 2024/1760
Rechtsnatur: Richtlinie (nicht Verordnung) — nationale Umsetzung erforderlich
Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten: 26.7.2026
Deutschland muss LkSG entsprechend anpassen / ablösen
Phase Anwendung
Schwellen-Anforderung
2027
Über 5000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 1,5 Mrd. weltweit
2028
Über 3000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 900 Mio
2029
Über 1000 Beschäftigte und Umsatz > EUR 450 Mio
Hochrisiko-Sektoren mit reduzierten Schwellen (Textil Mineralien Forstwirtschaft Bau)
EU-Niederlassungs-Bezug auch Drittstaaten-Unternehmen mit EU-Umsatz
Verhältnis LkSG zu CSDDD
Bei Inkrafttreten CSDDD ggf. Anpassung LkSG (CSDDD-Implementations-Gesetz)
CSDDD-Pflichten sind weitgehend strenger
Tieferes Erstrecken auf gesamte Lieferkette (CSDDD) statt nur mittelbarer Zulieferer bei substantiierter Kenntnis (LkSG)
Schritt 2 — Sorgfaltspflichten LkSG § 3
Grundsatzerklärung § 6 Abs. 2 LkSG
Verabschiedung durch oberste Geschäftsführung
Bestimmung der Risiken
Verpflichtung des Unternehmens
Erwartungen an Mitarbeiter und Zulieferer
Risikomanagement § 4 LkSG
Festlegung Zuständigkeiten
Schulung Mitarbeiter
Wirksamkeitskontrolle
Risikoanalyse § 5 LkSG
Jährlich und anlassbezogen
Eigener Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer
Bei substantiierten Hinweisen auch mittelbare Zulieferer § 9 LkSG
Priorisierung nach Risiko (schwere Folgen unmittelbar beeinflussbar)
Präventionsmaßnahmen § 6 LkSG
Im eigenen Geschäftsbereich Lieferanten-Auswahl
Lieferanten-Verträge mit Sorgfalts-Klauseln
Schulung Lieferanten
Kontrollen
Abhilfemaßnahmen § 7 LkSG
Bei festgestellten Verletzungen sofort
Eigener Bereich Beendigung
Unmittelbare Zulieferer Vermeidung Verminderung
Mittelbare Zulieferer angemessene Maßnahmen
Beschwerdemechanismus § 8 LkSG
Zugänglich für eigene Mitarbeiter und Zulieferer-Mitarbeiter
Vertraulich
Schutz vor Repressalien
Verfahrens-Ordnung schriftlich
Dokumentation und Berichterstattung § 10 LkSG
Jährlich Bericht spätestens vier Monate nach Geschäftsjahres-Ende
BAFA-Hochladung
Öffentlich
Schritt 3 — Geschützte Rechte und Verbote
Menschenrechte (LkSG Anlage)
Kinderarbeit (ILO-Konvention 138, 182)
Zwangsarbeit
Diskriminierung
Vereinigungs-Freiheit
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Angemessene Vergütung
Vertrags-Sicherheit
Umwelt-Verbote (Auswahl)
Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
POPs (Stockholmer Übereinkommen)
Basel-Übereinkommen (Abfall-Export)
CSDDD-Erweiterung
Klimaschutz (Klimaplan mit Reduktions-Pfaden)
Mehr Umwelt-Konventionen
Internationale Menschenrechte erweitert
Schritt 4 — Eskalations-Hierarchie
Eigener Geschäftsbereich
Direkte Verletzungs-Vermeidung sofort
Compliance-Programm umfassend
Audit-System
Unmittelbare Zulieferer
Auswahl mit Sorgfalts-Klauseln
Verträge mit Eskalations-Stufen
Audits vor Ort
Bei Verletzung Verbesserungs-Plan und ggf. Beendigung
§ 11 LkSG begründet KEINE eigene zivilrechtliche Anspruchs-Grundlage (§ 3 Abs. 3 LkSG)
§ 11 LkSG regelt Prozessstandschaft: Gewerkschaften und NGOs können mit Ermächtigung des Betroffenen dessen Ansprüche im eigenen Namen einklagen (kein eigenes Verbandsklage-Recht)
CSDDD Art. 29 wird hier später eine eigene zivilrechtliche Haftung einführen
Schritt 6 — Verteidigung bei Vorwurf
BAFA-Verfahren
Anhörung
Akteneinsicht
Stellungnahme
Argumentation
Angemessenheit der Maßnahmen § 3 Abs. 2 LkSG
Bemühens-Pflicht keine Erfolgs-Pflicht
Risiko-Priorisierung plausibel
Konkrete Maßnahmen dokumentiert
Sachverhalts-Aufklärung
Audit-Berichte
Lieferanten-Korrespondenz
Verbesserungs-Pläne
Beschwerdemechanismus-Protokoll
Schritt 7 — Audit-System
Internes Audit
Jährlich
Risiko-basiert
Dokumentation
Externes Audit
Bei größeren Lieferanten
Branchen-Standards (amfori BSCI, SA8000, RBA)
Multi-Stakeholder-Initiativen
KI-Tools
Beschaffungs-Software mit Sorgfalts-Modul
Sanktions- und Risiko-Screening
Schritt 8 — Compliance-Bausteine
Lieferanten-Vertrags-Klauseln
Der Lieferant verpflichtet sich, die Sorgfaltspflichten
des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und
(ab Geltung) der EU-Lieferketten-Richtlinie in seinem
Geschaeftsbereich und gegenueber seinen eigenen Zulieferern
einzuhalten.
Der Lieferant gewaehrt dem Auftraggeber und seinen
beauftragten Pruefern auf Anforderung Zugang zu
Betriebsstaetten und Unterlagen zur Verifizierung
der Sorgfaltspflichten-Einhaltung.
Bei substantiierten Hinweisen auf Verletzungen verpflichtet
sich der Lieferant zu Mitwirkung an Aufklaerung und Abhilfe.
Bei wiederholten oder schweren Verletzungen kann der
Auftraggeber den Vertrag mit angemessener Frist beenden.
Grundsatz-Erklärung Mustertext
Wir als [Unternehmen] verpflichten uns zur Achtung der
Menschenrechte und Umweltstandards in unserem
Geschaeftsbereich und in unserer Lieferkette.
Folgende Risiken haben wir identifiziert und priorisieren
wir: [Liste].
Folgende Praeventions- und Abhilfemassnahmen haben wir
eingerichtet: [Liste].
Diese Erklaerung ist von der Geschaeftsfuehrung am [Datum]
verabschiedet und wird jaehrlich aktualisiert.