verkehr-infrastrukturrecht-foerderung-vergabe
Foerderrecht und Vergabe für Verkehrsinfrastruktur-Projekte: Kommune oder Vorhabentraeger beantragt GVFG-Mittel oder schreibt öffentlichen Auftrag aus. Normen: GVFG (Bundesanteil und Laenderanteil), BHO §§ 23 und 44 (Zuwendungsrecht), GWB §§ 97 ff., VgV, UVgO (Vergaberecht). Prüfraster: Foerderfähigkeit nach BVWP, EU-Schwellenwerte, Ruegepflicht § 160 GWB, Vergabekammer, Zuwendungsbescheid Nebenbestimmungen, Zweckbindungsfristen. Output Foerderantrag-Prüfung, Vergabe-Kurzgutachten. Abgrenzung: Planfeststellung Bau siehe verkehr-infrastrukturrecht-planfeststellung; Vergaberecht detail siehe fachanwalt-vergaberecht-Plugin.
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 1. Juni 2026 um 17:27
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
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- 4
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