Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Widerspruch gegen Sozialleistungsbescheid (§ 84 SGG)
Triage — kläre zuerst
Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 84 SGG) ab Bekanntgabe (Vier-Tage-Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X n.F.) — läuft sie noch?
Aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG) oder sofortige Vollziehung (SGB II § 39, SGB V § 86a Abs. 2)? Bei Wegfall: Eilantrag § 86b SGG.
Verfahrensmangel (§ 24 SGB X Anhörung, § 35 SGB X Begründung) — führt zur Aufhebung unabhängig von materieller Rechtslage.
Bei bestandskräftigem Bescheid: Überprüfungsantrag § 44 SGB X möglich (4 Jahre rückwirkend)?
Folgeantrag oder Widerspruch? Einige Leistungen müssen neu beantragt werden.
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Kaltstart-Rückfragen
Welche Behörde hat den Bescheid erlassen (Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Versorgungsamt, Pflegekasse, Sozialamt)?
Wann wurde der Bescheid zugestellt — und wann läuft die Widerspruchsfrist ab (Vier-Tage-Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X seit 01.01.2025)?
Welche konkrete Leistung wird abgelehnt, gekürzt oder zurückgefordert (Bürgergeld, EM-Rente, GdB, Pflegegrad, Krankengeld, Verletztengeld)?
Hat der Bescheid keine oder beschränkte aufschiebende Wirkung (z.B. SGB II § 39, SGB V § 86a Abs. 2) — ist Eilantrag § 86b SGG nötig?
Wurden alle relevanten Unterlagen (Atteste, Gutachten, Einkommensnachweise) der Behörde bereits vorgelegt?
Liegt ein Verfahrensmangel vor (fehlende Anhörung § 24 SGB X, unzureichende Begründung § 35 SGB X)?
Für bestandskräftige Bescheide: Rücknahme nach § 44 SGB X möglich (Vierjahresfrist)?
Hat die Behörde einen Aufhebungs-/Erstattungsbescheid erlassen — auf welche Rechtsgrundlage (§ 45 oder § 48 SGB X)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Norm
Inhalt
§ 78 Abs. 1 SGG
Widerspruchsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung vor Klage (bei Bundesbehörden ggf. entbehrlich)
§ 84 Abs. 1 SGG
Widerspruch: schriftlich, elektronisch nach § 36a SGB I oder zur Niederschrift; Frist ein Monat
§ 86a SGG
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (Grundsatz); Ausnahmen Abs. 2
Aufhebung bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse
Bekanntgabe-Fiktion: Neue Regelung seit 01.01.2025
Das Postmodernisierungsgesetz (PostModG) hat die Bekanntgabefiktion von drei auf vier Tage verlängert:
Ab 01.01.2025: § 37 Abs. 2 SGB X n.F. — Bekanntgabe am vierten Tag nach Aufgabe zur Post
Vor 01.01.2025: § 37 Abs. 2 SGB X a.F. — Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post
Bei Wochenende oder Feiertag: Verschiebung auf den nächsten Werktag
Leitentscheidungen
Aktenzeichen
Gericht/Datum
Leitsatz
Rechtsprechung live prüfen
Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen
Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Rechtsprechung live prüfen
Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Begründung schriftlich ausführen oder Nachholfrist setzen
§ 84 SGG
13
Widerspruchsbescheid abwarten (max. 3 Monate, dann § 88 SGG)
§ 88 SGG
14
Klagefrist § 87 SGG nach Widerspruchsbescheid eintragen
§ 87 SGG
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Widerspruch gegen Sozialleistungsbescheid
Widerspruchsschreiben mit Begruendungsankuendigung; Template unten
Variante A — Mandant will sofortige Zahlung (kein langer Widerspruch)
Eilantrag § 86b SGG statt oder neben Widerspruch
Variante B — Bestandskraeftiger Bescheid
§ 44 SGB X Ruecknahmeantrag statt Widerspruch
Variante C — Verfahrensmangel (Anhoerung fehlte)
Formeller Widerspruch wegen § 24 SGB X; materiell pruefen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständiges Widerspruchsschreiben mit Begründungsankündigung
[Briefkopf Kanzlei]
[Behörde, Anschrift] [Ort, Datum]
Az. [BehAz]
betr. [Name, Geburtsdatum]
[ggf. Versicherungsnummer / BG-Nummer / Kundennummer]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum],
zugegangen am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht von [Name] legen wir gegen den oben
bezeichneten Bescheid fristwahrend
W i d e r s p r u c h
ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig und verletzt unsere Mandantschaft
in ihren Rechten.
Vorläufige Begründung:
1. Tatsächliche Grundlage
[Kurzdarstellung des Sachverhalts und der strittigen Leistung]
2. Rechtliche Grundlage
Die Ablehnung / Kürzung / Aufhebung verletzt [§ XX SGB X/II/V/VI]
weil [Kurzbegründung].
3. Verfahrensfehler
[Sofern vorhanden: Anhörung fehlt § 24 SGB X; Begründung
unzureichend § 35 SGB X]
Die ausführliche Widerspruchsbegründung wird nach Akteneinsicht
innerhalb von vier Wochen nachgereicht.
Wir beantragen:
a) Den Bescheid aufzuheben / abzuändern.
b) Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte (§ 25 SGB X).
c) [Bei fehlendem Suspensiveffekt:] Zugleich stellen wir beim
zuständigen Sozialgericht [Ort] Antrag nach § 86b SGG auf
[Anordnung der aufschiebenden Wirkung / einstweilige Anordnung].
Anlagen:
- Vollmacht
- [Bescheid-Kopie sofern erforderlich]
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]
Baustein 2 — Ausführliche Widerspruchsbegründung nach Akteneinsicht
[Briefkopf]
An [Behörde, Widerspruchsstelle]
Az. [BehAz]
betr. [Name] — Widerspruchsbegründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen auf unseren Widerspruch vom [Datum] Bezug und
begründen diesen nach Akteneinsicht wie folgt:
I. Sachverhaltsergänzung
[Ergänzung der Tatsachen, die dem Bescheid zugrunde gelegt
wurden; Korrekturen gegenüber dem Bescheid; neue Beweismittel]
II. Rechtliche Bewertung
1. Rechtsgrundlage falsch angewendet
Der Bescheid stützt sich auf § [XX], obwohl [Begründung
warum die Norm nicht greift oder falsch ausgelegt wurde].
2. Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt
[Konkrete Tatbestandsmerkmale fehlen; BSG-Rechtsprechung zitieren]
3. Ermessensfehler
[Wenn Ermessen eingeräumt ist: Ermessen nicht ausgeübt /
Ermessensüberschreitung / -unterschreitung]
III. Verfahrensfehler
[Anhörung § 24 SGB X fehlt; Begründung § 35 SGB X unzureichend;
Sachverhaltsermittlung mangelhaft § 20 SGB X]
Wir halten den Widerspruch aufrecht und beantragen
Abhilfe durch:
[Konkrete Abhilfeforderung]
Beweisangebote:
- Anlage W1: [Beschreibung]
- Anlage W2: [Beschreibung]
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
Baustein 3 — § 44 SGB X Rücknahme-Antrag für bestandskräftigen Bescheid
An [Behörde]
Az. [Alter Bescheid-Az]
Antrag auf Rücknahme nach § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir gemäß § 44 SGB X die Rücknahme des
bestandskräftigen Bescheids vom [Datum] und Nachzahlung der
vorenthaltenen Leistungen.
Begründung:
Der genannte Bescheid war zum Zeitpunkt seines Erlasses
rechtswidrig, weil [Begründung: Norm falsch angewendet,
Sachverhalt falsch ermittelt, Rechtslage falsch bewertet].
Die Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X ist gewahrt
(Bescheid vom [Datum]; Antrag am [Datum]).
Wir beantragen:
1. Rücknahme des Bescheids vom [Datum].
2. Nachzahlung der zu Unrecht vorenthaltenen Leistungen
ab [Zeitraum] in Höhe von EUR [Betrag] (hilfsweise
gerichtlich zu klären).
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Position
Träger
Beweismittel
Rechtzeitigkeit des Widerspruchs
Kläger
Eingangsnachweis, Faxprotokoll, Postnachweis
Fristbeginn: Bekanntgabe
Behörde (muss Aufgabedatum nachweisen)
Postaufgabe-Buch
Verfahrensmangel (fehlende Anhörung)
Kläger
Abwesenheit eines Anhörungsschreibens in der Akte
Sachverhaltsgrundlage des Bescheids
Behörde (im Widerspruchsverfahren darzulegen)
Verwaltungsakte
Tatbestandsvoraussetzungen § 44 SGB X
Kläger
Nachweis ursprünglicher Rechtswidrigkeit
Vertrauensschutz § 45 SGB X
Kläger
Guter Glaube; keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit
Fristen und Verjährung
Frist
Grundlage
Inhalt
Ein Monat
§ 84 Abs. 1 SGG
Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe
Vier Tage
§ 37 Abs. 2 SGB X (ab 01.01.2025)
Bekanntgabefiktion nach Aufgabe zur Post
Drei Tage
§ 37 Abs. 2 SGB X a.F.
Für Bescheide vor 01.01.2025
Drei Monate
§ 88 Abs. 1 SGG
Untätigkeitsklage wenn kein Widerspruchsbescheid
Ein Monat
§ 87 Abs. 1 SGG
Klagefrist nach Widerspruchsbescheid
Vier Jahre
§ 44 Abs. 4 SGB X
Rücknahme rechtswidriger VA zugunsten; rückwirkende Leistung
Ein Jahr
§ 45 Abs. 4 SGB X
Jahresfrist bei Aufhebung begünstigender VA
Zehn Jahre
§ 45 Abs. 3 SGB X
Absolute Frist (Betrug, Täuschung)
Typische Fehler und Gegenstrategien
Fehler
Folge
Gegenstrategie
Widerspruchsfrist verpasst
Bestandskraft des Bescheids
§ 44 SGB X-Rücknahme; Wiedereinsetzung in vorigen Stand § 27 SGB X
Widerspruch ohne Begründung
Wird möglicherweise ohne Sachprüfung abgewiesen
Begründung binnen vier Wochen nachliefern; Akteneinsicht beantragen
Kein Eilantrag bei § 39 SGB II
Leistungen laufen aus
Sofortige § 86b SGG-Klage beim SG
§ 48 SGB X statt § 45 SGB X
Vertrauensschutz wird umgangen
Rechtsgrundlage im Bescheid prüfen; Jahresfrist § 45 Abs. 4
Widerspruch zu Klage verwechselt
Falsche Behörde
Widerspruch an Ausgangsbehörde; Klage erst nach Widerspruchsbescheid
§ 44 SGB X-Antrag zu spät
Nur letzte vier Jahre erstattbar
Frühzeitig berechnen; Antrag stellen
Streitwert / Kosten
Position
Richtwert
Streitwert Widerspruch
Kein Streitwert (Verwaltungsverfahren, gebührenfrei für Betroffene)
Gerichtskosten SG
Kostenfrei § 183 SGG
Anwaltskosten
PKH regelmäßig; Wahlanwalt nach RVG (Streitwert)
Akteneinsicht § 25 SGB X
Gebührenfrei
Eilantrag § 86b SGG
Kostenfrei; PKH beantragen
Strategische Empfehlung
Fallkonstellation
Empfehlung
Frist läuft in wenigen Tagen ab
Frist-wahrender Widerspruch sofort ohne Begründung; Begründung folgt nach Akteneinsicht
Keine aufschiebende Wirkung
§ 86b SGG parallel zum Widerspruch beim SG stellen
Bestandskräftiger Bescheid
§ 44 SGB X prüfen; Vierjahresfrist beachten
Aufhebungs-/Erstattungsbescheid
§ 45 vs. § 48 SGB X korrekt identifizieren; Jahresfrist vs. Vertrauensschutz
Untätigkeit der Behörde
Nach drei Monaten Untätigkeitsklage § 88 SGG
Klage anhängig
Klagerücknahme und Nachverhandlung kann günstiger sein
Ausgabe
widerspruch-<az>-<datum>.docx und Markdown-Spiegel.
Eintrag im Fristenbuch (fristenbuch-sozialrecht).
Eintrag im Postausgang.
Versand-Check
Vor Versand Skill bescheid-frist-quick-check konsultieren. Prüft Inhalt, Signatur, Empfängeradresse und Anlagenständigkeit.
Hinweis Aussetzung der Vollziehung
Bei Bescheiden über Aufhebung, Rückforderung oder Sanktion: Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung wenn die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat oder das Gesetz sie vorsieht (§ 86a Abs. 2 SGG). Hilfsantrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Behörde — bei Ablehnung Eilantrag § 86b SGG ans Sozialgericht (Skill eilantrag-sozialrecht).
Anschluss-Skills
fachanwalt-sozialrecht-sgb-ii-bescheid — SGB II spezifisch
eilantrag-sozialrecht — bei Wegfall aufschiebende Wirkung
fristenbuch-sozialrecht — Vorfrist einplanen
Quellen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.