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verkehr-infrastrukturrecht-ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für Elektromobilitaet rechtlich begleiten: Betreiber plant Ladepunkte oder Netzanschluss wird verweigert. Normen: AFIR-VO (EU) 2023/1804 (Mindestanforderungen Ladeinfrastruktur), Ladesaeulenverordnung LSV, § 8 EnWG (Netzanschlusspflicht), LBO (Genehmigungspflicht). Prüfraster: Genehmigungspflichten LBO, Netzanschlusspflicht EnWG, Betreibermodelle öffentliche/private Flaechen, Foerderung BAFA/KfW, WEG/Mietrecht. Output Rechts-Memo Genehmigungsweg, Netzanschluss-Anspruch, Foerder-Check. Abgrenzung: Planfeststellung Energietrassen siehe energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz; Vergabe siehe verkehr-infrastrukturrecht-foerderung-vergabe.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
11. Juni 2026 um 14:38
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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