verkehr-infrastrukturrecht-planfeststellung
Planfeststellung für Strassenbau, Schienenstrecken und OEPNV-Infrastruktur begleiten oder anfechten: Vorhabentraeger benoetigt Planfeststellungsbeschluss oder Anlieger klagt dagegen. Normen: § 17 FStrG (Bundesstrasse), § 18 AEG (Eisenbahn), § 28 PBefG (Strassenbahn), § 17 VwVfG (Abwaegungsgebot), BVerwG-Rspr Abwaegungsfehler. Prüfraster: Einwendungsfristen, Eroerrterungstermin, Klagebefugnis § 42 Abs. 2 VwGO, UmwRG-Verbandsklage, Eilrechtsschutz. Output Einwendungsschrift oder Klageschrift-Entwurf. Abgrenzung: Normenkontrolle Bauleitplan siehe normenkontrolle-bauleitplanung-Plugin; Energietrassen siehe energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz.
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 11. Juni 2026 um 14:38
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
- Forks
- 4
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