verkehr-infrastrukturrecht-schulwegsicherheit
Schulwegsicherheit rechtlich verbessern oder Amtshaftung geltend machen: Schule, Eltern oder Kommune will Schulwegplan umsetzen oder gegen Unfall auf Schulweg vorgehen. Normen: § 45 StVO (Schulweghelfer, Schulstrassen, 30er-Zone), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (Amtshaftung). Prüfraster: Schulwegplan kommunale Pflicht, Gefahrenstellen-Meldepflicht, Amtshaftung bei Verkehrsunfall auf Schulweg, Elterntaxi-Regelung. Output Amtshaftungsschreiben, Widerspruch gegen Schulwegplanung. Abgrenzung: Allgemeine Verkehrsplanung siehe verkehr-infrastrukturrecht-verkehrsplanung; Parkraum siehe verkehr-infrastrukturrecht-parkraumbewirtschaftung.
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 11. Juni 2026 um 14:38
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
- Forks
- 4
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