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verkehr-infrastrukturrecht-verkehrswende

Verkehrswende-Massnahmen rechtssicher gestalten: Kommune plant Fussgaengerzone, Tempo-30-Zone oder Radverkehrs-Foerderung. Normen: § 45 Abs. 1 StVO (Fussgaengerzone, Tempo-30), ERA 2010 (Empfehlungen Radverkehr), VwGO (Anfechtbarkeit durch Kfz-Nutzer). Prüfraster: Rechtsgrundlage Verkehrsanordnung, Verhältnismäßigkeit, Anfechtungsrisiken durch Anwohner/Gewerbetreibende, Beteiligung. Output Rechtsgutachten zur Massnahme, Begründungsbausteine für Beschluss. Abgrenzung: Allgemeine Verkehrsplanung siehe verkehr-infrastrukturrecht-verkehrsplanung; Parkraum siehe verkehr-infrastrukturrecht-parkraumbewirtschaftung.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
11. Juni 2026 um 14:38
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
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40
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