distanz-und-ausgleich-berechnen
Berechnet die Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO 261/2004. Distanzbestimmung nach Grosskreisrechnung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Drei Stufen 250 EUR bis 1500 km / 400 EUR mehr als 1500 km innergemeinschaftlich oder 1500 bis 3500 km nicht-innergemeinschaftlich / 600 EUR mehr als 3500 km nicht-innergemeinschaftlich. Halbierung des Ausgleichs bei kurzer Verspaetungs-Beifoerderung. Bei mehreren Passagieren pro Person eigenständig. Pro Anspruchsfall ein Berechnungsdokument.
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 12. Juni 2026 um 09:21
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
- Forks
- 4
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