| name | liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 |
| title | Liegt ein KI-System vor? — Art. 3 Nr. 1 KI-VO |
| description | Erster Schritt jeder KI-VO-Pruefung: Ist die Software, API, App, Automatisierung oder Modellkette ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO? Prueft maschinenbasiertes System, Autonomie, optionale Adaptivitaet, Ziele, Inferenz, Output-Typen und Umweltbeeinflussung nach den Kommissionsleitlinien. Problematisiert Automation und Autonomie statt schematisch abzuhaken. Output: dokumentierbarer KI-System-Einordnungsvermerk mit Tatsachenbasis, Unsicherheiten und Folge-Skills. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.1 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Liegt ein KI-System vor? — Art. 3 Nr. 1 KI-VO
Zweck
Dieser Skill ist das Eingangstor der KI-VO-Prüfung. Er klärt, ob der geprüfte Gegenstand überhaupt ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ist. Ohne KI-System greifen die KI-VO-Pflichten grundsätzlich nicht; mit KI-System folgen Anwendungsbereich, Rollen und Risikoklasse.
Der Skill arbeitet nicht mit einem starren Alles-oder-Nichts-Schema. Er erstellt eine nachvollziehbare Einordnung anhand der sieben Elemente der Legaldefinition und dokumentiert, welche Tatsachen die Einordnung tragen.
Prüfgegenstand sauber bestimmen
Vor der Definition immer zuerst klären:
- Was genau wird geprüft: Modell, API, Chatbot-Oberfläche, Workflow-Automation, SaaS-Modul, eingebettete Komponente oder Gesamtprodukt?
- Wer setzt es wofür ein: Anbieter, Betreiber, interne Fachabteilung, Kunde, Behörde?
- Welche Eingaben werden verarbeitet und welche Ausgaben werden erzeugt?
- Wird die Ausgabe nur angezeigt, als Vorschlag genutzt oder in Entscheidungen/Prozesse eingespeist?
- Ist die fragliche Funktion selbst KI-basiert oder nur eine Umgebung um ein fremdes KI-System?
Wenn mehrere Komponenten zusammenwirken, trenne:
- KI-Komponente
- Umgebende konventionelle Software
- Menschliche Entscheidungsschritte
- Nachgelagerte Nutzung der Ausgaben
Legaldefinition — Arbeitsfassung
Ein KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO ein maschinenbasiertes System, das für einen Betrieb mit unterschiedlichem Grad an Autonomie ausgelegt ist, nach Einführung anpassungsfähig sein kann und aus Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Die Kommissionsleitlinien zur Definition des KI-Systems sind bei Grenzfällen ausdrücklich mitzudenken. Sie sind nicht selbst der Normtext, aber derzeit die wichtigste Auslegungshilfe.
Sieben Elemente der Prüfung
1. Maschinenbasiertes System
Prüfe, ob Software, Hardware, Server, Cloud-Dienst, Edge-Gerät oder eine sonstige technische Infrastruktur die Funktion trägt.
Indizien:
- Ausführung auf Computer, Server, Smartphone, Sensor, Cloud oder eingebettetem Gerät
- API-Aufruf an ein Modell oder einen KI-Dienst
- Softwaremodul in einem Fachverfahren
Nicht ausreichend:
- rein menschliche Entscheidung ohne technische Ausgabegenerierung
- statisches Dokument, Checkliste oder manuelles Formular
2. Betrieb mit unterschiedlichem Grad an Autonomie
Autonomie bedeutet nicht, dass das System völlig allein handelt. Es genügt regelmäßig, dass es Ausgaben ohne menschliche Einzelbestimmung jedes Zwischenschritts erzeugt.