| name | marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79 |
| title | Marktüberwachung und Vorfallmeldung — Art. 72 bis 79 KI-VO |
| description | Anbieter oder Betreiber hat einen schwerwiegenden Vorfall mit einem Hochrisiko-KI-System und fragt: Was muss gemeldet werden an wen und innerhalb welcher Fristen? Art. 72 bis 79 KI-VO Post-Market-Monitoring und Meldepflichten. Prüfraster: serious incident reporting Definition schwerwiegender Vorfall Art. 3 Nr. 49 Meldefristen Inhalt der Meldung Meldewege nationale Aufsichtsbehoerde. Marktueberwauchungsmassnahmen Rückruf Aussetzen des Betriebs. Output: Melde-Checkliste und Vorlage Vorfallmeldung. Abgrenzung zu governance-aufsichtsbehoerden-art-70 (zuständige Stellen) und hochrisiko-bestätigt-end-to-end-roadmap. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79 |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | eu |
| practice | regulatory |
| language | de |
Marktüberwachung und Vorfallmeldung — Art. 72 bis 79 KI-VO
Zweck
Art. 72 bis 79 KI-VO regeln die laufende Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem Inverkehrbringen sowie die Pflichten zur Meldung schwerwiegender Vorfälle. Compliance endet nicht mit dem Inverkehrbringen.
Teil 1 — Post-Market-Monitoring (Art. 72 KI-VO)
Pflicht des Anbieters
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein System für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen einrichten, in Betrieb nehmen und aktiv betreiben. Dieses System muss:
- Aktiv und systematisch relevante Daten über die Systemleistung erheben und analysieren
- Bekannte oder neue Risiken und Fehlfunktionen identifizieren
- Die Ergebnisse dokumentieren
Post-Market-Monitoring-Plan
Der Plan ist Bestandteil der technischen Dokumentation nach Anhang IV. Er muss mindestens enthalten:
- Beschreibung der Überwachungsmethodik
- Art und Umfang der zu erhebenden Daten (unter Beachtung von DSGVO)
- Verfahren zur Auswertung und Rückmeldung
- Kriterien für die Einleitung korrektiver Maßnahmen
Pflicht des Betreibers
Betreiber müssen den Anbieter mit relevanten Daten über die Systemperformance im Betrieb versorgen, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Prüffragen:
- Gibt es einen dokumentierten Post-Market-Monitoring-Plan?
- Werden Daten systematisch erhoben und ausgewertet?
- Gibt es einen Prozess zur Meldung relevanter Befunde an den Anbieter?
Teil 2 — Meldung schwerwiegender Vorfälle (Art. 73 KI-VO)
Was ist ein schwerwiegender Vorfall?
Ein schwerwiegender Vorfall (serious incident) liegt vor, wenn ein Hochrisiko-KI-System:
- Den Tod einer Person verursacht hat oder verursacht haben kann
- Zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Gesundheit oder Sicherheit geführt hat
- Die Verletzung von Grundrechten zur Folge hatte
- Erheblichen Sachschaden verursacht hat
Prüffragen:
- Gab es Berichte über Systemfehler mit Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte?
- Gibt es ein Verfahren zur Identifikation und Eskalation solcher Vorfälle?
Meldefristen
Anbieter müssen schwerwiegende Vorfälle der nationalen Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats melden, in dem der Vorfall aufgetreten ist:
- Unmittelbar nach Kenntnisnahme, wenn der Vorfall lebensbedrohlich oder tödlich war
- Innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme in anderen Fällen