| name | anfechtungsklage |
| description | Anfechtungsklage gegen rechtswidrige belastende Verwaltungsakte. Klagebefugnis § 42 VwGO, Vorverfahren § 68 VwGO, Klagefrist § 74 VwGO, Aufhebung § 113 VwGO. Use when ein Mandant einen belastenden Verwaltungsakt aufheben lassen will und in eigenen Rechten verletzt ist. |
| language | de |
| provider_variants | ["claude","gemini","openai"] |
| test | ./test.md |
/verwaltungsrecht:anfechtungsklage
Zweck
Die Anfechtungsklage ist die zentrale Gestaltungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt. Ziel ist dessen Aufhebung. Die Skill prüft Zulässigkeit und Begründetheit strukturiert und sichert die fristgebundenen Zugangsvoraussetzungen, deren Versäumung den Rechtsschutz endgültig abschneidet.
Eingaben
- Verwaltungsakt (Behörde, Datum, Inhalt, Tenor der Belastung)
- Rechtsbehelfsbelehrung (vorhanden / korrekt?)
- Bekanntgabe-/Zustelldatum und -art
- Widerspruchsverfahren (durchgeführt? Widerspruchsbescheid mit Datum?)
- Geltend gemachte Rechtsverletzung (Eigentum, Berufsfreiheit, Gleichbehandlung …)
- Eilbedürftigkeit (sofortige Vollziehung angeordnet?)
Sub-Agent-Architektur
Die Bearbeitung verteilt sich auf drei gedankliche Rollen, die nacheinander durchlaufen werden. Ein Zulässigkeits-Prüfer arbeitet Statthaftigkeit, Klagebefugnis, Vorverfahren und Frist ab und stoppt bei jedem K.-o.-Kriterium. Ein Begründetheits-Prüfer untersucht Ermächtigungsgrundlage, formelle und materielle Rechtmäßigkeit des VA sowie die Rechtsverletzung des Klägers. Ein Verifizierer kontrolliert jede zitierte Norm gegen gesetze-im-internet.de und jede Entscheidung gegen das tatsächliche Aktenzeichen; nicht bestätigte Fundstellen werden mit markiert oder weggelassen. Keine Rolle erfindet Aktenzeichen.