Installer avec Codex ou Claude Copiez ce prompt, collez-le dans Codex, Claude ou un autre assistant, puis laissez-le vérifier la page du skill et l'installer pour vous.
Une commande directe contourne le prompt de vérification. Examinez la source avant de l'exécuter.
Insolvenzantragspflicht — § 15a InsO und die Drei-Wochen-Frist
§ 15a InsO ist das härteste Instrument im deutschen Insolvenzrecht gegenüber Geschäftsführern. Wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellt, begeht eine Straftat — und haftet persönlich für Schäden, die nach Fristablauf eintreten. Diese Norm ist kein Papiertiger: Staatsanwaltschaften verfolgen sie aktiv, und Insolvenzverwalter nutzen sie systematisch als Regressgrundlage. Das Heft des Handelns verliert, wer diese Frist verstreichen lässt.
Rechtsgrundlagen
§ 15a InsO (Antragspflicht)
§ 15a Abs. 4 InsO (Straftatbestand: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe)
Aktiva < Passiva auf Liquidationsbasis (rechnerische Überschuldung)
KEINE positive Fortbestehensprognose vorhanden
Normadressaten:
Rechtsform
Antragspflichtige Person
GmbH
Geschäftsführer (alle, nicht nur einer)
AG
Vorstandsmitglieder (alle)
GmbH & Co. KG
GF der Komplementär-GmbH
Verein (rechtsfähig)
Vorstand
Genossenschaft
Vorstand
Faktischer GF
Ebenfalls antragspflichtig (BGH-Rspr.)
2. Die Drei-Wochen-Frist — Inhalt und Berechnung
Drei-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 S. 1 InsO bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO); Sechs-Wochen-Frist seit 01.01.2021 (SanInsFoG) bei Überschuldung (§ 19 InsO). Beide Fristen sind Höchstfristen, keine "Schonfrist". Konkrete Aktenzeichen der BGH-Linie zur Fristberechnung über offene Quellen verifizieren.
Berechnung:
Tag 0: Kenntnis des Insolvenzgrundes (Datum + Uhrzeit protokollieren!)
Tag 1: Beginn der Drei-Wochen-Frist
Tag 21: Ablauf der Frist — Antragstellung muss erfolgt sein
Achtung: Drei Wochen = 21 Tage, nicht drei Kalenderwochen mit flexiblem Ende.
Verlängerung der Frist: Die Drei-Wochen-Frist kann nur dann länger dauern, wenn innerhalb der Frist ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsverhandlungen geführt werden. Dies ist eng auszulegen — Gerichte prüfen ex post sehr genau, ob die Sanierungsbemühungen tatsächlich aussichtsreich waren.
Maximale Gesamtfrist: Auch bei laufenden Sanierungsverhandlungen gibt es keine unbegrenzte Verlängerung. Die absolute Höchstgrenze liegt bei drei Monaten (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO n.F.: "ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen").
3. Strafrechtliche Sanktion — § 15a Abs. 4 InsO
Vorsätzliche Verletzung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe Fahrlässige Verletzung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 15a Abs. 5 InsO)
Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft erfolgt regelmäßig, wenn:
Der Insolvenzantrag erkennbar verspätet gestellt wurde
Parallel zur Antragspflicht gilt das Zahlungsverbot des § 15b InsO: Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen nur noch Zahlungen geleistet werden, die
im gewöhnlichen Geschäftsgang anfallen und
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind.
Unzulässige Zahlungen nach Insolvenzreife begründen Schadensersatzansprüche des späteren Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer persönlich. Die Beweislast liegt beim Geschäftsführer (§ 93 Abs. 2 S. 2 AktG analog für GmbH-GF).
5. Der "Quasi-Notgeschäftsführer"
In der Praxis entsteht nach Eintritt der Insolvenzreife und Ausscheiden des regulären GF die Situation, dass kein neuer GF bestellt wird. In diesem Fall:
Gesellschafter sind subsidiär antragspflichtig (§ 15a Abs. 3 InsO)
Faktische Geschäftsführer (wer tatsächlich die Geschäfte führt) sind ebenfalls antragspflichtig
Ein "kommissarischer" GF, der die Geschäfte fortführt ohne formal bestellt zu sein, haftet wie ein regulärer GF
Vorgehen
Schritt 1: Insolvenzreife-Check — Sofortprüfung
Bei jedem Krisenalarm-Signal sofort prüfen:
Können aktuell fällige Verbindlichkeiten bezahlt werden? (§ 17 InsO)
Wurde die letzte Lohnzahlung vollständig und rechtzeitig geleistet?
Wurden Steuern/Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bezahlt?
Gibt es gerichtliche Mahnbescheide oder Vollstreckungsandrohungen?
Ist das Eigenkapital aufgezehrt? Gibt es eine positive FBP? (§ 19 InsO)
Wenn ein Punkt kritisch: Sofortiger Anruf beim Restrukturierungs-/Insolvenzrechtsberater.
Schritt 2: Fristbeginn protokollieren
Das genaue Datum (und die Uhrzeit) der Erkenntnis des Insolvenzgrundes muss protokolliert werden:
PROTOKOLL — ERKENNTNIS INSOLVENZREIFE
Gesellschaft: [Firma GmbH]
Datum und Uhrzeit der Erkenntnis: [TT.MM.JJJJ, HH:MM Uhr]
Art des Insolvenzgrundes: [ ] § 17 InsO [ ] § 19 InsO [ ] beide
Grundlage der Erkenntnis:
[ ] Eigene Analyse der Liquiditätsplanung
[ ] Beratereinschätzung von [fiktive Kanzlei], [Datum]
[ ] Ergebnis IDW S 11-Gutachten
Fristablauf (21 Tage): [TT.MM.JJJJ]
Sofortmaßnahmen eingeleitet:
[ ] Insolvenzrechtsberater beauftragt am [Datum]
[ ] Sanierungsverhandlungen begonnen am [Datum]
[ ] Insolvenzantrag beim AG [Ort] gestellt am [Datum]
Unterschrift GF: ___________________
Schritt 3: Erlaubte Zahlungen nach Insolvenzreife
Nach Insolvenzreife nur noch folgende Zahlungen leisten:
Löhne und Gehälter für laufenden Zeitraum (Masseschutz)
Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs im normalen Geschäftsgang
Steuervoranmeldungen (Steuerzahlungen können Masseschuld sein)
KEINE Ausschüttungen, Gesellschafterdarlehen zurückzahlen, präferenzielle Gläubiger befriedigen
Templates
Muster: Insolvenzantrag-Checkliste
CHECKLISTE — VORBEREITUNG INSOLVENZANTRAG
Gesellschaft: [Firma GmbH]
Zuständiges AG: [Insolvenzgericht — i.d.R. am Sitz der Hauptniederlassung]
DOKUMENTE FÜR DEN ANTRAG:
[ ] Aktueller Jahresabschluss (letzter testierter)
[ ] Aktuelle BWA mit Kommentar
[ ] Liquiditätsplan (kurzfristig, 13 Wochen)
[ ] Gläubigerliste mit Forderungshöhen
[ ] Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
[ ] Gesellschafterliste
[ ] IDW S 11-Gutachten (sofern vorhanden)
INFORMATIONEN ZUM ANTRAG:
[ ] Insolvenzgrund benennen (§ 17 / § 18 / § 19 InsO)
[ ] Antragsberechtigung nachweisen (GF-Bestellungsurkunde)
[ ] Insolvenzmasse schätzen (Aktiva, verwertbar)
[ ] Verfahrenskosten vorfinanzieren oder glaubhaft machen
NACH ANTRAGSTELLUNG:
[ ] Mitarbeiter informieren
[ ] Banken benachrichtigen
[ ] Wichtige Vertragspartner informieren
[ ] Buchhaltung sichern
Fallstricke
Fristbeginn falsch berechnet — die Frist beginnt mit der Kenntnis, nicht mit dem Eintritt des Insolvenzgrundes. Wer "es schon länger wusste", hat möglicherweise die Frist bereits verpasst.
Sanierungsverhandlungen als Fristaufschub — nur echte, aussichtsreiche Verhandlungen verlängern die Frist. Gespräche ohne konkretes Ergebnis schützen nicht.
Ein GF stellt Antrag, anderer nicht — alle antragspflichtigen GF müssen den Antrag stellen. Derjenige, der keinen Antrag stellt, haftet gesondert.
Gesellschafterweisung zur Weiterführung — Weisungen der Gesellschafter, die Antragstellung zu unterlassen, schützen den GF nicht. § 15a InsO ist zwingend.
Zahlungen nach Insolvenzreife — jede nicht mehr zulässige Zahlung nach Eintritt der Insolvenzreife ist vom Insolvenzverwalter rückforderbar. Kreditkartenzahlungen, Barabhebungen, Überweisungen — alles wird geprüft.
Querverweise
→ drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso — Abgrenzung vor Antragspflicht
→ fortbestehensprognose-zweistufig — FBP als Voraussetzung für modifizierten Überschuldungsbegriff