Rechtsprechung-Recherche-Strategie
Zweck
Subsumtion ohne Rechtsprechung ist unvollständig. Dieser Skill vermittelt, wie und wo Rechtsprechung zu einer geprüften Norm recherchiert werden sollte. Er unterscheidet, wann das Wissen des Systems ausreichend ist und wann eine eigenständige Webrecherche unbedingt empfohlen wird.
Wann reicht das Systemwissen?
Das System kann aus seinem Wissenstand zitieren bei:
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Grundlegenden EuGH-Leitentscheidungen (z. B. Francovich, Simmenthal, Marleasing, CILFIT, Courage/Crehan)
- Grundsatzurteilen des BVerfG (z. B. Lüth, Apothekenurteil, Solange I und II, Lissabon)
Aber: Das System hat ein Wissensende-Datum. Entscheidungen, die danach ergangen sind, sind ihm nicht bekannt. Bei allem, was in den letzten ein bis zwei Jahren entschieden wurde, empfiehlt das System immer eine manuelle Überprüfung.
Wann ist Web-Recherche zwingend empfohlen?
- Wenn der Sachverhalt einen spezifischen OLG- oder LAG-Bezirk betrifft (divergierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte)
- Wenn neue Gesetze (nach dem Wissensende) betroffen sind
- Wenn ein konkretes Aktenzeichen geprüft werden soll
- Bei frischer EuGH-Rechtsprechung (Vorabentscheidung der letzten zwei Jahre)
- Bei strittigen Fragen mit divergierender Rechtsprechung (das System weist auf Divergenz hin)
Fundstellen nach Gericht
| Gericht | Kostenlose Fundstelle | Hinweis |
|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
| OLG / LG | openjur.de, dejure.org (je nach Gericht und Land) | Nicht alle Urteile veröffentlicht |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
| Kommentare | beck-online.de (kostenpflichtig), juris.de (kostenpflichtig) | Kurzhinweise frei; Volltexte kostenpflichtig |
Zitierweise
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Bei ungesicherten Zitaten weist das System ausdrücklich darauf hin und empfiehlt Verifikation in dejure.org oder curia.europa.eu.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.