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Nach erfolgloser außergerichtlicher Phase die Klage strukturieren — bezifferter Hauptantrag plus Hilfsanträge plus Beweisangebote. Dieser Skill deckt alle Spartenspezifika ab (Sachversicherung, BU, Lebensversicherung, Haftpflicht, Cyber) und führt durch die prozessualen Besonderheiten des Versicherungsprozesses.
Kaltstart-Rückfragen
Wurde das vollständige außergerichtliche Verfahren durchlaufen — Schadensanzeige, Stellungnahme, endgültige Ablehnung?
Welche Sparte — Sachversicherung (Hausrat/Gebäude), BU, Leben, Haftpflicht, Rechtsschutz, Cyber, D&O?
Ist die Hauptforderung bezifferbar (Leistungsklage) oder handelt es sich um künftige Rentenleistungen (Feststellungsklage § 256 ZPO)?
Streitwert: unter EUR 10000 (AG) oder darüber (LG)? Bei BU-Rente: 3,5-facher Jahreswert § 9 ZPO.
Besteht Rechtsschutzversicherung oder ist PKH (§ 114 ZPO) zu beantragen?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wurde die Ombudsstelle eingeschaltet — Hemmungswirkung § 204 BGB dokumentiert?
Droht Verjährung (3 Jahre §§ 195, 199 BGB)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
§ 1 VVG — Versicherungspflicht; Grundlage der Leistungsklage.
§ 215 VVG — Gerichtsstand Wohnsitz des VN; Verbraucherschutz; alternativ allgemeiner Gerichtsstand Versicherer § 17 ZPO.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 9 ZPO — Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen: 3,5-facher Jahreswert (deckelnder Wert bei kürzerer Restlaufzeit).
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Nr.
Prüfschritt
Norm
Konsequenz
1
Klageart: Leistungsklage oder Feststellungsklage?
§§ 253, 256 ZPO
BU-Dauerleistung → Feststellungsantrag
2
Sachliche Zuständigkeit (Streitwert)?
§§ 23, 71 GVG; § 9 ZPO
AG bis EUR 10000; LG ab EUR 10000
3
Örtliche Zuständigkeit?
§ 215 VVG
Wohnsitz VN (Verbraucherschutz)
4
Verjährung noch nicht abgelaufen?
§§ 195, 199, 203, 204 BGB
Hemmung durch Ombudsstelle dokumentieren
5
Vollständige außergerichtliche Phase?
§ 14 VVG
Pflicht zur Abmahnung vor Klage bei noch laufender Prüfung
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
7
Beweisführung Versicherungsfall?
Urkundenbeweis, SV, Zeugen
Alle Beweismittel benennen
8
Obliegenheitsverletzung des VN?
§ 28 VVG
Kausalitätsdefense § 28 Abs. 3 VVG
9
Grob fahrlässige Herbeiführung?
§ 81 VVG
Quotale Kürzung; Verschuldensgrad
10
Risikoausschluss-Klausel wirksam?
§§ 305c, 307 BGB
Unwirksam wenn intransparent
11
Verzug und Zinsen berechnet?
§§ 280, 286, 288 BGB
Ab Fälligkeit § 14 VVG oder Mahnung
12
Anwaltskosten außergerichtlich einklagbar?
§ 249 BGB
Ab Verzugseinritt erstattungsfähig
13
Sachverständige bestellt / vorgesehen?
§ 411 ZPO; § 379 ZPO
Bei BU: medizinischer SV; bei Sachschaden: technischer SV
14
PKH-Antrag oder Rechtsschutz-Deckung?
§ 114 ZPO
Deckungszusage RS-Versicherung vorab
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Klage gegen Versicherer strategisch planen
Klagestrategie nach Pruefschema; Template unten
Variante A — Aussichten gut aber Vergleich schneller
Vergleichsverhandlung vor Klageerhebung einleiten
Variante B — Beweislage unsicher Sachverstaendiger noetig
Selbstaendiges Beweisverfahren zuerst; Klage nach Gutachten
Variante C — Mehrere Versicherer beteiligt Abstimmung noetig
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort]
KLAGESCHRIFT
[Vorname Nachname], [Adresse]
— Kläger —
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte [Kanzlei]
gegen
[Versicherungs-AG], vertreten durch den Vorstand
— Beklagte —
wegen Versicherungsleistung (Hausrat/Gebäude/[Sparte])
Streitwert: EUR ____
I. ANTRÄGE
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Hauptforderung]
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit [Datum Verzugseinritt] zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche
Anwaltskosten in Höhe von EUR [Betrag] (1,3 Geschäftsgebühr
Nr. 2300 VV RVG aus EUR [Gegenstandswert] + USt + Auslagen)
zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
II. SACHVERHALT
Am [Datum] ereignete sich [Versicherungsfall] an dem vom Kläger
bei der Beklagten versicherten Objekt / in dem versicherten
Haushalt / bei dem versicherten Unternehmen. Einzelheiten [Anlage K1
Polizeibericht / Schadensprotokoll].
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine [Hausrat-/Gebäude-/
Kfz-]Versicherung, Police Nr. [Nr.], Anlage K2.
Die Beklagte lehnte die Leistung mit Schreiben vom [Datum],
Anlage K3, ab.
III. RECHTLICHE WÜRDIGUNG
1. Versicherungsfall liegt vor (vgl. § [X AVB])
[Subsumtion]
2. Ablehnungsgrund trägt nicht
[Obliegenheitsverletzung fehlt / Risikoausschluss unwirksam /
Kausalität fehlt § 28 Abs. 3 VVG]
BGH-Rechtsprechung zu Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
3. Fälligkeit und Verzug
Der Anspruch ist gemäß § 14 VVG fällig. Verzug trat am
[Datum] ein (Ablauf der Frist aus Anwaltsschreiben Anlage K4).
IV. BEWEISANGEBOTE
- Anlage K1: [Schadensnachweis]
- Anlage K2: Versicherungsschein mit AVB
- Anlage K3: Ablehnungsschreiben
- Sachverständigengutachten zum Nachweis des Schadens:
Sachverständiger [Name] oder gerichtlich zu bestellen
- Zeuge: [Name, Anschrift, Beweisthema]
[Rechtsanwälte]
II. ANTRÄGE BU-VERSICHERUNG
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem
Kläger ab dem [Datum] aus dem Versicherungsvertrag (Police Nr.
[Nr.]) eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von
EUR [X] sowie Beitragsbefreiung zu gewähren, solange Berufs-
unfähigkeit von mindestens 50 % im Beruf des Klägers als
[Berufsbezeichnung] besteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die aufgelaufenen Rückstände
für den Zeitraum [Beginn] bis [aktuell] in Höhe von EUR [X]
nebst Zinsen von 5 % über Basiszinssatz ab [Datum] zu zahlen.
III. VERSICHERUNGSFALL BERUFSUNFÄHIGKEIT
Der Kläger ist seit [Datum] infolge [Diagnose, ICD-Code] zu
mindestens 50 % außerstande, seinen Beruf als [Bezeichnung]
auszuüben. Sein konkretes Berufsbild umfasste folgende Tätigkeiten:
[Detailbeschreibung der Haupttätigkeiten mit Zeitanteilen].
Beweis: Sachverständigengutachten bezogen auf die konkrete
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eine Verweisung auf Vergleichsberufe ist nach § [X] AVB
ausgeschlossen / nach aktuellen AVB nicht vorgesehen.
IV. FESTSTELLUNGSINTERESSE
Feststellungsinteresse besteht, da die Beklagte die Leistungspflicht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Baustein 3 — Antrag auf Prozesskostenhilfe
ANTRAG AUF PROZESSKOSTENHILFE
gemäß § 114 ZPO
[Kläger] beantragt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der
unterzeichneten Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte.
I. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
[Kläger] ist nicht in der Lage, die Prozesskosten aufzubringen.
PKH-Erklärung mit Belegen liegt bei (Anlage PKH 1).
II. Hinreichende Erfolgsaussichten
[Zusammenfassung der Klagebegründung]
Die Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten, da [...]
und der Beklagte keine tragfähige Ablehnung begründet hat.
III. Ratenzahlung
Ratenzahlung in Höhe von EUR [Betrag] monatlich wird angeboten.
[Rechtsanwälte]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
fachanwalt-versicherungsrecht-regress-abwehr — Abwehr von Regress-Ansprüchen
Quellen
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung und Normen
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.