Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Nach erfolgloser außergerichtlicher Phase die Klage strukturieren — bezifferter Hauptantrag plus Hilfsanträge plus Beweisangebote. Dieser Skill deckt alle Spartenspezifika ab (Sachversicherung, BU, Lebensversicherung, Haftpflicht, Cyber) und führt durch die prozessualen Besonderheiten des Versicherungsprozesses.
Kaltstart-Rückfragen
Wurde das vollständige außergerichtliche Verfahren durchlaufen — Schadensanzeige, Stellungnahme, endgültige Ablehnung?
Welche Sparte — Sachversicherung (Hausrat/Gebäude), BU, Leben, Haftpflicht, Rechtsschutz, Cyber, D&O?
Ist die Hauptforderung bezifferbar (Leistungsklage) oder handelt es sich um künftige Rentenleistungen (Feststellungsklage § 256 ZPO)?
Streitwert: unter EUR 10000 (AG) oder darüber (LG)? Bei BU-Rente: 3,5-facher Jahreswert § 9 ZPO.
Besteht Rechtsschutzversicherung oder ist PKH (§ 114 ZPO) zu beantragen?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wurde die Ombudsstelle eingeschaltet — Hemmungswirkung § 204 BGB dokumentiert?
Droht Verjährung (3 Jahre §§ 195, 199 BGB)?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
§ 1 VVG — Versicherungspflicht; Grundlage der Leistungsklage.
§ 215 VVG — Gerichtsstand Wohnsitz des VN; Verbraucherschutz; alternativ allgemeiner Gerichtsstand Versicherer § 17 ZPO.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 9 ZPO — Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen: 3,5-facher Jahreswert (deckelnder Wert bei kürzerer Restlaufzeit).
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Nr.
Prüfschritt
Norm
Konsequenz
1
Klageart: Leistungsklage oder Feststellungsklage?
§§ 253, 256 ZPO
BU-Dauerleistung → Feststellungsantrag
2
Sachliche Zuständigkeit (Streitwert)?
§§ 23, 71 GVG; § 9 ZPO
AG bis EUR 10000; LG ab EUR 10000
3
Örtliche Zuständigkeit?
§ 215 VVG
Wohnsitz VN (Verbraucherschutz)
4
Verjährung noch nicht abgelaufen?
§§ 195, 199, 203, 204 BGB
Hemmung durch Ombudsstelle dokumentieren
5
Vollständige außergerichtliche Phase?
§ 14 VVG
Pflicht zur Abmahnung vor Klage bei noch laufender Prüfung
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
7
Beweisführung Versicherungsfall?
Urkundenbeweis, SV, Zeugen
Alle Beweismittel benennen
8
Obliegenheitsverletzung des VN?
§ 28 VVG
Kausalitätsdefense § 28 Abs. 3 VVG
9
Grob fahrlässige Herbeiführung?
§ 81 VVG
Quotale Kürzung; Verschuldensgrad
10
Risikoausschluss-Klausel wirksam?
§§ 305c, 307 BGB
Unwirksam wenn intransparent
11
Verzug und Zinsen berechnet?
§§ 280, 286, 288 BGB
Ab Fälligkeit § 14 VVG oder Mahnung
12
Anwaltskosten außergerichtlich einklagbar?
§ 249 BGB
Ab Verzugseinritt erstattungsfähig
13
Sachverständige bestellt / vorgesehen?
§ 411 ZPO; § 379 ZPO
Bei BU: medizinischer SV; bei Sachschaden: technischer SV
14
PKH-Antrag oder Rechtsschutz-Deckung?
§ 114 ZPO
Deckungszusage RS-Versicherung vorab
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
Live-Verifikation erforderlich
keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Klage gegen Versicherer strategisch planen
Klagestrategie nach Pruefschema; Template unten
Variante A — Aussichten gut aber Vergleich schneller
Vergleichsverhandlung vor Klageerhebung einleiten
Variante B — Beweislage unsicher Sachverstaendiger noetig
Selbstaendiges Beweisverfahren zuerst; Klage nach Gutachten
Variante C — Mehrere Versicherer beteiligt Abstimmung noetig
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort]
KLAGESCHRIFT
[Vorname Nachname], [Adresse]
— Kläger —
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte [Kanzlei]
gegen
[Versicherungs-AG], vertreten durch den Vorstand
— Beklagte —
wegen Versicherungsleistung (Hausrat/Gebäude/[Sparte])
Streitwert: EUR ____
I. ANTRÄGE
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Hauptforderung]
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit [Datum Verzugseinritt] zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche
Anwaltskosten in Höhe von EUR [Betrag] (1,3 Geschäftsgebühr
Nr. 2300 VV RVG aus EUR [Gegenstandswert] + USt + Auslagen)
zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
II. SACHVERHALT
Am [Datum] ereignete sich [Versicherungsfall] an dem vom Kläger
bei der Beklagten versicherten Objekt / in dem versicherten
Haushalt / bei dem versicherten Unternehmen. Einzelheiten [Anlage K1
Polizeibericht / Schadensprotokoll].
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine [Hausrat-/Gebäude-/
Kfz-]Versicherung, Police Nr. [Nr.], Anlage K2.
Die Beklagte lehnte die Leistung mit Schreiben vom [Datum],
Anlage K3, ab.
III. RECHTLICHE WÜRDIGUNG
1. Versicherungsfall liegt vor (vgl. § [X AVB])
[Subsumtion]
2. Ablehnungsgrund trägt nicht
[Obliegenheitsverletzung fehlt / Risikoausschluss unwirksam /
Kausalität fehlt § 28 Abs. 3 VVG]
BGH-Rechtsprechung zu Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
3. Fälligkeit und Verzug
Der Anspruch ist gemäß § 14 VVG fällig. Verzug trat am
[Datum] ein (Ablauf der Frist aus Anwaltsschreiben Anlage K4).
IV. BEWEISANGEBOTE
- Anlage K1: [Schadensnachweis]
- Anlage K2: Versicherungsschein mit AVB
- Anlage K3: Ablehnungsschreiben
- Sachverständigengutachten zum Nachweis des Schadens:
Sachverständiger [Name] oder gerichtlich zu bestellen
- Zeuge: [Name, Anschrift, Beweisthema]
[Rechtsanwälte]
II. ANTRÄGE BU-VERSICHERUNG
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem
Kläger ab dem [Datum] aus dem Versicherungsvertrag (Police Nr.
[Nr.]) eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von
EUR [X] sowie Beitragsbefreiung zu gewähren, solange Berufs-
unfähigkeit von mindestens 50 % im Beruf des Klägers als
[Berufsbezeichnung] besteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die aufgelaufenen Rückstände
für den Zeitraum [Beginn] bis [aktuell] in Höhe von EUR [X]
nebst Zinsen von 5 % über Basiszinssatz ab [Datum] zu zahlen.
III. VERSICHERUNGSFALL BERUFSUNFÄHIGKEIT
Der Kläger ist seit [Datum] infolge [Diagnose, ICD-Code] zu
mindestens 50 % außerstande, seinen Beruf als [Bezeichnung]
auszuüben. Sein konkretes Berufsbild umfasste folgende Tätigkeiten:
[Detailbeschreibung der Haupttätigkeiten mit Zeitanteilen].
Beweis: Sachverständigengutachten bezogen auf die konkrete
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Eine Verweisung auf Vergleichsberufe ist nach § [X] AVB
ausgeschlossen / nach aktuellen AVB nicht vorgesehen.
IV. FESTSTELLUNGSINTERESSE
Feststellungsinteresse besteht, da die Beklagte die Leistungspflicht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Baustein 3 — Antrag auf Prozesskostenhilfe
ANTRAG AUF PROZESSKOSTENHILFE
gemäß § 114 ZPO
[Kläger] beantragt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der
unterzeichneten Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte.
I. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
[Kläger] ist nicht in der Lage, die Prozesskosten aufzubringen.
PKH-Erklärung mit Belegen liegt bei (Anlage PKH 1).
II. Hinreichende Erfolgsaussichten
[Zusammenfassung der Klagebegründung]
Die Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten, da [...]
und der Beklagte keine tragfähige Ablehnung begründet hat.
III. Ratenzahlung
Ratenzahlung in Höhe von EUR [Betrag] monatlich wird angeboten.
[Rechtsanwälte]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
fachanwalt-versicherungsrecht-regress-abwehr — Abwehr von Regress-Ansprüchen
Quellen
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung und Normen
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.